"Mit Flip-Flops darf man nicht Autofahren."
Stimmt nicht. Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es bei Privatkraftfahrern keine Vorschrift, welches Schuhwerk getragen werden muss. Allerdings könnte die Versicherung versuchen, bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit nicht zu bezahlen. Es ist aber in jedem Fall ratsam, beim Autofahren aus Sicherheitsgründen festes Schuhwerk zu tragen.
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