Vorratsdatenspeicherung Politische Statements im Expertencheck
Ein "unverzichtbares Instrument", das 80 Millionen Bürger "unter staatlichen Generalverdacht" stellt: Politiker äußern sich im aktuellen Vorratsdatenstreit gerne zugespitzt. Hier kommentieren Experten und Betroffene ihre Aussagen.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werden sich nicht einig: Er ist für, sie gegen die sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Doch die Zeit drängt.
Eine EU-Richtlinie fordert die Regelung der Vorratsdatenfrage, Ende April hätte diese Richtlinie spätestens umgesetzt sein müssen. Nun hat die EU-Kommission gegen Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben ging beim Bundesjustizministerium ein. Deutschland drohen nun Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Die politische Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist seit vielen Monaten in vollem Gange. Wir haben Experten aus Strafverfolgung, der Internetwirtschaft, der Wissenschaft und für digitale Bürgerrechte befragt, wie sie die folgenden politischen Statements über Vorratsdaten einschätzen (Reihenfolge alphabetisch):
- Markus Beckedahl, Sachverständiger in der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des deutschen Bundestages;
- Chaos Computer Club (CCC) München, Hacker-Verein;
- Peter Dathe, Präsident des bayerischen Landeskriminalamtes;
- Arnd Hüneke, Kriminalwissenschaftliches Institut der Universität Hannover, Leiter der vielbeachteten Studie "Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Internet";
- Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco, Verband der deutschen Internetwirtschft e.V.;
Aussage 1
"Es geht um nichts anderes als Daten, die früher von der Telekom oder Post wie selbstverständlich zur Rechnungslegung gespeichert wurden."
Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister
Zur Aussage Herrmanns ...
Markus Beckedahl
"Wahrscheinlich hat sich Herr Herrmann mit der komplizierten technischen Materie der Datenerhebung nicht ausreichend auseinandergesetzt, sonst wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass früher nicht gespeichert wurde, wer wann wo einen Brief in den Briefkasten geworfen hat. Auch wurde nie gespeichert, wer wem wann einen Brief geschickt hat."
Chaos Computer Club
"Das ist falsch. Ursprünglich wurden nur Einheiten gezählt. Auch nach Einführung des Einzelverbindungsnachweises hatte jeder Verbraucher die Möglichkeit, einer Speicherung nach Rechnungserstellung zu widersprechen. Die Vorratsdatenspeicherung umfasst unter anderem zusätzlich auch Standortinformationen, Internetkennungen und E-Mail-Verbindungsdaten, die für die Rechnungslegung unerheblich sind."
Peter Dathe
Kein Kommentar
Arnd Hüneke
"Es geht nicht nur um die Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken speichern. Für Kunden von sogenannten Flat-Tarifen zum Beispiel spielen die Abrechnungszwecke keine Rolle, weil ein Pauschalbetrag für die monatliche Nutzung gezahlt wird. Insofern ist die Vorratsdatenspeicherung für Kunden von solchen Flatrate- oder auch Prepaid-Tarifen besonders eingriffsintensiv."
Oliver Süme
"Falsch. Es geht insbesondere auch um die Speicherung der Daten aus E-Mail-Kommunikation und der Internetnutzung. Die EU-Richtlinie sieht auch eine Speicherung der Informationen vor, wer wann mit wem per E-Mail kommuniziert hat und wer sich wann ins Internet ein- und ausgeloggt hat. Zudem werden Telekom-Rechnungsdaten nur drei Monate gespeichert, zukünftig soll sechs Monate gespeichert werden."
Aussage 2
"Die [Verbindungsdaten] schaut keiner an, wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt, die werden automatisch gelöscht."
Hans-Peter Friedrich (CSU), Bundesinnenminister
Zur Aussage Friedrichs ...
Markus Beckedahl
"Der richterliche Beschluss ist leider durch eine Überlastung der Justiz nicht wirklich ein sorgsames Instrument. Verbindungs- und Standortdaten werden schon heute in tausenden von Strafverfahren jährlich abgefragt. Die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Bestandsdaten) wird sogar mehrere Millionen Mal jährlich abgefragt (4,5 Mio. mal im Jahr 2009 oder über 10.000 mal am Tag). Es kann keine Rede davon sein, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten engen Voraussetzungen unterliege."
Chaos Computer Club
"Ein richterlicher Beschluss ist je nach diskutierter Variante der Vorratsdatenspeicherung für bestimmte Daten gar nicht erforderlich. Die anlasslose Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten könnte zudem grundsätzlich Begehrlichkeiten wecken. Ein Beispiel hierfür ist der erfolgte Missbrauch von Mobilfunkdatensätzen durch die Behörden in Dresden."
Peter Dathe
Kein Kommentar
Arnd Hüneke
"Das ist im Ergebnis richtig, wenn die Unternehmen nicht aus bestimmten Verhaltensmustern einen Missbrauch oder eine bewusste Störung ermitteln. Solche Daten müssen nach kurzer Zeit gelöscht werden, weil es sich um personenbezogene Daten handelt, die aus Gründen der Datensparsamkeit nicht länger als unbedingt notwendig gehalten werden dürfen (zur Missbrauchskontrolle bei Flatrate-Tarifen maximal sieben Tage)."
Oliver Süme
"Die Daten werden erst dann gelöscht, wenn die Mindestspeicherungsfrist abgelaufen ist. Bis dahin werden sämtliche Daten aus Telekommunikations-, Internet- und E-Mailverbindungen gespeichert."
Aussage 3
"Mit Quick Freeze hätten im weiten Umfeld des Rechtsextremismus bereits im Vorfeld notwendige Daten gesichert und nutzbar gemacht werden können. Man braucht für das Einfrieren der Daten nämlich keinen konkreten Straftatenverdacht. Ausreichend bei meinem Kompromissvorschlag sind bereits Anhaltspunkte dafür, dass es zum Beispiel ein rechtsextremistisches Umfeld gibt, woraus Straftaten begangen werden können."
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bundesjustizministerin (zur Fahndung im Umfeld der Zwickauer Terrorzelle)
Zur Aussage Leutheusser-Schnarrenbergers ...
Markus Beckedahl
"Ein Problem ist bei diesem Vorschlag, dass sehr schnell viele Menschen grundlos verdächtigt werden können, um eine große Streuwirkung zu haben. Denken Sie an einen Fall, wo ein Verbrechen begangen wird und sicherheitshalber alle Daten von Bürgern eingefroren werden, die sich zufällig mit ihren Mobiltelefonen rund um die Tatzeit im Umkreis von einem Kilometer aufgehalten haben."
Chaos Computer Club
"Sobald ein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt, kann bereits heute eine Erfassung von Verbindungsdaten angeordnet werden. Auch bei 'Quick Freeze' müssen die Daten erst einmal gespeichert werden. Somit handelt es auch um eine Vorratsdatenspeicherung."
Peter Dathe
"Der Entscheidung des BVerfG vom 02.03.2010 ist zu entnehmen, dass eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit insbesondere nicht im sogenannten Quick-Freezing-Verfahren liegt. Ein solches Verfahren ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollständigen Datenbestandes für die letzten sechs Monate gewährleistet."
Arnd Hüneke
"Daten, die man für einen länger zurückliegenden Zeitraum ermitteln möchte oder abgleichen will, wird man mit einem Quick Freeze-Verfahren nicht erhalten können. Dass damit eine günstigere Ausgangsposition für das Ermittlungsverfahren im Rahmen der Zwickauer Terrorzelle erlangt worden wäre, ist eher spekulativ."
Oliver Süme
Kein Kommentar
Aussage 4
"Sie [die informationelle Selbstbestimmung der Bürger] ist mehr wert als die Verfolgung von Kriminellen."
Bernd Schlömer, Vize-Vorsitzender der Piratenartei
Zur Aussage Schlömers ...
Markus Beckedahl
"Das ist mir etwas zu pauschal. Gegner einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unterbreiten seit langem Vorschläge, die tatsächlich zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen könnten, ohne Grundrechte einzuschränken, etwa in den Bereichen schnelle Datensicherung, bessere Ausbildung und Ausstattung, Kriminalprävention durch Datenschutz und Kriminalprävention durch Verbraucherschutz."
Chaos Computer Club
"Die Verfolgung von Kriminellen muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist hierfür wenig effektiv und greift unverhältnismäßig in die Grundrechte und persönliche Privatsphäre ein."
Peter Dathe
"Die hier vom Vertreter der Piratenpartei einseitig getroffene Güterabwägung wird gerade auch zum Schutz von Opfern im Rahmen der Gesetzesschranken durch den Ermittlungsrichter getroffen."
Arnd Hüneke
"Auch die Strafverfolgung ist ein verfassungsrechtlich abgesichertes Gut. Dass die informationelle Selbstbestimmung mehr wert sei als die Strafverfolgung, ist eine Rechtsansicht, die man teilen kann. Allerdings wird man abwägen müssen, unter welchen Umständen noch Eingriffe erlaubt sind. Es geht also vielmehr um die Verhältnismäßigkeit."
Oliver Süme
"Das ist falsch. Zum einen ist maßgeblich, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Zum anderen stellt sich zunächst die Grundsatzfrage danach, ob und in welchem Maße die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu einer höheren Aufklärungsquote beitragen kann."
Aussage 5
"Alle rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland werden per Vorratsdatenspeicherung unter einen staatlichen Generalverdacht gestellt, potenzielle Terroristen zu sein."
Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Innenexpertin der Linken
Zur Aussage Paus ...
Markus Beckedahl
"Damit hat sie Recht, wobei man das mit den Terroristen auch noch um Kriminelle ergänzen kann."
Chaos Computer Club
"...darüber hinaus tragen die Bürgerinnen und Bürger die Kosten für die Speicherung."
Peter Dathe
"Es gibt keinen staatlichen Generalverdacht, staatliche Stellen speichern nicht, schon gar nicht Inhaltsdaten. Den staatlichen Stellen wird im Einzelfall durch Beschluss des Ermittlungsrichters der Zugriff auf die Daten des Providers ermöglicht. Es gilt der sogenannte Richtervorbehalt."
Arnd Hüneke
"Es wird komplett abgeschöpft und damit auch die Daten von Unverdächtigen. Dass ein staatlicher Generalverdacht entsteht, mag man so sehen, muss es aber nicht. Denn der Zugriff auf die Daten erfolgt nicht einfach so, sondern ist - so sagt das Bundesverfassungsgericht - mit einem anspruchsvollen Rechtsschutzsystem auszustatten. Somit sind die Hürden, an diese Daten zu kommen, nicht gering."
Oliver Süme
Kein Kommentar
Aussage 6
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts."
Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses
Zur Aussage Bosbachs ...
Markus Beckedahl
"Die Zahl der aufgeklärten Straftaten ist ohne Vorratsdatenspeicherung ebenso hoch wie mit. Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne eine Totalprotokollierung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar. Es gibt zahlreiche Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, wie die USA oder das benachbarte Österreich, die nicht als Eldorado für Kriminelle bekannt sind."
Chaos Computer Club
"Die Vorratsdatenspeicherung hat die Aufklärungsquote während ihres Bestehens nicht erhöht. Die Richtigkeit dieser Behauptung ist somit zweifelhaft. Ernsthafte Kriminelle haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Spuren zum Beispiel durch unregistrierte Prepaid-Handykarten unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern."
Peter Dathe
"In einem aktuellen Fall konnte ein Nutzer einer Partnerbörse, der über sexuelle Handlungen an seiner neunjährigen Nichte berichtete, nicht identifiziert werden, weil die IP-Adressen nicht bzw. nicht mehr gespeichert waren. Andere Ermittlungsansätze sind nicht vorhanden."
Arnd Hüneke
"Ob die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar ist, kann hinterfragt werden. Möglicherweise ließen sich so auch Eingriffe wie folterähnliche Maßnahmen rechtfertigen. Wer aber den Rechtsstaat mit seinen hohen Gewährleistungen erhalten will, muss auch in Kauf nehmen, dass Täter eben nicht überführt werden können."
Oliver Süme
"99,5 Prozent der in Deutschland begangenen Straftaten können ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden. Selbst in den verbleibenden Fällen führen elektronische Spuren, z.B. eine IP-Adresse, nicht zwingend zum Täter. Auch die Terroranschläge von Madrid 2004 und die vereitelten Anschläge der Sauerland-Gruppe 2006 konnten anhand der ohne VDS vorhandenen Verbindungsdaten aufgeklärt werden."
Aussage 7
"Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern."
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), Initiative zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung (offizielle Erklärung)
Zur Aussage des AK Vorrat ...
Markus Beckedahl
"Das kann ich so unterschreiben."
Chaos Computer Club
"Die Vorratsdatenspeicherung verhindert die Möglichkeit, vertraulich Kontakt zu Beratungsstellen oder Journalisten aufzunehmen. Dies könnte Hilfsbedürftige abschrecken, professionellen Rat zu suchen. Journalisten verlieren Zugang zu wichtigen Informanten."
Peter Dathe
"Der in dieser Feststellung beinhaltete Generalverdacht, dass Sicherheitsbehörden Datenmissbrauch betreiben, ist mehr als befremdlich."
Arnd Hüneke
"Im Ergebnis sollte man sich mit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die gesetzlichen Gewährleistungen einer Vorratsdatenspeicherung gestellt hat, zufriedengeben. Dass es zu Pannen oder zu Missbrauch kommt, kann immer wieder festgestellt werden. Das gilt aber auch für andere Ermittlungsmaßnahmen."
Oliver Süme
"Das ist richtig, insbesondere ist ungeklärt, wie der Schutz der Daten aus Anwalts- und Seelsorgegesprächen technisch bewerkstelligt werden soll."
Aussage 8
"Die Bundesjustizministerin vergisst bei all ihrer (...) Bemühung um den Persönlichkeitsschutz (...) das Abhandenkommen von Verfahrensgrundlagen einer gerichtlichen Hauptverhandlung."
Bernd Carstensen, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Zur Aussage Carstensens ...
Markus Beckedahl
"Die Umgehung der Vorratsdatenspeicherung ist ohne große technische Kenntnisse möglich. Ernsthafte Kriminelle werden diese Methoden natürlich anwenden, wie sie es heute schon tun. Im Raster bleiben dann kleine Fische und einfache Menschen. Beispiele zeigen, dass unbescholtene RenterInnen Urheberrechts-Abmahnungen erhalten haben, weil jemand ihr WLAN verwendet hat."
Chaos Computer Club
"Selbst wenn eine Person eindeutig einem Rechner und dieser wiederum eindeutig einer IP-Adresse zugeordnet werden kann, darf man daraus nicht folgern dass diese Person für alle Aktionen des Rechners zuständig ist: Stichwort Schadsoftware, auch der Staatstrojaner. Es ist auch ohne Weiteres möglich, für zu verschleiernde Tätigkeiten Methoden zu nutzen, die in den Verbindungsdaten nicht erfasst werden würden."
Peter Dathe
"Da Verkehrsdaten am Zielanschluss anfallen und beim Netzbetreiber erfasst werden ist der Einsatz von Anonymisierungsservern (Proxy-Server) unkritisch. Nutzt ein potenzieller Täter den Zugang zum Internet über einen unverschlüsseltes und nicht öffentliches WLAN, ist die Rückführung auf die Person nur über den Einsatz technischer Mittel (WIFI-Catcher) möglich."
Arnd Hüneke
"Zu erwarten ist, dass bei einer Vorratsdatenspeicherung zahlreiche Nutzer Anonymisierungsdienste gebrauchen. Beim Kapern von WLANs ergibt sich ein Problem, das es schon in ähnlicher Form gibt: Findet man DNA-Material am Tatort, sagt dies noch nichts über die Täterschaft aus. Man weiß nur, dass die Person am Tatort war. Bei der Telekommunikation weiß man nur, dass ein bestimmter Anschluss benutzt wurde."
Oliver Süme
Kein Kommentar

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