Unternehmensstruktur Datenschutz für Rundfunkteilnehmer
Für die Rundfunkteilnehmer des Bayerischen Rundfunk gilt grundsätzlich das Bayerische Datenschutzgesetz.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern wird zusätzlich durch besondere Bestimmungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
Der BR darf danach diese Daten nur für die ihm im Rahmen des Rundfunkgebühreneinzugs obliegenden Aufgaben verarbeiten und nutzen. Die GEZ verarbeitet nach diesen gesetzlichen Vorgaben die Daten der Rundfunkteilnehmer.
Auskünfte zu den eigenen Rundfunkteilnehmerdaten erteilt die GEZ. Jeder Rundfunkteilnehmer kann sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der GEZ oder an die Datenschutzbeauftragte des BR wenden.

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