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Vorratsdatenspeicherung Überwachen ohne Verdacht

Sie ist eine heilige Kuh für Gegner wie Befürworter: die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten, genannt Vorratsdatenspeicherung - die Argumente, die Rechtslage, die technischen Möglichkeiten.

Stand: 19.07.2012
Festplatte mit dem Bundesadler | Bild: colourbox.com; Montage: BR

Für die Einen ist sie ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, für die Anderen ist sie unerlässlich für eine effektive Bekämpfung zum Beispiel von Terrorismus und Kinderpornografie im Internet: die Vorratsdatenspeicherung. Die politische Diskussion darüber ist ebenso emotional aufgeladen wie die strafrechtlichen Fälle, die mit Hilfe des Überwachens von Telefon- und Internetverbindungen aufgeklärt werden sollen.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (links), Bundesjustizministerin Sabine Leutheuseer-Schnarrenberger | Bild: picture-alliance/dpa zum Artikel Vorratsdatenspeicherung Brüssel verklagt Deutschland

Ein erneutes Gespräch zwischen Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger blieb ohne Ergebnis. Die Zeit drängt, das EU-Ultimatum läuft ab. [mehr]

Die rechtliche Situation wäre an sich einfach: Die EU verlangt von allen Mitgliedsstaaten seit dem 27. Dezember 2011 eine verbindliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung zu Strafverfolgungszwecken. In einer entsprechenden Richtlinie ist die Speicherung umfangreicher Kommunikationsdaten bei den Telefongesellschaften für mehrere Monate vorgesehen. Auch Positionsdaten bei Mobilverbindungen sollen protokolliert werden. Dem kam die deutsche Politik bislang nicht nach, weshalb die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland klagt.

Ideologischer Konflikt in der Koalition

Das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

2008 trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Danach wurden Verbindungsdaten von Telefon, Mail und Internet sowie Handy-Standortinformationen sechs Monate lang gespeichert. Verfügbar waren sie zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelung: Das Gesetz stelle einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis" dar und lasse Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" zu. Zudem beanstandete das BVerfG mangelnde Sicherheit für die Daten.

Die politische Handlungsfähigkeit der schwarz-gelben Koalition im Bundestag lahmt beim Thema Vorratsdatenspeicherung an einem ideologischen Konflikt. Für die Union hat die innere Sicherheit Priorität vor der Privatsphäre. Ein Hauptargument neben Vorteilen bei der Verbrechensbekämpfung: Wer sich nichts zu schulden kommen lässt beziehungsweise nicht unter dem Verdacht einer Straftat steht, dessen Telekommunikationsdaten werden nach einer gewissen Frist automatisch wieder gelöscht. Niemand bekommt sie jemals zu Gesicht - theoretisch.

Furcht vor geplanten Terroranschlägen

Joachim Herrmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bernd Schlömer vor Kabelgewirr | Bild: picture-alliance/dpa; Montage: BR zum Artikel Vorratsdatenspeicherung Politische Statements im Expertencheck

Ein "unverzichtbares Instrument", das 80 Millionen Bürger "unter staatlichen Generalverdacht" stellt: Politiker äußern sich im aktuellen Vorratsdatenstreit gerne zugespitzt. Hier kommentieren Experten und Betroffene ihre Aussagen. [mehr]

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, er fürchte, dass in Deutschland Terroranschläge geplant werden, diese Planungen aber aufgrund nicht vorhandener Telekommunikationsdaten möglicherweise nicht verfolgt werden können. Auch Politiker der SPD wie der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, befürworten eine "begrenzte" Vorratsdatenspeicherung. Die Liberalen dagegen erachten den Schutz von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung für das höhere Gut. Denn sind die Informationen darüber, mit wem man wann telefoniert hat und welche Internetverbindungen man hergestellt hat, erst einmal gehortet, können sie auch missbraucht werden.

Bürger unter Generalverdacht?

Bedenken der Vorratsdaten-Gegner: Allzu leichtfertig und ohne ausreichenden Verdacht könnten Richter Landeskriminalämtern Einsicht in die Daten erlauben. Telekommunikationsanbieter, bei denen die Verbindungen dokumentiert wären, könnten sie für Nutzerprofile und personenbezogene Werbung missbrauchen. Und dort wären sie der Gefahr etwaiger Hackerangriffe ausgesetzt.

Auch die Grünen lehnen eine Vorratsdatenspeicherung prinzipiell ab. Im Dezember unterstützte die Partei eine Protestveranstaltung der Initiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vor der Münchner CSU-Zentrale. Mit der geplanten Protokollierung sämtlichen Telekommunikationsverkehrs stelle man alle Bürger unter Generalverdacht - eine Postion, die auch die Linke vertritt. Der AK Vorrat, der mit seiner Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht maßgeblich für das Aus des alten Vorratsdatengesetzes im Jahr 2010 verantwortlich zeichnet, befürchtet außerdem: Eine Speicherung würde "Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aushöhlen". Auch der Schutz journalistischer Quellen würde untergraben - ein strittiges Thema, etwa wenn diese im Umfeld von Terroristen recherchieren.

Die Freien Wähler befürworten die Vorratsdatenspeicherung dagegen grundätzlich. In einem entsprechenden Antrag forderte die Partei die bayerische Staatsregierung im Juni vergangenen Jahres auf, sich auf Bundesebene für eine zügige Neuregelung unter Beachtung der Vereinbarkeit mit der Verfassung einzusetzen, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hat.

"Einfrieren" bei Verdacht als Kompromiss

Quick Freeze

Der Ausdruck Quick Freeze bezeichnet ein Verfahren der Dokumentation von Telekommunikationsverbindungen ab dem Auftreten eines Verdachts. Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Verbindungen von Strafverfolgern eingesehen werden. Rückschlüsse aus den Daten auf möglicherweise bereits erfolgte kriminelle Aktivitäten in den Wochen und Monaten vor dem ersten Verdacht sind nicht möglich.

Auch Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar ist gegen Vorratsdatenspeicherung. Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger befürwortet er ein Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Telekommunikations-Daten bei einem Verdacht "eingefroren" werden. Verbindungen wären damit ab dem Verdachtsmoment beziehnungsweise einer folgenden richterlichen Anordnung nachvollziehbar.

Beim von der Europäischen Union geforderten Modell der Vorratsdatenspeicherung wären dagegen die Verbindungsdaten mehrere Monate in die Vergangenheit zurückzuverfolgen. Die verfügbaren Daten wären also wesentlich umfangreicher und ermöglichten Fahndungen nach Kontaktaufnahmen von Verdächtigen mit anderen Personen auch länger vor dem Zeitpunkt, zu dem sie verdächtig wurden. Freilich können so - wie mit Quick Freeze eingeschränkt auch - Menschen ins kriminelle Zwielicht geraten, obwohl sie mit einem Verdächtigen nur in legaler Weise in Kontakt gestanden haben.

Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung

"Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Umfeld"

"Beim Quick Freeze, wie ich es vorschlage, braucht man zum Einfrieren der Daten keinen konkreten Straftatverdacht. Anhaltspunkte reichen aus, zum Beispiel dafür, dass es ein rechtsextremistisches Umfeld gibt."

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, Bundesjustizministerin, im Bayerischen Rundfunk

"Unverzichtbares Instrument"

"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts."

Wolfgang Bosbach von der CDU, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses

"Für eine begrenzte Vorratsdatenspeicherung"

"Ich bin für eine begrenzte Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr."

Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

"Früher von der Post wie selbstverständlich gespeichert"

"Es geht um nichts anderes als Daten, die früher von der Telekom oder Post wie selbstverständlich zur Rechnungslegung gespeichert wurden."

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister von der CSU, im "Deutschlandfunk"

"Wir sollten die Regeln der EU einhalten"

"Wenn wir andere auffordern, die Regeln [der EU] einzuhalten, dann sollten wir es selbst auch tun."

Elmar Brok, CDU-Europaabgeordneter, gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung"

"Der Europäischen Union die kalte Schulter gezeigt"

"Sie [die informationelle Selbstbestimmung der Bürger] ist mehr wert als die Verfolgung von Kriminellen. ... , wir begrüßen, dass die Justizministerin der Europäischen Union die kalte Schulter bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt."

Bernd Schlömer, Vize-Chef der Piratenartei im "Hamburger Abendblatt"

"Verfahrensgrundlagen einer gerichtlichen Hauptverhandlung"

"Die Bundesjustizministerin vergisst bei all ihrer (...) Bemühung um den Persönlichkeitsschutz zum einen die Menschen, die Opfer schwerster Straftaten geworden sind und zum anderen das Abhandenkommen von Verfahrensgrundlagen einer gerichtlichen Hauptverhandlung."

Bernd Carstensen, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)


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