Vorratsdatenspeicherung Brüssel verklagt Deutschland
Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland eingereicht. Grund ist die weiter ausstehende Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nun drohen Strafzahlungen.
Bis Ende April hätte Deutschland nach EU-Frist eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen müssen. Doch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), werden sich seit vielen Monaten nicht einig, wie eine solche Regelung aussehen könnte, das Ultimatum verstrich. Nun verklagt Brüssel die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof. Laut einem Bericht von Spiegel Online ging bereits vergangene Woche ein entsprechendes Schreiben beim Bundesjustizministerium ein.
Stellungnahme statt Gesetz
Kurz vor Ablauf der Frist hatte die Bundesregierung noch eine Stellungnahme zum Diskussionsstand an die EU-Kommission geschickt, eine Art Arbeitsnachweis. Darin werde dokumentiert, dass die Verhandlungen zum Thema liefen, so ein Sprecher des Justizministeriums Ende April. Doch das beeindruckte die EU-Kommissare nicht, wie schon länger angekündigt folgte nun die Klage in Straßburg. Dem deutschen Staat drohen damit Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Die EU schreibt ihren Mitgliedsstaaten per Richtline eine mindestens sechsmonatige Speicherung aller Internet- und Telefon-Kommunikationsdaten vor. Ohne konkreten Verdacht sollen die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden protokollieren und diese Informationen den Ermittlungsbehörden auf Wunsch zur Verfügung stellen. Daran stört sich die Justizministerin. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will derartige persönliche Informationen nur bei einem konkreten Anfangsverdacht speichern. Unbescholtene Bürger sollten nicht durch die Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt werden.
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten?
Für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) stellt sich die Sachlage anders dar: Die Verbindungsdaten "schaut keiner an, wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt", von daher habe auch niemand etwas zu befürchten, der nichts zu verbergen habe. Dagegen behindere der, der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung sträube, möglicherweise die Aufklärung schwerer Straftaten. "Deutschland darf nicht zum schwächsten Glied in der europäischen Sicherheitskette werden", so der Minister.
Im Streit mit der Justizministerin erhält Friedrich durch die Klage nun weiteren Rückenwind aus Brüssel. Denn Leutheusser-Schnarrenberger verweigert sich der Umsetzung geltenden EU-Rechts. Auch wenn die Europäische Kommission selbst angekündigt hat, ihre Vorratsdatenrichtline aus dem Jahr 2006 überarbeiten zu wollen, besitzt die aktuelle Regelung Gültigkeit. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich bis zur Überarbeitung alle EU-Staaten an die bestehende Regelung zu halten haben. Die Überarbeitung der Richtlinie wird allerdings nicht vor 2013 erwartet.
Internetwirtschaft fürchtet hohe Kosten
Das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
2008 trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Danach wurden Verbindungsdaten von Telefon, Mail und Internet sowie Handy-Standortinformationen sechs Monate lang gespeichert. Verfügbar waren sie zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelung: Das Gesetz stelle einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis" dar und lasse Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" zu.
Der Verband der Deutschen Internetwirtschft "Eco" hält zur Justizministerin: Mögliche Strafzahlungen würden sich auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr belaufen und würden möglicherweise auch gar nicht ausgesprochen. Dagegen kostete die Einführung einer Regelung zur Vorratsdatenspeicherung - die dann ohnehin wieder geändert würde - viel mehr. Das habe der erste misslungene Anlauf im Jahr 2008 gezeigt: "Rund 330 Millionen Euro mussten die Provider damals für die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes ausgeben", erklärte der Verband in einer Pressemitteilung vom April.
Dem Ende April abgelaufenen Ultimatum war im Dezember ein erstes Mahnschreiben vorausgegangen, weil die Bundesregierung in dem ursprünglich bis Ende 2011 laufenden, fünfjährigen Umsetzungszeitraum aus der Vorratsdatenrichtlinie von 2006 nicht endgültig nationales Recht gemacht hatte. In der Politik steht die FDP in Deutschland mit ihrer mehrheitlich ablehnenden Haltung gegenüber einer umfangreichen Vorratsdatenspeicherung nicht alleine da. Auch die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sind dagegen. In Europa haben fast alle Staaten die Vorratsdatenrichtlinie in ein nationales Gesetz umgesetzt. Österreich hatte sich zunächst geweigert, schließlich aber eingelenkt. Schweden hat auf Druck der EU im März ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

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