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Die Kritik der Verbände zeigt Wirkung Nachbesserungen am Bundesteilhabe-Gesetz

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU haben am 28.11.2016 über Nachbesserungen am Bundesteilhabe-Gesetz informiert.

Stand: 29.11.2016

Protest im Juli 2016 in Potsdam  | Bild: picture-alliance/dpa/Patrick Pleul

Nach Einschätzung von Helmut Vogel, Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V., ist das besonders für Gehörlose und Hörbehinderte eine "ganz gute Nachricht, dass der umstrittene Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen (beispielsweise für die Kommunikation mit Gebärdensprachdolmetscher/innen für soziale Teilhabe, Par. 78 und 82) aufgrund der 5/9 Regelung wegfallen wird".

Bevor diese Regelung 2023 in Kraft treten soll ist eine umfangreiche wissenschaftlich begleitete Evaluation geplant. Damit wird eine der wesentlichen Forderungen der Verbände erfüllt. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. hat sich für eine Evaluation stark gemacht.

Von den Verbänden wurde besonders § 99 kritisiert. Darin wird die Eingliederungshilfe geregelt. Leistungsberechtigt sind Betroffene, die in mindestens fünf von insgesamt neun Lebensbereichen eingeschränkt sind. In den Diskussionen um den Gesetz-Entwurf wurde von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, versichert, dass diese Regelung für Gehörlose unproblematisch sei.

Der überarbeitete Gesetzes-Entwurf wird bereits am 01.12.2016 im Bundestag zur abschließenden 2. und 3. Lesung behandelt. Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Pressemeldungen der Parteien

Hier die Pressemeldungen von SPD und CDU:


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