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Jugendschutz im BR Die Jugendschutzbeauftragte Dr. Sabine Mader

Stand: 09.02.2023

Nach § 7 Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) haben Programmveranstalter, die länderübegreifend Fernsehen veranstalten, eine(n) Jugendschutzbeauftragte(n) zu berufen.

Dr. Sabine Mader | Bild: BR

Frau Dr. Mader wurde erstmals zum 1. Januar 2006 für fünf Jahre zur Jugendschutzbeauftragten des BR berufen. Nach der Wiederwahl 2010 hat der Rundfunkrat ihrer erneuten Berufung in seiner Sitzung vom 08. Oktober 2015 zugestimmt. Diese Zustimmung ist nach Art. 12 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes erforderlich.

Die Jugendschutzbeauftragte ist direkt dem Intendanten zugeordnet. Sie ist nach § 7 JMStV in ihrer Tätigkeit weisungsfrei.

Vor Dr. Sabine Mader übte das Amt der Justitiar des BR, Prof. Dr. Albrecht Hesse aus. Er war bereits 1994 durch den damaligen Intendanten Prof. Dr. Albert Scharf dazu berufen worden.

Aufgaben der Jugendschutzbeauftragten:

  • Die Aufgabe der Jugendschutzbeauftragten ist es, die Programmverantwortlichen bei der Programmgestaltung, aber auch im Vorfeld der Sendung bei der Programmplanung und beim Programmeinkauf zu beraten (vgl. § 7 Abs. 3 JMStV).
  • Die rechtzeitige Beteiligung und Information der Jugendschutzbeauftragten ist vor allem deshalb wichtig, weil bei einer Produktion in einem weit fortgeschrittenen Stadium möglicherweise Kosten für Änderungen entstehen, die eine jugendschutzkonforme Gestaltung der Sendung aus wirtschaftlichen Gründen erschweren.
  • Dies bedeutet nicht, dass die Jugendschutzbeauftragte zwingend bei jeder Programmentscheidung zu beteiligen ist. Es genügt, wenn ein Verfahrensablauf vorgesehen wird, der die Programmverantwortlichen verpflichtet, die Jugendschutzbeauftragte beizuziehen, wenn Zweifelsfragen im Bereich des Jugendschutzes zu klären sind.
  • Sie ist desweiteren Ansprechpartnerin für Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie erstellt gegenüber dem Rundfunkrat alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und arbeitet in der Arbeitsgruppe der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF mit.
  • Die Vermittlung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist im digitalen Zeitalter ein zentraler Bereich des Jugendschutzes. Deshalb steht die Jugendschutzbeauftragte stets in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Medienkompetenzprojekte des Bayerischen Rundfunks, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Kinder, Jugendliche und Erwachsene für die Anforderungen des medialen Zeitalters fit zu machen.

Kontakt:

Bayerischer Rundfunk
Jugendschutzbeauftragte
Dr. Sabine Mader
80300 München

Tel: 089 / 59 00 - 23 428
Fax: 089 / 59 00 - 23 101
jugendschutz@br.de

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Die für den Bayerischen Rundfunk relevanten Bestimmungen zum Jugendschutz sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Der am 1. April 2003 in Kraft getretene und zum 1. Oktober 2016 novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält einheitliche Jugendschutzregelungen für alle elektronischen Medien, d.h. auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Für den Rundfunk gelten neben den allgemeinen Vorschriften für in §§ 1 bis 7 JMStV noch die speziellen Regelungen in §§ 8 bis 10 JMStV. Wichtig ist die neu gefasste Trailer-Regelung gemäß § 10 Abs. 1 JMStV. Sie sieht vor, dass Trailer eigenständig zu bewerten sind und entspricht daher der für Kinotrailer bestehenden Regelung. Die alte Regelung, wonach der Trailer automatisch entsprechend dem Hauptfilm („Huckepack-Regel“) bewertet wurde, wurde gestrichen. In der Neufassung dürfen nunmehr im Tagesprogramm Trailer für jugendschutzrelevante Sendungen gezeigt werden, sofern der Trailer nicht selbst entwicklungsbeeinträchtigend ist.

Jugendschutz-Initiative "SCHAU HIN!!"

SCHAU HIN! gibt Eltern praktische Orientierungshilfen zur Mediennutzung und -Erziehung und fördert den Dialog zwischen Eltern und Kindern. Ziel von SCHAU HIN! ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema "Kinder und Medien". Die Initiative gibt Tipps und Informationen zum kindgerechten Umgang mit den elektronischen Medienangeboten.