Rundfunkrat Ausschüsse und Projektgruppen
Das Plenum des Rundfunkrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Hier werden unter anderem Fragen des Hörfunk- und Fernsehprogramms mit den Vertretern des BR erörtert; ebenso Fragen der Finanzen, des Haushalts und der Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsperspektiven und Themen der Medienpolitik.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das Plenum des Rundfunkrates durch Ausschüsse unterstützt. Gegenwärtig sind vier ständige Ausschüsse gebildet.
Ständige Ausschüsse des Rundfunkrates
- der Fernsehausschuss
- der Hörfunkausschuss
- der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
- der Ausschuss für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung
Jedes Mitglied des Rundfunkrats kann nicht mehr als zwei Ausschüssen angehören. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. In den Ausschüssen werden vor allem Fragen des Hörfunk- und Fernsehprogramms mit den Vertretern des Bayerischen Rundfunks eingehend erörtert; ebenso Fragen der Finanzen, des Haushalts und der Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsperspektiven und Themen der Medienpolitik. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum über wichtige Beratungsergebnisse.
Darüber hinaus hat der Rundfunkrat eine ständige Projektgruppe für Telemedienfragen gebildet, in deren Aufgabenbereich unter anderem die inhaltliche Programmbeobachtung und Programmkontrolle originärer Telemedieninhalte sowie die Beratung aller im Zusammenhang mit Drei-Stufen-Test-Verfahren anfallenden Fragen fällt.
Ständige Projektgruppe des Rundfunkrates
- Projektgruppe "Telemedien"

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