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Sachtexte Hauptteil einer Analyse schreiben 2

Von: Prof. Dr. Juliane Köster

Stand: 15.09.2016

Symbol | Bild: Angela Smets/BR

Zur Information: Kritiker des deutschen Abiturs bemängeln, dass die Abiturnoten nicht miteinander vergleichbar seien aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Berechnungsmethoden in den einzelnen Bundesländern.  Das führe zu Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Studienplätzen. Dennoch erscheint die Einführung eines bundesweiten Zentralabiturs nicht realistisch. In "SPIEGEL ONLINE" vom 22.07.2015 hat Bijan Moini über eine dritte Möglichkeit informiert. Hier ein Auszug aus dem Artikel "Ungerechte Abiturnoten: Meine Zwei ist besser als deine - relativ gesehen":

"Rang statt Note

[…] Die durchschnittliche Abiturnote sollte als Maßstab abgeschafft und durch eine relative Größe ersetzt werden, nämlich die Leistung des Abiturienten im Vergleich zu seinen Mitschülern. Dazu könnte in das Abiturzeugnis neben der Note und den bis zu 900 Punkten noch eine dritte Größe aufgenommen werden, die man als Rang bezeichnen könnte: Die Platzierung des Abiturienten in seinem Bundesland geteilt durch die Gesamtzahl aller Abiturienten seines Bundeslandes mal 1000; das Ergebnis wäre auf eine ganze Zahl (zwischen 0 und 1000) zu runden. Je niedriger also diese Zahl, desto besser.

Der Rang wäre über die Landesgrenzen und Jahrgänge hinweg vergleichbar. Schüler würden künftig zunächst nur mit jenen verglichen, deren Noten unter vergleichbaren Bedingungen entstanden. Dass ein Einser-Abitur in einem Bundesland oder Jahrgang leichter zu erreichen ist als in einem anderen, hätte dann auf die Studienzulassung keine Auswirkung mehr. Ein Beispiel: Tom erhält in seinem Bundesland die Abiturnote 1,9, Nadja in ihrem Bundesland die Note 2,3. Tom hat in seinem Bundesland Platz 5.802 von 15.328 erreicht, Nadja Platz 12.374 von 34.320. Tom ist also unter den besten 37,9 Prozent seines Jahrgangs und hätte einen Rang von 379, Nadja ist unter den besten 36,1 Prozent mit einem Rang von 361. Obwohl sie die schlechtere Durchschnittsnote erzielte, hat Nadja relativ gesehen besser abgeschnitten als Tom.

Das wäre gerechter als der Vergleich der Durchschnittsnoten. Denn Nadja hat in dem ihr gesetzten Rahmen ebenso viel geleistet wie Tom, wenn sie im Verlauf von zwei Schuljahren die annähernd gleiche Anzahl an Mitschülern hinter sich gelassen hat. […]"

Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland kein bundesweites Zentralabitur eingeführt wird, informiert der Autor über eine Möglichkeit der Studienplatzvergabe, die er als gerechter bezeichnet als die herrschende Praxis. Die Abidurchschnittsnote soll ersetzt werden durch eine relative Größe: die Rangzahl. Was damit gemeint ist, erklärt der Autor folgendermaßen: "Die Platzierung des Abiturienten in seinem Bundesland geteilt durch die Gesamtzahl aller Abiturienten seines Bundeslandes mal 1000". Das "Ergebnis wäre auf eine ganze Zahl (zwischen 0 und 1000) zu runden".

Der Autor bringt den Vorteil dieses Wegs auf den Punkt: "Der Rang wäre über die Landesgrenzen und Jahrgänge hinweg vergleichbar". Das heißt: In einem ersten Schritt würden die Abiturienten gerade nicht über Ländergrenzen hinweg verglichen, sondern zunächst nur im eigenen Bundesland, also mit jenen, "deren Noten unter vergleichbaren Bedingungen entstanden" sind.

Um zu begründen, worin der Vorzug besteht, erklärt der Autor, dass es für die Studienplatzvergabe keine Rolle mehr spiele, ob sehr gute Abidurchschnittsnoten in einem Bundesland oder Jahrgang leichter zu erreichen seien als in einem anderen. Um das anschaulich zu machen, beleuchtet er zwei Fälle und führt ein Beispiel an: "Tom erhält in seinem Bundesland die Abiturnote 1,9, Nadja in ihrem Bundesland die Note 2,3. Tom hat in seinem Bundesland Platz 5.802 von 15.328 erreicht, Nadja Platz 12.374 von 34.320. Tom ist also unter den besten 37,9 Prozent seines Jahrgangs und hätte einen Rang von 379, Nadja ist unter den besten 36,1 Prozent mit einem Rang von 361. Obwohl sie die schlechtere Durchschnittsnote erzielte, hat Nadja relativ gesehen besser abgeschnitten als Tom."

Daraus zieht der Autor die Schlussfolgerung, dass die Einführung dieses Verfahrens mehr Gerechtigkeit brächte als der jetzt übliche Vergleich der Durchschnittsnoten. Er begründet diese  Schlussfolgerung damit, dass Nadja während der Qualifikationsphase "in dem ihr gesetzten Rahmen" ebenso viel wie Tom geleistet habe, da sie "die annähernd gleiche Anzahl an Mitschülern hinter sich gelassen hat". Dadurch macht der Autor noch einmal deutlich, was unter "Rang" zu verstehen ist: Verglichen werden nicht mehr Durchschnittsnoten, sondern Relationen.