Lebensmittel auf Reisen Wenn der Zoll die Wurst beschlagnahmt
Eidechsen, Laptops, fliegende Teppiche: Dass man solche Souvenirs besser nicht durch den Zoll schmuggelt, hat sich inzwischen herumgesprochen. Das Pfund Hartkäse im Koffer hingegen wird niemanden interessieren - oder etwa doch?
Ob für Freunde oder für den Eigenbedarf: Lokale Gaumenfreuden aus dem Urlaubsland sind vergleichsweise günstig und ein beliebtes Mitbringsel. Innerhalb des EU-Binnenmarktes ist das auch kein Problem, wenn Sie die Lebensmittel für den persönlichen Bedarf mit sich führen.
Vorsicht bei Nicht-EU-Staaten
Sehr viel strenger verhält es sich allerdings, wenn Sie aus Nicht-EU-Staaten in die EU einreisen: Das betrifft vor allem beliebte Fernreiseziele wie Südostasien und Nordamerika. Seit 2009 gelten in der EU strenge Vorschriften, was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft, insbesondere tierische Erzeugnisse. Dadurch soll eine mögliche Einschleppung von Tierseuchen verhindert werden.
Beschränkungen bei Tierprodukten
Fleisch, Milch, Eier sowie sämtliche daraus hergestellten Erzeugnisse wie Käse oder Wurstwaren dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Insbesondere die Einfuhr von Geflügelfleisch und geflügelfleischhaltigen Produkten sowie rohem Heimtierfutter ist ausdrücklich verboten. Zwar dürfen Tierprodukte eingeführt werden, wenn ein Veterinär bei der Einreise anwesend ist und die Waren prüft. Allerdings bräuchten Sie darüberhinaus auch entsprechende Gesundheitsbescheinigungen und Begleitdokumente - und welcher Urlauber hat das schon?
Keine Regel ohne Ausnahme
Die gute Nachricht: Für die Einfuhr aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz gelten die EU-weiten Beschränkungen für tierische Erzeugnisse nicht. Zu beachten sind hier allerdings die Reisefreimengen für Importe aus Nicht-EU-Ländern, eventuell werden Zölle und Abgaben fällig. Ausgenommen sind außerdem die nachfolgenden Lebensmittel:
Diese Lebensmittel dürfen Sie in die EU einführen:
Fisch
Fischereierzeugnisse wie zum Beispiel frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer, deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt. Für die Einfuhr aus Kroatien, den Färöern, Grönland und Island bestehen Sonderregelungen.
Süßwaren
Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse
weitere Tierprodukte
Andere tierische Erzeugnisse als Fleisch oder Milch bzw. daraus hergestellte Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm, zum Beispiel Honig.
Säuglingsnahrung
Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung in ungeöffneten Verkaufsverpackungen bis zu zwei Kilogramm.
Quelle: zoll.de
Unabhängig von den EU-weiten Regelung für die Einfuhrbeschränkung von tierischen Erzeugnissen gelten für Deutschland eine Reihe von weiteren Einschränkungen:
Regelungen speziell für Deutschland:
Wildpilze
Die Einfuhr von Wildpilzen ist nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und unter Vorlage des vorgeschriebenen Ausfuhrzeugnisses zulässig. Ausgenommen sind Speisepilze: Bis zu zwei Kilogramm können ohne Einschränkungen eingeführt werden.
Kartoffeln
Wegen der Gefahr der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule ist die Einfuhr von Kartoffeln verboten.
Kaviar vom Stör
Die Einfuhr ist grundsätzlich verboten. In Einzelfällen ist eine Freimenge von 125 Gramm pro Person erlaubt, wenn der Kaviar in speziell gekennzeichneten Behältern transportiert wird.
Ergänzungsmittel
Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und somit dem Arzneimittelgesetz unterliegen.
Quelle: zoll.de
Was passiert bei Verstößen?
Werden in Ihrem Gepäck Lebensmittel gefunden, die nicht eingeführt werden dürfen, müssen Sie die Entsorgungskosten übernehmen: Zwei Euro pro angefangenes Kilo. Tierprodukte werden vom Tierkörperverwerter ensorgt. Strafrechtliche Konsequenzen müssen Sie nicht befürchten, wenn Ihnen nicht professionelle Schmuggelei vorgeworfen wird.
Ausreise aus der EU
Hintergrund
Diese Regelungen betreffen nur die Einfuhrbestimmungen in die EU. Was Sie bei der Anreise in Urlaubsländer außerhalb der EU an Lebensmitteln mit sich führen, ist ein Kapitel für sich. Insbesondere für die USA gelten strikte Regeln, dort dürfen zum Beispiel Obst und Fleischprodukte nicht von Reisenden eingeführt werden. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf die Einfuhr - sonst kann sogar die eingepackte Wurststulle zum Problem werden.
Genussmittel
Für sogenannte Genussmittel, für die eine gesonderte Verbrauchssteuer erhoben wird, gelten zusätzliche Bestimmungen. Das betrifft im Lebensmittelbereich alkoholische Getränke und Kaffee. Hier sind insbesondere die Reisefreimengen zu beachten. Diese Freimengen gelten nur dann, wenn Sie die betreffenden Waren mit sich führen und diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Außerdem müssen Sie im betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert worden sein - was bei Einkäufen im Supermarkt allerdings grundsätzlich der Fall ist. Ausgenommen sind Duty-Free-Shops am Flughafen.

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