Millionen-Teppich Gericht lehnt Schadensersatzklage ab
Im Streit um "den teuersten Teppich der Welt" muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadensersatz zahlen, weil er ihn deutlich unter Wert schätzte. Das Landgericht Augsburg wies die Klage auf Schadensersatz ab.
Der Auktionator hatte den Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert im Oktober 2009 für 19.000 Euro versteigert. Ein halbes Jahr später erzielte das Stück bei Christie's in London satte 7,2 Millionen Euro.
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Daraufhin klagte die frühere Besitzerin des Teppichs gegen den Gutachter. Ihr Vorwurf: Er habe den eigentlichen Wert des Kunstwerks verkannt und solle für seine Fehleinschätzung für einen Teil des entgangenen Gewinns haftbar gemacht werden. Der beklagte Auktionator wies die Vorwürfe von Anfang an zurück, er habe den Wert des Teppichs nicht ausreichend geprüft. Die Frau habe gewusst, dass er kein ausgewiesener Teppichexperte sei. Außerdem habe eine Versteigerung eigene Gesetzmäßigkeiten und der hohe Erlös sei nicht vorhersehbar gewesen.
Gericht sieht kein Fehlverhalten
Zur Begründung sagte Richter Andreas Dumberger, dem Beklagten könne keine schadensursächliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden. Ein wesentlicher Faktor für die hohe Bewertung des Teppichs durch das Londoner Auktionshaus Christie's sei die angebliche Herkunft aus dem Nachlass der Comtesse de Behague gewesen. Diese Herkunft sei aber dem Beklagten nicht erkennbar gewesen. Er sei nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer und habe kein Gutachten einholen müssen. Nach der Beweiswürdigung des Gerichts habe der zuständige Mitarbeiter des Auktionshauses den Teppich ca. 15 bis 20 Minuten unter Verwendung von Fachbüchern geprüft. Das werde als ausreichend angesehen.
Klägerin geht wahrscheinlich in Berufung
Der Anwalt der Klägerin, Hannes Hartung, hält dagegen: "Natürlich kann man von einem Auktionshaus in Augsburg nicht so viel verlangen wie von den Weltmarkt-Playern Christie's und Sotheby's. Aber wenn das Ergebnis des Experten des Auktionshauses ist "Ich weiß gar nicht, was es ist", aber dieses Ergebnis in keiner Weise meiner Mandantin mitgeteilt hat, dann liegt für mich nach wie vor eine klare Pflichtverletzung vor." Hartung will das Urteil mit seiner Mandantin besprechen und "höchstwahrscheinlich" in Berufung gehen.
"Teuerster Teppich" der Welt
Als die Klägerin im April 2010 eine Sendung des Bayerischen Fernsehens anschaut, fällt sie aus allen Wolken: Der Teppich, der ihr einst eher zufällig in die Hände gefallen war, hat für 7,2 Millionen Euro den Besitzer gewechselt. Ein Unbekannter hatte beim Londoner Auktionshaus Christie's für den Vasenteppich mit schlichtem Blatt- und Blumenmuster die unvorstellbare Millionensumme hingeblättert. Das brachte dem gewebten Kunstwerk schnurstracks den Titel "Teuerster Teppich der Welt" ein.
Der Teppich war über einen Hamburger Teppichhändler bei Christie's gelandet. Christie's hatte das gute Stück auf mehrere Hunderttausend Pfund geschätzt. Bei der Auktion überboten sich die Interessenten hektisch - und am Ende stand die Summe von 7,2 Millionen Euro, die mit dem Augsburger Schätzwert gleich gar nichts mehr zu tun hatte. In der Kunstszene werde gemunkelt, dass das Erbstück von einem Scheich aus den Golfstaaten erworben wurde, sagt der renommierte Augsburger Kunstkenner Heinrich T. Müller der Nachrichtenagentur dapd.
Klägerin wollte zuletzt noch 100.000 Euro
Die Klägerin, die das gute Stück von einem Münchner Teppichhändler geerbt hatte, hatte vor Gericht zunächst 350.000 Euro verlangt. Das ist in etwa der Betrag, den die Christie's-Experten vor der Millionen-Auktion angesetzt hatten. In den Vergleichsverhandlungen verlangte die Teppich-Erbin zuletzt noch 100.000 Euro. Der Auktionator lehnte das ab. Die Summe würde ihn in den Ruin treiben, sagte er.
"Das wäre eine richtige Welle geworden"
Der beklagte Auktionator reagierte erleichtert auf den Richterspruch. "Die Sache war immerhin zwei Jahre in unseren Köpfen drin", sagte der Inhaber eines Augsburger Auktionshauses der Nachrichtenagentur dapd. Er stehe jetzt aber nicht in Siegerpose da. Auch der Bundesverband deutscher Auktionatoren begrüßte das Urteil. "Ich bin froh, dass es der Augsburger Kollege geschafft hat", sagte Verbandspräsident Heinrich Arens. Wäre der Mann verurteilt worden, hätte dies zahlreiche andere Schadenersatzklagen gegen Auktionatoren zur Folge gehabt: "Das wäre eine richtige Welle geworden."

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Dompfaff, Mittwoch, 07.Dezember, 13:45 Uhr
1. Perserteppich
Hallo,
die Geschichte mit dem wertvollen Teppich hat mich an eine eigene Teppichgeschichte erinnert. In den sechziger Jahren habe ich einen Hamadan-Teppich bei Kröll & Nill in Augsburg gekauft. Er hat ein Ausmaß von ca. 1,5 qm und har 250 DM gekostet. Ich interessierte mich allgemein für Orientteppiche und fand in einem Buch, dass es kaum noch Teppich aus dieser Region gibt und dass sie von Museen sehr gesucht sind.
Nun wandte ich mich an Sotheby´s . Nachdem sie ein Foto angefordert hatten,boten sie mir an,den Teppich zu versteigern. Die Bedingungen und Gebühren waren allerdings so hoch, dass ich bei einem Verkauf von 7000 - 10 000 DM einen Ertrag von 0 DM bekommen hätte. Dieses Risiko war mir dann doch zu groß.
Also wandte ich mich wieder an den Augsburger Sachverständigen bei Kröll & Nill. Der sagte mir, dass Teppiche aus der Gegend von Hamadan minderwertiges Zeug wären, Das stimmte soweit, als dort seit Jahrhunderten nicht mehr geknüpft wurde. Aus welchen Gründen auch immer. Erst vor wenigen Jahrzehnten haben sie wieder begonnen Teppiche herzustellen. Da aber die Originalmuster verloren gingen, hat man andere Muster kopiert, noch dazu mit grober Wolle.
Mein Teppich muß also von früher sein. Wer kann mir einen Rat geben, wie und wo ich meinen Hamadan schätzen lassen kann?