Rundfunkgebühr Anmelden/ Ändern/ Abmelden
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.
Bei allen Banken und Sparkassen sowie beim Bayerischen Rundfunk erhalten Sie Anmelde- und Änderungsformulare für Ihre privaten oder gewerblich genutzten Rundfunkempfangsgeräte. Eine Anmeldung ist auch direkt bei den Beauftragten des Bayerischen Rundfunks möglich. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Formulare bei der GEZ herunterzuladen oder gleich online auszufüllen
Radio und Fernsehen bequem und schnell anmelden
GEZ: www.gez.de
Online anmelden, ummelden oder abmelden
E-Mail: info@gez.de
Die Service-Nummern der GEZ:
Telefon 018 59995 0100
Telefax 018 59995 0105
(6,5 Cent/Min. auf dem Festnetz der Deutschen Telekom. Mobilfunkpreise abweichend.)
Das Ende der Gebührenpflicht hat zwei Voraussetzungen:
- Erstens darf kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten werden.
- Zweitens muss dies dem Bayerischen Rundfunk oder der GEZ auch mitgeteilt werden. Der konkrete Abmeldungsgrund ist dabei anzugeben.
Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, endet die Gebührenpflicht zum Ablauf des jeweiligen Monats. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Eine Abmeldung kann nur schriftlich oder per Fax erfolgen.

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