Wahl


35

Europawahl Wahl in schwierigen Zeiten

Die Europawahl verleitet als Nebenwahl dazu, eine Proteststimme abzugeben oder zu Hause zu bleiben. Der geringen Wahlbeteiligung stand bisher eine gewachsene Zustimmung zu Europa gegenüber - ein Trend, der durch die jüngsten Krisen ins Wanken kommen könnte. Wie bei uns gewählt wird, ist demgegenüber recht einfach.

Von: Jürgen P. Lang (Text) / Ute Glock (Grafik) / Lydia Gamig (Animation)

Stand: 31.03.2014 | Archiv

Das EU-Wahlrecht in 4 Schritten

Starre Listen

Die Europawahl ist eine Verhältniswahl mit starren Listen. Die Parteien können selbst entscheiden, ob sie mit Landeslisten oder einer bundesweiten Liste antreten.

Eine Stimme

Jeder Wähler - das sind alle in Deutschland lebenden EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind - haben eine Stimme, um sich für eine Liste zu entscheiden.

Keine Hürde

Bei der Sitzverteilung werden - anders als bei Bundes- und Landtagswahlen - alle Parteien berücksichtigt, egal wie viele Prozent sie errungen haben. Ende Februar kippte das Bundesverfassungsgericht die zuvor gültige Sperrklausel.

96 Sitze

Die 96 Deutschland zustehenden Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt.

In Deutschland werden von der Europawahl 2014 an 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments über geschlossene Bundes- oder Landeslisten gewählt. Von 1994 bis 2009 stellte Deutschland bei den Wahlen noch 99 Abgeordnete. Damals gab es weniger Mitgliedsstaaten. Vor der Wiedervereinigung waren auf die alte Bundesrepublik 81 Sitze entfallen.

Sitzverteilung im Europäischen Parlament


35