Unternehmensstruktur Die Datenschutzbeauftragte des BR
Stand: 07.04.2010Barbara Nickel wurde vom Intendanten Dr. Thomas Gruber mit Zustimmung des Verwaltungsrates ab 1. Dezember 2002 auf die Dauer von fünf Jahren zur Datenschutzbeauftragten für den Bayerischen Rundfunk berufen. Am 12. November 2007 hat der Verwaltungsrat ihrer Berufungsverlängerung als Datenschutzbeauftragte für den Zeitraum vom 1. Dezember 2007 bis zum 30. November 2012 zugestimmt.
Zur Person
Barbara Nickel arbeitet seit Oktober 1998 als Referentin in der Juristischen Direktion und ist neben ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte insbesondere für Fragen des Rundfunkorganisationsrechts, des Telekommunikationsrechts und des Europarechts zuständig.
Zur Aufgabe
Die Datenschutzbeauftragte des BR kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des BR. Die Datenschutzbeauftragte ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Der Datenschutz hat das Ziel, jeden einzelnen Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen (Grundrecht auf Datenschutz). Zu den schutzwürdigen Daten gehören alle Einzelangaben über persönliche Verhältnisse (Name, Anschrift, Familienstand, Geburtstag usw.) und sachliche Verhältnisse (Einkommen, Besteuerungsmerkmale usw).
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte des BR hat die Aufgabe, die Persönlichkeitsrechte der
- Mitarbeiter des BR
- Hörer/Zuschauer
- Rundfunkteilnehmer
- Personen, die Gegenstand der Berichterstattung sind,
vor Missbrauch zu schützen, das heißt Sorge dafür zu tragen, dass die im Bayerischen Rundfunkgesetz (BayRG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bayerischen Landesdatenschutzgesetz (BayDSG) sowie sonstigen Datenschutzgesetzen enthaltenen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung eingehalten werden. Für den BR gelten insbesondere die Art. 19 bis 22 BayRG.
Alle zwei Jahre erstattet die Datenschutzbeauftragte dem Intendanten, dem Verwaltungsrat und dem Rundfunkrat Bericht über ihre Tätigkeit.
Demgegenüber obliegt die Kontrolle über die Einhaltung des Datenschutzes bei den Behörden des Freistaats Bayern (z. B. Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Landratsamt, Finanzamt, Polizei, Allgemeine Ortskrankenkasse) dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Behörden des Bundes (z. B. Bundesamt für Finanzen, Kreiswehrersatzamt, Arbeitsamt) sowie Unternehmen, die Telekommunikationsdienste erbringen, werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz kontrolliert. Im privaten Bereich (z. B. Auskunfteien, Kreditschutzeinrichtungen, Banken, Versicherungen) kontrolliert in Bayern die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde bei entsprechendem Anlass die Einhaltung der Datenschutzgesetze.
Kontakt
Bayerischer Rundfunk
Datenschutzbeauftragte
Barbara Nickel
80300 München
Tel.: 089 / 59 00-30 45
Fax: 089 / 59 00-24 09
datenschutz@br.de
Jeder kann sich an die Datenschutzbeauftragte wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den BR in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Der nach Art. 10 BayDSG dem jeweiligen Betroffenen zustehende Auskunftsanspruch über seine beim BR gespeicherten Daten soll an die Datenschutzbeauftragte des BR, über Rundfunkteilnehmerdaten an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der GEZ gerichtet werden.

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