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Gesetzliche Grundlagen BR-Drei-Stufen-Test-Verfahren

Stand: 12.03.2020

Der zum 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit auch den Bayerischen Rundfunk, für neue und wesentlich veränderte Telemedienangebote ein besonderes Genehmigungsverfahren, den sogenannten "Drei-Stufen-Test", durchzuführen. Die hierfür zuständigen Aufsichtsgremien beim Bayerischen Rundfunk - BR-Rundfunkrat und BR-Verwaltungsrat - verantworten das Verfahren und haben im Rahmen ihrer Beratungen zu prüfen,

  • 1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  • 2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  • 3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Diese Prüfung ist aufgrund der Übergangsvorschrift des Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags auch für die bereits bestehende Telemedienangebote des Bayerischen Rundfunks durchzuführen.

Der BR-Rundfunkrat hat am 27. März 2009 mit Zustimmung des BR-Verwaltungsrats vom 9. März 2009 das formale Prüfverfahren für den Bayerischen Rundfunk ("Genehmigungsverfahren des Bayerischen Rundfunks für neue oder veränderte Telemedien und ausschließlich im Internet verbreitete digitale Angebote") als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht (BayStAnz Nr.17 vom 24.04.2009). Die Satzung wurde geändert durch Beschluss des Rundfunkrates vom 30. September mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom 27. September 2010 sowie geändert durch Beschluss des Rundfunkrats vom 13. Dezember 2019 mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom 09. Dezember 2019.

Satzung des BR über das Drei-Stufen-Test-Verfahren Format: PDF Größe: 51,71 KB

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Nähere Informationen zum Drei-Stufen-Test beim Bayerischen Rundfunk finden sich im Angebot des BR-Rundfunkrats.


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