Unglück in Reichenhall Eishallenkatastrophe strafrechtlich abgeschlossen
Die Eishallenkatastrophe von Bad Reichenhall im Januar 2006 ist strafrechtlich endgültig abgeschlossen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Nebenklägern verworfen. Bei dem Unglück waren 15 Menschen - davon zwölf Kinder - ums Leben gekommen.
Wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte, hat der BGH Ende September die Revision der Nebenkläger verworfen, weil dem zweiten Freispruch eines 59-jährigen Gutachters durch das Landgericht Traunstein inhaltlich nichts entgegenzusetzen sei. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft ihren Einspruch gegen das Urteil zurück.
Insgesamt mussten sich drei Männer wegen des eingestürzten, weil maroden Dachs der Eissporthalle vor Gericht verantworten. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen, der dritte erhielt eine Bewährungsstrafe. Auch die Verantwortlichen der Stadt Bad Reichenhall sahen sich mit Vorwürfen konfrontiert.
Freispruch im Januar 2010 und Oktober 2011
Kurz nach dem erneuten Freispruch des angeklagten Ingenieurs im Oktober 2011 war zunächst unklar, ob sich die BGH-Richter in Karlsruhe erneut mit dem Urteil befassen würden. Die Staatsanwaltschaft wollte damals Revision einlegen, womit ein zweiter Gang zum BGH möglich gewesen wäre. Die Karlsruher Richter wären damit zum zweiten Mal am Zug gewesen. Bereits im Januar 2010 hatte Karlsruhe den Freispruch des beschuldigten, damals 58-jährigen Bauingenieurs kassiert und den Fall zurück an das Landgericht Traunstein verwiesen.
Der Gutachter ist nach Ansicht des Traunsteiner Gerichts nicht für den Tod der 15 Opfer verantwortlich, die bei dem Einsturz der Eishalle im Januar 2006 starben. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte auch die Dachkonstruktion der Halle genau untersuchen sollte, so der Vorsitzende Richter Jürgen Zenkel in der Urteilsbegründung. Hier stehe die Aussage des Ingenieurs gegen die der Stadtangestellten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gutachter mangelnde Sorgfaltspflicht vorgeworden und eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gefordert.
BGH moniert erstes Urteil von 2008
Als Gutachter hatte der Ingenieur im Jahr 2003 bescheinigt, dass die Eishalle in einem guten baulichen Zustand sei. Bereits im ersten Prozess 2008 war der Mann freigesprochen worden. Als der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Freispruch im Januar 2010 wegen Rechtsfehlern zurück an das Landgericht verwies, übte der BGH Kritik an den Verantwortlichen der Stadt: Wegen des "geringen Umfangs" des in Auftrag gegebenen Gutachtens - es kostete 3.000 Euro - liege es "nicht ganz fern", dass seitens der Stadt ein "mangelnder Einsatzwille" bei der Baubetreuung und damit der Gefahrenvermeidung bestanden habe.
Schwere Vorwürfe gegen städtische Beamte
Die Vorwürfe gingen schnell in eine andere Richtung: Denn nach Überzeugung der Verteidigung und selbst einiger Nebenkläger saß mit dem Bauingenieur ohnehin der Falsche auf der Anklagebank. Die Schuld für den Eishalleneinsturz am 2. Januar 2006 sehen sie ebenfalls bei den Verantwortlichen der Stadt Bad Reichenhall. Sowohl der Oberbürgermeister, als auch die Stadtbaurätin und der Chef des Hochbauamts hätten von den offensichtlichen Mängeln wie Wassereinbrüchen und der fehlenden Prüfstatik gewusst, jedoch nichts unternommen, betonte Rechtsanwalt Rolf Krüger. Auch Richter Zenkel schloss sich dieser Kritik an. Bei der Stadt Reichenhall seien über Jahre Alarmsignale missachtet worden. "Schlamperei, Ignoranz, Skrupellosigkeit" hätten zu dem Desaster geführt.
Gegenseitige Schuldzuweisungen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten hingegen vorgeworfen, Mängel wie Wasserflecken und offene Fugen entdeckt, aber keine "baldige vertiefte Untersuchung des Daches durch ein Spezialistenteam" empfohlen zu haben. Die Verteidiger des Angeklagten wiederum kritisierten die Staatsanwaltschaft, weil sie nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils neue Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Stadt Bad Reichenhall versäumt hätten - wodurch die Vorwürfe schließlich verjährt seien.

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