Steuern, Finanzen & mehr Das erwartet uns 2013
2013 sinken die Rentenbeiträge auf unter 19 Prozent, die Pflegereform tritt in Kraft, Strom wird deutlich teurer. Was sich für die Verbraucher im kommenden Jahr sonst noch alles ändert, erfahren Sie in unserer Übersicht. Durch Klicken auf die Schlagzeile öffnet sich die zugehörige Meldung.
- Krankenkassen: Praxisgebühr entfällt
- Krankenkassen: Private Anbieter werden deutlich teurer
- Versicherungen: Unisex-Tarife doch eingeführt
- Medizin: Patientenrechte werden gestärkt
- Ernährung: Health claims werden eingeschränkt
- Energie: Strom wird teurer
- Post: Brief-Porto wird erhöht
- Steuern & Finanzen: Rentenbeiträge sinken
- Steuern & Finanzen: Aus für Bundesschatzbriefe
- Steuern & Finanzen: Weitere Änderungen
- Verkehr: Kommt die Punktereform?
- Verkehr: geplante Neuerungen 2013
- Arbeit & Soziales: Neuberechnungen beim Elterngeld
- Arbeit & Soziales: Anpassung bei Minijobs
- Arbeit & Soziales: Hartz-IV-Sätze werden erhöht
- Alter & Vorsorge: Pflegereform tritt in Kraft
- Wohnen & Bauen: Schornsteinmonopol kippt
- Rundfunkbeitrag: Gültig ab 2013
Krankenkassen: Praxisgebühr entfällt
Die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro, die seit 2004 vierteljährlich bei Arztbesuchen gezahlt werden musste, wird ab 2013 gestrichen. Die damit verbundene Erwartung, die Zahl der Arztbesuche zu senken, erfüllte sich nicht. Der Ausfall in Höhe von zwei Milliarden Euro, der den Krankenkassen durch den Wegfall der Gebühr entsteht, soll durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds kompensiert werden.
Krankenkassen: Private Anbieter werden deutlich teurer
Ab Januar erhöhen sich die Beiträge für viele Privatversicherte. Experten erwarten bei den privaten Krankenkassen eine durchschnittliche Teuerung von sieben bis zehn Prozent. Bei einigen speziellen Tarifen werden sogar Erhöhungen von 39 Prozent und mehr prognostiziert. Bereits 2012 hatten sich einzelne Tarife der Privatversicherten um bis zu 40 Prozent erhöht.
Versicherungen: Unisex-Tarife doch eingeführt
Hintergrund
Große Verwirrung um die Unisex-Tarife: Der Bundesrat hatte die Umsetzung der sogenannten Unisex-Tarife Mitte Dezember gestoppt, nun wurden sie aber doch wie geplant am 21. Dezember eingeführt. Der Grund: ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2011. In diesem Fall schlägt Europarecht deutsches Recht. Die Versicherungsbranche hatte 21 Monate Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und hatte im Vorfeld durchschnittlich höhere Beiträge für beide Geschlechter angekündigt. Deshalb will die EU-Kommission die Einführung der Unisex-Tarife in Deutschland im Blick behalten.
Durch die sogenannten Unisex-Tarife werden einige Versicherungen für Männer, andere für Frauen teurer: Für Männer werden voraussichtlich Versicherungen im Bereich der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge teurer, Frauen müssen wahrscheinlich bei sogenannten Risikoversicherungen tiefer in die Tasche greifen. Die neue Regelung gilt nur für Verträge, die nach dem Stichtag (21.12.) abgeschlossen wurden. Bei Änderungen alter Verträge, sollten sich Verbraucher genau informieren, ob damit auch für sie die neuen Unisex-Tarife fällig werden.
Medizin: Patientenrechte werden gestärkt
2013 tritt aller Voraussicht nach das Patientenrechtegesetz in Kraft, welches der Bundestag im November beschlossen hat. Zwar berät noch der Bundesrat über das Gesetz, einer Zustimmung bedarf es jedoch nicht.
Die Eckpunkte im Überblick:
Behandlungsfehler
Für einfache Behandlungsfehler gilt weiterhin: Die Nachweispflicht liegt beim Patienten. Anders verhält es sich bei groben Behandlungsfehlern: Hier steht der Behandelnde künftig in der Pflicht nachzuweisen, dass ein festgestellter Fehler den Schaden nicht herbeigeführt hat. Krankenkassen sollen ihren Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche stärker zur Seite stehen, etwa mithilfe von Gutachten.
Behandlungsvertrag
Mit diesem Vertrag werden im Bürgerlichen Gesetzbuch die Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten geregelt. Zum Großteil werden durch das Gesetz bereits bestehende Rechte der Patienten somit an zentraler Stelle zusammengefasst.
Aufklärung
Patienten sollen verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden. Auch über mögliche Behandlungsfehler muss der Arzt unter Umständen informieren, zur Aufklärung über Risiken muss rechtzeitig ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattfinden. Die Patienten müssen zudem deutlich auf Kosten hingewiesen werden, die nicht von den Krankenkassen und anderen Leistungsträgern übernommen werden.
Fristen
Krankenkassen haben künftig nur noch drei Wochen (in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen) Zeit, über Behandlungsanträge zu entscheiden. Nennt die Kasse keinen plausiblen Grund, warum diese Frist überschritten werden muss, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Aktensicht
Patientenakten müssen vollständig und sorgfältig geführt werden , Patienten haben das Recht auf vollständige Einsicht. Therapieschritte, die nicht dokumentiert sind, gelten vor Gericht als nicht durchgeführt.
Fonds
Zur unbürokratischen Unterstützung von Patienten bei einem Verdacht auf Ärztefehler wurde im Vorfeld ein entsprechender Fonds gefordert. Dies wurde bei der Gesetzgebung jedoch nicht berücksichtigt.
Ernährung: Health claims werden eingeschränkt
Bereits 2007 beschloss die EU-Kommission die sogenannte Health claims-Verordnung. Lebensmittelhinweise wie "gut für Herz und Kreislauf", "stärkt die Abwehrkräfte" oder "fördert die Gesundheit Ihrer Kinder" sollen verboten sein, zumindest dann, wenn sie nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Eine entsprechende Übergangsregelung endet im Dezember 2012.
Von ursprünglich rund 44.000 eingereichten Health claims hat die Kommission nach mehrjähriger Prüfung nur 222 zugelassen. Künftig darf nur noch behauptet werden, was auf dieser Liste steht. Ab dem 14. Dezember müssen alle Produkte aus den Supermarktregalen verschwunden sein, die auf ihren Verpackungen mit anderslautenden gesundheitsbezogenen Aussagen werben.
Energie: Strom wird teurer
2013 erhöht sich die Ökostromumlage um 50 Prozent, auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus rechnen Experten für die nächsten zehn Jahre mit einer Steigerung des Strompreises um bis zu 50 Prozent. Im Gegenzug sollen nach Plänen des Bundesumweltministeriums alle Verbraucher in Deutschland ab 2013 Energieberatungen bekommen, um Strompreissteigerungen durch die Energiewende besser abzufedern. Mehr zum Thema Energiewende auf br.de unter:
Post: Brief-Porto wird erhöht
Zum 1. Januar passt die Deutsche Post die Preise an: Standardbriefe kosten dann 58 statt bisher 55 Cent. Maxibriefe werden 20 Cent teurer und kosten künftig 2,40 Euro. Auch größere Büchersendungen sowie Auslandsbriefe werden teurer. Einen gesamten Überblick bietet die Deutsche Post unter:
Steuern & Finanzen: Rentenbeiträge sinken
Der Renten-Beitragssatz sinkt 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 18 Jahren. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 2.600 Euro bedeutet dies eine Monatsentlastung von 9,10 Euro, bei 1.600 Euro sind es noch 5,60 Euro. Der Hauptgrund dafür ist die momentan gute Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Einnahmeüberschüsse der Deutschen Rentenversicherung. Der Rentenbeitrag muss von Gesetz wegen gesenkt werden, wenn die Rücklagen mehr als 1,5 Monatsausgaben betragen.
Steuern & Finanzen: Aus für Bundesschatzbriefe
Ab 2013 verkauft der Bund keine Bundesschatzbriefe mehr. Privatkunden müssen künftig Bundesanleihen über ihre Hausbank erwerben und entsprechende Gebühren zahlen. Zur Begründung heißt es von Seiten der zuständigen Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH: "Die Kosten des Privatkundengeschäfts standen insbesondere in jüngerer Vergangenheit in keinem ausgewogenen Verhältnis mehr zu seiner Bedeutung bei der Kreditaufnahme."
Der Bundesschatzbrief wurde 1969 erstmals in Umlauf gebracht und galt über Jahrzehnte als der Klassiker unter den Bundeswertpapieren. Für viele Bürger wurde er zur festen Institution, ähnlich wie der Weltspartag oder das erste Sparbuch für den Nachwuchs.
Steuern & Finanzen: Weitere Änderungen
Auch in Sachen Renten-Steuer können Arbeitnehmer sparen: Statt 48 Prozent können sie ab 2013 52 Prozent von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen. Die Beiträge sind nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.
Anfang 2013 soll es auch bei Riester- und Rürup-Renten Änderungen geben: Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Zudem sollen Riester-Spargelder im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Diese Regelungen sind allerdings noch nicht verabschiedet.
Weitere Änderungen im Überblick:
ELStAM
Ab 2013 ist die Papier-Lohnsteuerkarte Geschichte. Die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM ersetzt den farbigen Karton, allerdings etappenweise: Arbeitgeber rufen die Daten künftig direkt online beim Finanzamt ab, haben für die Umstellung aber noch das gesamte nächste Jahr Zeit. Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet mit massiven Falschangaben auf den Karten. Überprüfen Sie alle Daten genau. Wer zudem sicher sein will, dass er nicht plötzlich mehr Lohnsteuer zahlt als nötig, sollte die Freibeträge für Kinder, besonders hohe Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und ähnliches neu beantragen. Denn die Freibeträge von 2012 werden nicht automatisch übernommen. Mehr unter:
Freibeträge
Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2013 um 126 Euro auf 8.130 Euro im Jahr steigen, also sechs Euro mehr, als nach dem neuen Existenzminimum verfassungsrechtlich nötig wäre. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese Regelung im Januar 2013 verabschiedet wird. Außerdem will es die Finanzverwaltung Arbeitnehmern einfacher machen. Spätestens ab 2015 sollen Lohnsteuer-Freibeträge auf zwei Kalenderjahre verlängert werden können. Der jährliche Antrag würde dann entfallen. Endgültig beschlossen ist diese Regelung jedoch noch nicht.
Elektroautos
Reine Elektroautos einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. (Erstzulassung von 18. Mai 2011 bis 31.12.2015) Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Diese Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2013, das voraussichtlich Anfang 2013 verabschiedet wird.
Elterngeld
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Künftig soll eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben stattfinden. Experten raten werdenden Eltern, sich frühzeitig zur Wahl der günstigsten Steuerklasse beraten lassen. Denn für die Berechnung des Elterngeldes ist dann die Steuerklasse ausschlaggebend, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwogen hat.
Fristen
Firmen müssen Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren, sondern nur mehr acht Jahre. Ab 2015 dürfen sie alles sogar schon nach sieben Jahren zerschreddern. Diese Regelung gehört ebenfalls zum noch nicht endgültig verabschiedeten Jahressteuergesetz 2013.
Wehrsold
Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei, Geldbezüge bei anderen Diensten wie beim freiwilligen sozialen oder ökoloischen Jahr werden erstmals steuerfrei gestellt. Steuerpflichtig hingegen werden unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung (bei Dienstverhältnissen ab 1. Januar 2013). Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes, das wahrscheinlich im Januar 2013 verabschiedet wird.
Ehrenamtliche
Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll von derzeit 2.100 auf 2.400 Euro steigen. Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Verkehr: Kommt die Punktereform?
Das sogenannte Flensburger Punktesystem soll reformiert werden. Künftig sollen bereits acht Punkte zum Verlust des Führerscheins führen, bislang waren es 18. Allerdings erfolgt den Plänen zufolge der Eintrag in die Verkehrssünderkartei nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die bislang gängige allgemeine Koppelung an die Höhe eines Bußgeldes entfällt. Geplant ist, die Neuregelungen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen, also bis Ende 2013. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums noch ungewiss.
Verkehr: geplante Neuerungen 2013
Die Änderungen im Überblick:
Benzinpreise
Das Bundeskartellamt plant zum Jahresbeginn die Einrichtung einer Markttransparenzstelle. Diese sollen alle relevanten Daten aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel zentral sammeln und auswerten. Zudem werden Tankstellenbetreiber verpflichtet, der neuen Transparenzstelle für Kraftstoffe jede Änderung der Kraftstoffpreise in Echtzeit zu übermitteln. Über eine Internet-Plattform soll es Verbrauchern dann möglich sein, sich rund um die Uhr über aktuelle Kraftstoffpreise zu informieren.
Nahverkehr
Viele Verkehrsunternehmen erhöhen ab 1. Januar ihre Preise um drei bis fünf Prozent. Grund dafür sind steigende Energie-, Sprit- und Personalkosten, wie der Sprecher des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, Lars Wagner, der "Bild"-Zeitung (Onlineausgabe) mitteilte. Betroffen sind auch viele bayerische Ballungsräume: Der MVV München erhöht seine Preise um 3,7 Prozent, beim AVV Augsburg sollen ab 1. Januar durchschnittlich 3,88 Prozent mehr fällig werden. Auch in Nürnberg und Regensburg werden die Tickets für den Nahverkehr teurer. Der Verkehrsverbund Mainfranken hatte die Preise bereits im August erhöht.
Führerschein
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Ältere Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden - eine erneute Prüfung oder entsprechende Fahrtauglichkeitstests sind jedoch nicht vorgesehen. Anlass ist die Vereinheitlichung der Führerscheine auf EU-Ebene. Die Einführung des EU-Führerscheins im Scheckkartenformat soll unter anderem einen vermehrten Schutz vor Fälschungen bieten und den sogenannten Führerscheintourismus unterbinden. Darüber hinaus werden die einzelnen Führerscheinklassen neu geordnet. Alle Änderungen ausführlich unter:
Fernbusse
Das Fernverkehrs-Monopol der Deutschen Bahn wird gekippt: Fernbusverbindungen können künftig zwischen allen deutschen Städten eingerichtet werden, auch von privaten Anbietern. Voraussetzung: Mt Rücksicht auf den öffentlichen Personennahverkehr muss die Entfernung zwischen den einzelnen Haltestellen mindestens 50 Kilometer betragen
Ausland
Frankreich:
Pflicht für Motorradfahrer, die ab Januar in Frankreich unterwegs sind: reflektierende Kleidung. Wird man als Autofahrer ab März ohne gültigen Alkotester im Fahrzeug erwischt, fällt ein Bußgeld von 13 Euro an.
Steuern
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die ab 18. Mai 2011 erstzugelassen sind, wird auf zehn Jahre ausgeweitet.
Quelle: ADAC
Arbeit & Soziales: Neuberechnungen beim Elterngeld
Für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird das Kindergeld neu berechnet. Bislang wurden als Bemessungsgrundlage die konkreten Abzüge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung herangezogen. Um die Einkommensermittlung zu vereinfachen und Verwaltungen zu entlasten, wird künftig eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben stattfinden. Laut Stiftung Warentest kann für Eltern mit einem Bruttomonatslohn zwischen 2.000 und 3.000 Euro das künftige Elterngeld um bis zu zehn Euro im Monat sinken. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingegen betont auf seiner Homepage, dass "in der weit überwiegenden Zahl der Fälle die neuen Regelungen zur Vereinfachung zu keinen nennenswerten Änderungen in der Elterngeldhöhe führen werden."
Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Verheiratete Mütter oder Väter müssen künftig frühzeitiger in die Steuerklasse III wechseln, um von den damit verbundenen Steuervergünstigungen zu profitieren. Für die Berechnung ist dann die Steuerklasse ausschlaggebend, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwogen hat. Damit dies die Steuerklasse III ist, muss diese in diesem Zeitraum also mindestens sieben Monate lang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein.
Arbeit & Soziales: Anpassung bei Minijobs
Ab 2013 dürfen Minijobber monatlich 50 Euro mehr abgabenfrei verdienen, dann gelten Arbeitsverhältnisse bis zu einem Verdienst von 450 Euro als geringfügig. Außerdem sind Minijobs ab Januar standardmäßig rentenversichert. Wer dies nicht möchte, muss dies künftig explizit beantragen. Laut Angaben der Bundesregierung haben 7,4 Millionen Bürger in Deutschland einen Minijob.
Arbeit & Soziales: Hartz-IV-Sätze werden erhöht
Die Hartz-IV-Leistungen steigen um fünf bis acht Euro je Monat. Die Regelsätze werden wie folgt erhöht:
- Singles: von 374 auf 382 Euro
- Partner: von 337 auf 345 Euro
- Kinder bis 6 Jahre: von 219 auf 224 Euro
- Kinder bis 14 Jahre: von 249 auf 255 Euro
- Kinder bis 18 Jahre: von 283 auf 289 Euro
Alter & Vorsorge: Pflegereform tritt in Kraft
Ab 1. Januar steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt auch weiterhin einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Dadurch werden Mehreinnahmen in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro erwartet. Hintergrund: 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft. Demenzkranke ohne Pflegestufe ("Pflegestufe 0") haben dann Anspruch auf monatlich 225 Euro Pflegesachleistungen oder 120 Euro für pflegende Angehörige. Demenzkranke der Pflegestufen I und II erhalten ebenfalls mehr.
Auch Pflegewohngemeinschaften werden stärker unterstützt. Die Gründung einer Pflege-WG wird mit 2.500 Euro je Bewohner bezuschusst (max. 10.000 Euro - die Aktion ist befristet). Was sich im einzelnen ändert, finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Einführung des "Pflege-Bahr"
Der Staat fördert künftig auch die private Pflege-Vorsorge. Unabhängig vom Einkommen erhält jeder, der eine private Zusatzversicherung abschließt, im Monat fünf Euro Zuschuss vom Staat. Der sogenannte "Pflege-Bahr" gilt unter Pflegeexperten allerdings als umstritten.
Wohnen & Bauen: Schornsteinmonopol kippt
Bereits 2008 wurde das deutsche Schornsteinfegergesetz auf Druck der EU gelockert: Seitdem können Eigentümer theoretisch auch Kaminkehrer aus dem EU-Ausland mit Wartungsarbeiten beauftragen. Ab 2013 ist auch der innerdeutsche Wettbewerb möglich. Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation könnten dann Wartungsarbeiten übernehmen, die bislang dem zuständigen Kaminkehrer vorbehalten waren. Wesentliche Monopolmerkmale bleiben allerdings erhalten.
Rundfunkbeitrag: Gültig ab 2013
Ab 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag und die damit verbundene neue Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts: über 90 Prozent zahlen genauso viel wie bisher oder weniger.

Wetter
