Ratgeber - Verbrauchertipps

Kaminkehrer-Monopol Wer steigt Ihnen künftig aufs Dach?

Ein zuständiger Kaminkehrer pro Bezirk: Eine übersichtliche Angelegenheit, so war es bisher geregelt - zum Verdruss der potentiellen Mitbewerber, denn der zuständige Schornsteinfeger genießt bislang faktisch eine Monopolstellung.

Stand: 20.11.2012

Das wird sich zum Jahreswechsel jedoch ändern. Bereits 2008 wurde das deutsche Schornsteinfegergesetz auf Druck der EU gelockert: Seitdem können Eigentümer theoretisch auch Kaminkehrer aus dem EU-Ausland mit Wartungsarbeiten beauftragen. Ab 2013 ist auch der innerdeutsche Wettbewerb möglich. Heizungsbauer mit entsprechender Zusatzqualifikation könnten dann zum Beispiel Wartungsarbeiten übernehmen, die bislang dem zuständigen Kaminkehrer vorbehalten waren.

Wesentliche Monopolmerkmale bleiben erhalten

Traditionell: der Schornsteinfeger als Glücksbringer fürs neue Jahr

Verbraucher dürfen also frei wählen - allerdings nur mit Einschränkungen. Denn für staatliche Aufgaben, die der Brandsicherheit dienen, wird auch weiterhin der Bezirksschornsteinfegermeister zuständig sein - der ab 2013 "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" heißen wird. Zu diesen Aufgaben gehören die Feuerstättenschau, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids, die Abnahme neuer Kaminanlagen sowie die Kontrolle des sogenannten Kehrbuches.

Kernaufgaben des Bezirksschornsteinfegers

Feuerstättenbescheid

Im Feuerstättenbescheid wird aufgeführt, welche Wartungsarbeiten im Einzelnen an den jeweiligen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und bis wann das zu geschehen hat. Dem Hausbesitzer obliegt ab 2013 die Einhaltung dieser Fristen. Meist enthält der Feuerstättenbescheid auch eine Terminempfehlung für die nächste Feuerstättenschau.

Feuerstättenschau

Bei der Feuerstättenschau überprüft der zuständige Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungs- und Abgasanlagen des Hauses und erstellt daraufhin den Feuerstättenbescheid. Bislang fand die Feuerstättenschau alle fünf Jahre statt, künftig wird dies zweimal in sieben Jahren der Fall sein.

Kehrbuch

Das Kehrbuch enthält unter anderem Angaben zu Art, Alter, Betrieb und Standort der Heizanlage, außerdem die festgesetzten Arbeiten sowie das Datum von deren Ausführung. Es enthält außerdem Datum und Ergebnis der letzten Feuerstättenschau sowie Einträge zu etwaigen Mängeln.

Die wesentliche Änderung für den Bevollmächtigten: Bisher galt der einmal zugeteilte Bezirk bis zum Ruhestand als sicher. Ab 2013 hingegen soll er alle sieben Jahre neu ausgeschrieben werden, und zwar europaweit.

Kosten und Gebühren

Kehren oder Fegen?

Schornsteinfeger oder Kaminkehrer? Wo liegt die Sprachgrenze? Hinweise bietet ein Pilotprojekt der Universität Augsburg zum regionalen Sprachgebrauch:

Für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid gilt ab 2013 auch weiterhin die Gebührenordnung der Bundeskehrordnung: In beiden Fällen werden bei einem Einfamilienhaus im Durchschnitt jeweils zwischen 20 und 30 Euro fällig. Alle anderen Kosten sind künftig frei verhandelbar.

Mehr Auswahl, mehr Verantwortung

Schornsteinfegerlehrlinge bei der Ausbildung

Wer sich für einen freien Kaminkehrer entscheidet, der muss mit mehr Aufwand rechnen. Der Besitzer muss künftig dafür Sorge tragen, dass alle anstehenden Arbeiten auf Formblättern vermerkt werden, die dann der Bezirksschornsteinfeger erhält. Erhält er dieses Formblatt nicht, werden die entsprechenden Behörden eingeschaltet, was mit Mehrkosten verbunden ist. Schlimmstenfalls können Bußgelder in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro die Folge sein.

Kaminkehrer vor Ort

Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erfährt man, welche Betriebe vor Ort prüfen, messen und kehren dürfen:

Unterm Strich dürfte es für viele Immobilien-Besitzer praktischer sein, alles wie bisher zu handhaben: Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kümmert sich um alles, dem Verbraucher bleibt dadurch eine Menge Papierkram erspart. Schließlich kommt der bisherige Schornsteinfeger nach wie vor alle dreieinhalb Jahre zur Feuerstättenschau ins Haus. Hinzu kommt, dass die Konkurrenz kaum günstiger sein dürfte: "Wer zu einzelnen Kunden fährt, hat viel höhere Anfahrtskosten als wir, die von Haus zu Haus gehen", argumentiert Andreas Kramer vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger. Außerdem kennt der bisherige Schornsteinfeger meist schon die örtlichen Gegebenheiten. Neu ist, dass man künftig einen Vertrag mit dem Schornsteinfeger abschließen muss - egal, ob man den Anbieter wechselt oder beibehält.

Das Wichtigste zum Schluss

Zeitplan

Bis Ende 2012 sollten alle in Frage kommenden Haushalte einen Feuerstättenbescheid erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich spätestens gegen Jahresende an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger wenden und nachfragen.

Noch bis Ende 2012 liegt die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der Feuerstätten beim Bezirksschornsteinfeger. Auch das ändert sich mit dem Wegfall des Monopols. Kontaktieren Sie daher als Immobilienbesitzer spätestens bis Januar 2013 einen Kaminkehrer.

Denn in der Zeit, in der nicht gekehrt wird, gilt kein Versicherungsschutz - was fatal wäre im Falle eines Brandes.

Tipps für Hausbesitzer

Neuen Kaminkehrer finden

Wechselwillige können sich im Internet auf die Suche nach zugelassenen Schornsteinfegern begeben. Auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie z. B. nach Postleitzahlen recherchieren. Und auf der Internetseite des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks sind alle Innungsbetriebe aufgelistet.

Wechseln ohne Missverständnisse

Wer einen neuen Schornsteinfeger beauftragen will, sollte das anhand der Informationen und Fristen tun, die im Feuerstättenbescheid vermerkt sind. Egal ob man wechseln oder alles beim Alten lassen möchte: Es ist in jedem Fall sinnvoll, den Bezirksschornsteinfeger darüber zu informieren. Dann gibt es künfitg keine Missverständnisse.

Angebote prüfen

Viele Bezirksschornsteinfeger schicken ihren Kunden schon vor dem Jahreswechsel Angebote ins Haus. Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinlandpfalz rät allerdings, keine längerfristigen Verträge zu unterschreiben. Sonst haben Sie später keine Möglichkeit, die Chancen des freien Marktes zu nutzen. Außerdem sollten Immobilen-Eigentümer darauf achten, dass Pflicht-Aufgaben und freiwillige Zusatz-Dienstleistungen in einem Angebot getrennt aufgeschlüsselt sind.


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