Soziale Netzwerke Facebook pfeift laut Datenwächter aufs Gesetz
Überwachte Chats, Missbrauch von Mail-Adressen: Datenschützer Thilo Weichert erhebt schwere Vorwürfe gegen Facebook. Dieses pfeife auf das Gesetz. Das soziale Netzwerk spielt auf Zeit - und kann wohl noch lange tun, was es will.
Seit April ist Gunnar Bender Facebooks "Director Public Policy". Auf der (Facebook-)Seite seines Büros wird das Motto ausgegeben: "Wir verstehen uns als Botschafter für soziale Medien in Berlin". Thilo Weichert, schleswig-holsteinischer Landesdatenschützer und Deutschlands oberster Facebook-Kritiker, nennt ihn einen "Lobbyisten".
"Wesentliche datenschutzrechtliche Verschlechterungen"
Nach einem Treffen der beiden gestern greift Weichert das Soziale Netzwerk in einer Pressemitteilung scharf an. Seit einem Gespräch mit Facebook Ende 2011, in dem das Unternehmen etwa mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung zugesagt habe, gebe es keinerlei Verbesserungen. Im Gegenteil hätten sich "einige wesentliche datenschutzrechtliche Verschlechterungen" ergeben. Das deutsche Facebook-Büro reagierte gelassen - und spielt weiter auf Zeit. Via Facebook verlautete, man setze "weiterhin auf den konstruktiven Dialog". Konkrete Streitpunkte oder gar Termine werden nicht benannt.
Im Interview mit BR.de konkretisiert Weichert, was er Facebook vorwirft, was das für die Facebook-Nutzer bedeutet und warum das soziale Netzwerk seiner Meinung nach auf die Gesetze pfeift.
"Keine Auskunft über Verkehrsdaten"
BR.de: Herr Weichert, Sie werfen Facebook in vielen Punkten "datenschutzrechtliche Verschlechterungen" vor. Was genau meinen Sie zum Beispiel mit der "Nichtbeachtung der Betroffenenrechte"?
Weichert: Es geht zum Beispiel um Auskunftsansprüche. Facebook gewährt Nutzern zwar mittlerweile Auskunft über Selektionsmerkmale, also darüber, nach welchen Kriterien ihnen zielgerichtete Werbung aufgrund ihrer persönlichen Vorlieben zugespielt wird. Es müsste rechtlich gesehen aber auch eine Auskunft über Verkehrsdaten möglich sein, also Facebooks Aufzeichnungen darüber, mit wem ich wann und wie kommuniziert habe. Doch die verweigert Facebook vehement.
BR.de: Warum?
Weichert: Facebook sähe nicht gut aus, wenn bekannt würde, in welchem Umfang es persönliche Daten speichert und auswertet.
"Chat-Überwachung gegen das Grundgesetz"
BR.de: Weiter sprechen Sie "rechtliche Fragen, etwa zur Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einwilligungen" an. Was kann ich mir als Facebook-Nutzer darunter vorstellen?
Weichert: Nutzungsbediungungen und Datenschutzrichtlinie von Facebook sind in einigen Klauseln nicht mit deutschem Recht vereinbar. Dass Facebook seine Nutzungsbedingungen einfach einseitig und ohne Zustimmung ändert, verstößt zum Beispiel gegen Paragraph 305ff des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das umfassende Nutzungsrecht für alle eingestellten Inhalte, das man Facebook mit der Einwilligung in die Nutzungsbedingungen zubilligt, ist urheberrechtlich nicht haltbar. Weiter ist die Verwendung von E-Mail-Adressen etwa für Werbung verboten, wenn Facebook diese aus den Adressbüchern seiner Nutzer gezogen hat. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn der Nutzer Facebook erlaubt hat, sein E-Mail-Adressbuch auszulesen.
BR.de: Sie sagen, Facebook habe seine illegale Verarbeitungspraxis im Hinblick auf Daten trotz anderslautender Zusagen nicht nur fortgeführt, sondern noch ausgebaut. Wo ist das geschehen?
Weichert: Zum Beispiel beim automatisierten Mitlesen von Chat-Unterhaltungen der Nutzer. Dieses hat Facebook öffentlich angepriesen mit dem Hinweis, dass dadurch bereits Pädophile überführt werden konnten. Wir befürchten aber, dass Facebook die dabei gewonnenen Daten vor allem für Werbezwecke nutzt. Und das Mitlesen von Kommunikation ist nach Artikel 10 des Grundgesetzes eigentlich absolut verboten. Auch die kürzlich erfolgte Aufforderung an Nutzer, diejenigen unter ihren Kontakten, die bei Facebook statt ihres Klarnamens unter einem Pseudonym auftreten, zu denunzieren, ist rechtlich nicht einwandfrei.
BR.de: … und Fanpagebetreiber hindert Facebook daran, ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nachzukommen, zwingt sie quasi in die Illegalität?
Weichert: Wenn ein Unternehmen oder ein Privatmensch, etwa ein Prominenter, eine Facebook-Page betreibt, liegt rechtlich gesehen auch die datenschutzrechtliche Verantwortung bei diesem. Die technische Verantwortung für die Online-Plattform liegt aber bei Facebook. Dieses gibt dem Seitenbetreiber aber zum Beispiel nicht die Möglichkeit, personenbezogene Daten über die Nutzung seiner Seite innerhalb der gesetzlichen Fristen zu löschen.
"Vollstreckung von Urteilen ein großes Problem"
BR.de: Was sind das zum Beispiel für Informationen?
Weichert: Zum Beispiel werden Cookies, die Facebook auf den Rechnern seiner Nutzer speichert, zwei Jahre lang nicht gelöscht. Diese kleinen Textdateien dokumentieren für Facebook sämtliche Web-Aktivitäten von eingeloggten Nutzern und ermöglichen die Erstellung umfangreicher Personenprofile. In Schleswig-Holstein liegen deshalb bereits Klagen gegen Facebook vor.
BR.de: Man hat den Eindruck, dass Facebook hierzulande auf die Gesetze pfeift.
Weichert: Sie behaupten, sie würden nicht auf die Gesetze pfeifen, aber tatsächlich tun sie es schon. Facebook sagt zwar, man fühle sich an das Recht in Irland gebunden, wo der Europasitz des Unternehmens ist, und wo der zuständige Datenschutzbeauftragte im übrigen bislang lediglich auf Verhandlungen und freiwillige Vereinbarungen setzt. Wir sehen das anders, Facebook muss sich in Deutschland sehr wohl an deutsches Recht halten. Jeder Betroffene kann zum Beispiel vor einem Amtsgericht gegen Facebook klagen.
BR.de: Aber muss das US-Unternehmen ohne Firmensitz in Deutschland die Strafverfolgung hierzulande denn überhaupt fürchten? Kann Facebook in Europa nicht praktisch tun und lassen was es will?
Weichert: Die Vollstreckung eventueller Urteile deutscher Gerichte ist in der Tat ein großes Problem. Die Facebook Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen ohne Einfluss auf die US-amerikanische Konzernmutter, die damit für uns nicht greifbar ist.
BR.de: Herr Weichert, wir danken Ihnen für das Gespräch!

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