Der neue Rundfunkbeitrag
Seit 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag und für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts: über 90% zahlen genauso viel wie heute oder sogar weniger. Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss diese Änderung mitteilen. Dies betrifft z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, in einer Wohnung leben und insgesamt mehr als 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Denn pro Wohnung fällt maximal ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro an.
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