Rundfunkrat Aufgaben
Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt. Seine Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Interessen des Rundfunks und seines Publikums einzusetzen.
Stellung, Aufgaben und Organisation des Rundfunkrats sind im Bayerischen Rundfunkgesetz gesetzlich geregelt. Danach wacht der Rundfunkrat darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Er übt das dazu erforderliche Kontrollrecht aus. Seine Mitglieder setzen sich für die Gesamtinteressen des Rundfunks und für die Interessen der Rundfunkteilnehmer ein. Sie sind an Aufträge nicht gebunden.
Das Gesetz sieht eine Mitwirkung aller in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat vor.
Vorsitzender des Rundfunkrats ist Bernd Lenze.
Aufgaben des Rundfunkrats:
Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen. Zu den maßgeblichen Befugnissen zählen unter anderem:
- Genehmigung des Wirtschaftsplans, Feststellung der Wirtschaftsrechnung und Beschluss über die Entlastung des Intendanten
- Wahl des Intendanten mit einfacher Mehrheit; eine Abberufung des Intendanten ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich
- Wahl von vier Mitgliedern des sechsköpfigen Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks, die nicht Mitglieder des Rundfunkrats sein dürfen
- Berufung der Programmdirektoren (Hörfunk und Fernsehen), des Verwaltungsdirektors, des technischen und des juristischen Direktors, des Stellvertreters des Intendanten, der Hauptabteilungsleiter und des Jugendschutzbeauftragten bedarf der Zustimmung des Rundfunkrates; der Intendant bringt entsprechende Vorschläge ein

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