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Urteil im Mordprozess "Sie haben eine ganze Familie ermordet"

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Mutter aus der Oberpfalz ist der Angeklagte vom Landgericht Weiden zu 13 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem an, dass der 23-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Stand: 25.07.2012
Blumen und eine Kerze lagen nach dem Mord vor dem Haus des Opfers in Vohenstrauß (Oberpfalz). | Bild: picture-alliance/dpa

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor eine Verurteilung des 23-jährigen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in die Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und forderte eine erheblich geringere Strafe.

Belästigt, bedroht, niedergestochen

Der 23-jährige Stalker im Prozess

Der mutmaßliche Mörder und die junge Frau hatten sich im Sommer 2011 im Internet kennengelernt. Der Hesse verliebte sich in die 21-Jährige, die seine Liebe nicht erwiderte. Er ignorierte das, mietete sich wenige Wochen vor der Tat in einem Gasthaus in Vohenstrauß (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) ein und suchte sich im Ort eine Arbeit. Von da an soll er der Frau nachgestellt, sie durchs Fenster beobachtet und so massiv belästigt haben. Von Hunderten Anrufen und Kurznachrichten ist die Rede.

Wenige Tage vor der Tat Anfang November 2011 bezichtigten sich der Mann und die Frau gegenseitig bei der Polizei der Belästigung. Daraufhin bekam der Mann Kontaktverbot zu der Mutter einer damals zweieinhalbjährigen Tochter. Dennoch: Am Abend des 4. November überraschte er die 21-Jährige zu Hause und stach sie mit einem Küchenmesser nieder. Die Obduktion ergab drei Stiche, an denen die Frau starb. Der Mann hatte kurz zuvor von seinem neuen Arbeitgeber die Kündigung erhalten.

"Er hat sich gesagt: Dafür muss jemand leiden. Jetzt erteile ich ihr eine Lektion. Genau das hat er gemacht."

Der Vorsitzende Richter Walter Leupold bei der Urteilsbegründung

Gutachter attestiert Persönlichkeitsstörung

Der psychiatrische Gutachter Norbert Nedopil hatte dem Angeklagten im Prozess erhebliche Persönlichkeitsstörungen attestiert, die ihn zu der Bluttat getrieben hätten. Er empfahl, den Tatverdächtigen in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Der Mann brauche Kontrolle und medikamentöse Hilfe, bis er vielleicht erst im Alter emotional so stabil sei, Verantwortung für sein Leben zu übernehmen. Derzeit sei sein Denken und Handeln sehr infantil und naiv. Die Intelligenz des Mannes sei jedoch nicht beeinträchtigt.

"Zweifellos war der Mann ein Stalker, der nach Zuneigung, Liebe und Intimität suchte."

Der psychiatrische Forensiker Norbert Nedopil

Mann weitgehend geständig

Gegenüber dem Gutachter habe der Mann aus Bad Hersfeld zugegeben, mit dem Messer auf die 21-Jährige eingestochen zu haben. Laut Nedopil war er wütend, als er sich auf den Weg zu der Frau machte. Er habe ihr eine Lektion erteilen wollen, weil sie ihn fertig gemacht habe. Als sie, statt das "Hallo" an der Haustür zu erwidern, zu kreischen begonnen habe, sei die Wut des 23-Jährigen in Verzweiflung und Angst umgeschlagen.

Der Mörder hatte in dem Prozess zuvor über seinen Verteidiger ausrichten lassen, dass er den Sachverhalt, der ihm zur Last gelegt werde, nicht bestreite. Sein Verteidiger erklärte außerdem, dass der Mann die Tat bedauere. Ihm tue leid, dass das Kind des Opfers nun ohne Mutter aufwachsen müsse.

"Ich habe meine sterbende Tochter im Arm gehalten. Sie haben eine ganze Familie ermordet."

Die Mutter des Opfers, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat

Reue und Erinnerungslücken

Nach Aussagen des Verteidigers kann sich der Mann nicht mehr an alle Details erinnern. Er habe aber noch einige Bilder im Kopf, beispielsweise, dass er über die Kündigung seines Arbeitgebers in Vohenstrauß erschüttert gewesen sei. Dann habe er sich mit einem Messer in der Hand zum Haus des Opfers aufgemacht, um sich dort vor den Augen der 21-Jährigen das Leben zu nehmen, um sie zu bestrafen. Der 23-Jährige könne sich auch noch daran erinnern, dass er an der Tür geklingelt habe und dass er das Messer irgendwann im Treppenhaus fallengelassen habe und dann weggelaufen sei.

Zellengenossen überführten Verdächtigen

Nur wenige Stunden nach der Tat stellte sich der 23-Jährige der Polizei. Er sagte, er sei zwar am Tatort gewesen, könne sich aber an nichts erinnern. In U-Haft gelang es drei Zellengenossen dann, den Mann auszuhorchen. Sie stellten die Tat detailliert nach. Schließlich unterschrieb der mutmaßliche Mörder sogar eine Art Protokoll mit detaillierten Ausagen.


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