Ratgeber - Verbrauchertipps

Abzocke im Internet Per "Button" zum ehrlichen Online-Geschäft?

Vorstoß gegen falsche Gratis-Angebote: Seit 1. August müssen versteckte Kosten sichtbar gemacht werden, der Kunde muss sie außerdem per Mausklick akzeptieren. Vor der Gaunerei mit falschen Mahnungen schützt die Regelung aber nicht.

Stand: 09.11.2012
Fliegende Buttons mit Schriftzug "Kaufen" vor dem zerbrochenem Button "Bestellung" | Bild: BR

Ein Virenschutzpaket drei Monate gratis testen, bei Anmeldung umsonst online spielen, kostenlos Software herunterladen - typische Angebote, mit denen zweifelhafte Geschäftemacher im Netz auf Kundenfang gehen. Und die oft einen Haken haben: Über fünf Millionen Deutsche sind von 2009 bis 2011 laut einer Studie des Infas-Instituts Opfer allein von Abo-Fallen geworden. Sie haben also unbewusst Abonnements für ein Softwarepaket, Online-Spiele oder Handy-Dienste abgeschlossen.

Deutlicher Hinweis auf sämtliche Kosten

Ein neues Gesetz soll dem falschen Spiel mit dem Kleingedruckten einen Riegel vorschieben - die "Button-Lösung": Werden Waren oder Dienstleistungen im Netz bestellt, muss der Anbieter deutlich sichtbar auf sämtliche Kosten hinweisen, auch auf Vertragsmindestlaufzeiten oder sonstige relevante Prduktmerkmale. Der Kunde muss die Zahlungsverpflichtung zusätzlich per Mausklick auf einen Button akzeptieren, der eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweist. Andernfalls kommt kein gültiger Vertrag zustande.

Button-Beschriftungen:
 eindeutig / zulässignicht eindeutig / nicht zulässig
 kostenpflichtig bestellenBestellung absenden
 zahlungspflichtigen Vertrag schließenbestellen
 kaufenweiter, anmelden, ... etc

Button-Lösung ab August

Das Gesetz ist am 1. August 2012 inkraft getreten. Inzwischen müssen Dienstleister und Online-Händler die neue Regelung umgesetzt haben, ansonsten drohen Abmahnungen. Voraussichtlich wird die "Button-Lösung" auch in die neue europäische Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen und in den kommenden Jahren EU-weit umgesetzt. Kritiker befürchten, dass seriösen Online-Händlern aufgrund rein formaler Fehler eine Abmahnwelle droht.

Auch ausländische Shops sind betroffen

Auch Internet-Händler im Ausland sind von der neuen Regelung betroffen, so Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Wenn sie ein ausländisches Unternehmen haben, das seine Tätigkeiten auf den deutschen Markt ausrichtet, dann gilt für den Verbraucher das ihn besser schützende deutsche Recht und damit auch die Buttonlösung." Diese Ausrichtung sei schon durch verschiedene Sprachversionen oder eine internationale Telefonnummer gegeben.

Zwischenbilanz nach einem Monat

In einer Stichprobe untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vier Wochen nach Inkrafttreten der Buttonlösung 109 Internetportale, die bislang Kostenfallen enthielten. 88 dieser Portale seinen nicht mehr online gewesen, bei weiteren 13 konnte man sich nicht mehr anmelden. Grund zur Entwarnung sei aber nicht gegeben, so Helke Heidemann-Peuser vom vzbv: "Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden." Bei Internet-Handys sei teils gar keine Registrierung nötig. Schon ein Klick auf ein Werbebanner könne dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen heruntergeladen werden.

Böses Erwachen bei Erhalt der Rechnung

Das böse Erwachen soll künftig ausbleiben, wenn ein Internetnutzer durch Anklicken eines vermeintlichen Gratisangebots ein teures, möglicherweise über Jahre laufendes Abonnement abschließt: Nur ein böser Traum wäre die Rechnung, sofern der Anbieter des Dienstes nicht zuvor auf Kosten und Laufzeit deutlich aufmerksam gemacht hat - das Geschäft wäre ungültig. Jedoch: Verbraucher zahlen schon heute oft, obwohl tatsächlich gar kein rechtsgültiger Vertrag besteht.

Inkasso-Firmen als Drohkulisse

Die Masche der Online-Abzocker: Mahnungen und aggressive Zahlungsaufforderungen, zum Beispiel mit der Androhung, die Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen eintreiben zu lassen. Aus Unkenntnis der Rechtslage oder weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen, kommen Kunden den Forderungen nach. Dieses Problem kann der Button nicht lösen. Das neue Gesetz kann Online-Kriminelle nicht davon abhalten, ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Gefordert ist weiterhin auch der Kunde, der seine Rechte kennen und widersprechen muss.


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