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Stimmkreisreform Verfassungsgerichtshof billigt Neueinteilung

Die umstrittenene Stimmkreisreform verstößt nicht gegen die Verfassung. Zu diesem Urteil kommt der bayerische Verfassungsgerichtshof, der damit mehrere Popularklagen gegen den Neuzuschnitt der Landtags-Stimmkreise abwies.

Stand: 04.10.2012

Bei der Stimmkreisreform vom 25. Oktober 2011 wurde die Zahl der bayerischen Stimmkreise von insgesamt 91 auf 90 verringert. In der Oberpfalz und in Oberfranken gibt es seither nur noch acht statt bislang neun Stimmkreise. Im Gegenzug erhielt Oberbayern einen neuen Stimmkreis sowie ein zusätzliches Listenmandat.

Nach dem Urteil der Richter ist dies mit der Verfassung vereinbar. Der Gesetzgeber habe wegen des Bevölkerungsrückgangs in Oberfranken und der Oberpfalz und wegen des Zuwachses in Oberbayern handeln müssen, sagte Gerichtspräsident Karl Huber. Bei der Zusammenlegung der Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel habe der Gesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten.

Kläger monieren Verletzung der Wahlgleichheit

Die umstrittenen Stimmkreise in Oberfranken

Geklagt hatten unter anderem die Landkreise Kulmbach und Wunsiedel. Sie sahen in der Zuteilung von nur noch 16 Abgeordnetenmandaten für die Wahlkreise Oberfranken und Oberpfalz einen Verstoßgegen das in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrecht der Wahlgleichheit.

Die Verringerung der Mandate führe dazu, dass eine über die Fünf-Prozent-Sperrklausel hinausgehende und mit der Wahlgleichheit nicht mehr zu vereinbarende Hürde geschaffen werde. Auch die Einteilung der Stimmkreise widerspreche dem Grundsatz der Wahlgleichheit. Denn im Wahlkreis Oberfranken ergäben sich für einzelne Stimmkreise Abweichungen vom Bevölkerungsdurchschnitt zwischen –20,65 Prozent und + 24,36 Prozent.

Herrmann begrüßt Urteil

Die Richter sahen den Grundsatz der Wahlgleichheit allerdings nicht verletzt. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter gilt die neue Aufteilung der Stimmkreise von der Landtagswahl 2013 an. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil; nun hätten alle Kandidaten, die sich für die Landtagswahl bewerben, endgültig Rechtssicherheit. Die Vorwürfe der Gegner hätten sich als haltlos erwiesen. "Es hat sich gezeigt: Unser Gesetzentwurf ist wohl abgewogen." Veränderungen seien auf das notwendige Maß beschränkt.

Der Bamberger Grünen-Kreischef Andreas Lösche zeigte sich enttäuscht vom Urteil: "Das ist kein guter Tag für Oberfranken." Er hätte sich wenigstens gewünscht, dass das Gericht dem Gesetzgeber für die nächste Stimmkreisreform einige klare Vorschriften gemacht hätte. Der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner (FW) nannte das Urteil einen "Schlag". Eine gemeinsame Identität im neu geschaffenen Stimmkreis Wunsiedel-Kulmbach werde sich nur schwer herstellen lassen.


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Ein Oberbayer, Donnerstag, 04.Oktober, 18:28 Uhr

2. versteht die Wut in Oberfranken!

Wegen der Bevölkerungsverschiebungen von Nord nach Süd ist es sicherlich in Ordnung, dass das dadurch sich verändernde Verhältnis von Einwohnerzahl zu Abgeordneten entsprechend angepasst werden muss.

Warum man aber es nicht den Oberfranken selbst überlassen kann, wie sie die verbleibenden Stimmkreise zuschneiden wollen, ist mir echt ein Rätsel.

Huntius, Donnerstag, 04.Oktober, 11:19 Uhr

1. Empörung

Bestimmt gibt es jetzt wieder jede Menge Empörung - manche vermuten Machenschaften zur Sicherung der Staatspartei und so weiter und so fort. Vielleicht sind Veränderungen aber einfach nur natürlich und in der heutigen Zeit als "bedrohte Art" besonders schützenswert.