Schwammerlparagraf und Schwarzgeher Was ist Brauch und was braucht's ned?
Dass der Bayer als solcher ein verkappter Anarchist ist, gehört zu den Gründungsmythen des Freistaats. Aber ist er auch ein verkappter Kommunist? Der "Schwammerlparagraf" legt nahe, dass eingesammelt werden darf, was nicht bei Drei auf dem Baum ist.
"Die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet."
(Bayerische Verfassung, Artikel 141)
Das haben anno 1946 die Väter und (wenigen) Mütter der Bayerischen festgehalten. Seither sind Beeren in Bayern vogelfrei und das Schwammerlsuchen ein Grundrecht. Doch in Wald und Feld wächst mehr als nur Blaubeeren und Reherl. Und dann kreucht, fleucht und paddelt ja auch noch allerlei leckeres Getier durch Bayerns Fluren und Gewässer. Gilt da auch der "Schwammerlparagraf"?
Jedermannsjagd
Als der gemeine Baier noch kein Y im Stammesnamen trug und stattdessen mit der Keule durch den Urwald zog, war dessen Nutzung noch weitgehend frei. Ganz ohne Gesetze ging’s aber auch bei den Barbaren nicht, und deswegen gewährten die "Leges Barbarorum" jedem Freien das Jagdrecht. Auch das frühmittelalterliche "Lex Baiuvariorum" schützte zunächst nur die fruchttragenden Bäume.
Barbarenrecht
Die "Leges Barbarorum" sind spätantike und frühmittelalterliche germanische Volksrechte des 5. bis 8. Jahrhunderts. Das "Lex Baiuvariorum" stammt aus dem 9. Jahrhundert und hatte bis ins 16. Jahrhundert Gültigkeit.
Dann aber kam Dagobert der Gute: Die Zeit der Könige mit den merkwürdigen Namen war wahrlich kein Spaß für den niederen Weidmann, denn der Adel entdeckte den Müßiggang: 638 erließ Dagobert das erste "Jagdregal", doch erst im im 13. Jahrhundert, im Hochmittelalter also, wurden Jagd und Fischerei zum exklusiven Privileg der feinen Leut'.
Perlen für die Höfe
Mit immer drakonischeren Strafandrohungen für Wild- und Forstfrevel beanspruchten die Höfe den Wald für sich. Perlendieben an Ilz und Regen im Bayerischen Wald erwartete die "Feldglocke" (Galgen) als stete Mahnung. Denn Jagdvergehen verstand der Adel nicht einfach als Eigentumsdelikt, sondern als frechen Angriff auf den eigenen Herrschaftsanspruch – ab 1525 ein todeswürdiges Malefizverbrechen.
Der Schwarzgeher, ein Robin Hood?
Die Last der adligen Lust trug freilich das einfache Volk: Um Trophäenabschüsse zu ermöglichen, wurden die Wildbestände künstlich hochgehalten - zum Schaden der Bauern. Außerdem verwüsteten die wilden Jagden regelmäßig die Felder der Untertanen.
Als im 16. und 17.Jahrhundert Krieg, Pest und Hungersnöte das Land verheerten, schlichen immer mehr rußbeschmierte Gesichter durch den Wald. "Schwarzgeher" wie der Jennerwein, Räuber Kneißl und der Bayerische Hiasl konnten nur mit Unterstützung der Bauern so lange ihr Räuberunwesen treiben. Und sie gelten den Bayern bis heute als Vorbild, ganz anders die Förster und Jagdaufseher.
Blumenwilderer und überkommene Privilegien
All dessen eingedenk, hat der Verfassungsausschuss unter Ministerpräsident Wilhelm Hoegner 1946 den Bayern den "Schwammerlparagrafen" geschenkt. Pilze und Beeren sind seither Allgemeingut, nicht aber Fisch und Fleisch. Bis heute ist das Bayerische Jagd- und Fischereigesetz eines der strengsten, die Jagd bleibt ein Privileg.
Vielleicht bedienen sich deshalb immer mehr Bayern an fremden Feldfrüchten und verzichten beim Selberpflücken aufs Bezahlen. Für diesen Vulgärkommunismus hätten allerdings die Baiern des Stammesherzogtums kein Verständnis gehabt: Nachträglich überführte Felddiebe mussten ein "Wergeid" bezahlen, wurden sie gar auf frischer Tat ertappt, drohte die Todesstrafe.

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