Verseuchtes Futter Erste Tiere geschlachtet
Die umstrittene Massenkeulung von Schweinen aus einem Dillinger Betrieb hat begonnen. Letzte Woche war bei fast 12.000 Tieren in Schwaben eine unzulässige Antibiotikabelastung festgestellt worden. Laut Behörden gibt es keine Anweisung zum Schlachten.
Im Urin der Tiere aus neun Bauernhöfen in Schwaben war wegen entsprechend verunreinigter Futtermittel das verbotene Antibiotikum Chloramphenicol festgestellt worden. Produkte aus diesen Tieren dürften deshalb nicht in die Lebensmittelkette gelangen, sagte Claudia Schuller, Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.
Zunächst seien aus einem betroffenen Betrieb im schwäbischen Dillingen Schweine zur Schlachtung in den Landkreis Günzburg gebracht worden, teilte Eugen Bayer, Geschäftsführer des Bauernverbandes in Dillingen, mit. Möglicherweise werden noch weitere 6.500 Schweine gekeult. Außerdem stehen derzeit weitere Betriebe unter Beobachtung und warten auf Ergebnisse von Fleischproben. Bei ihnen wurden im Futter, nicht aber im Urin, Antibiotikarückstände gefunden. Erst nach Vorliegen der endgültigen Ergebnisse soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Bauernverband verärgert
Bayer betonte, der Bauernverband sei sehr verärgert darüber, dass lediglich das Umwelt- und Gesundheitsministerium das Schweinefleisch aus Verbraucherschutzgründen aus dem Verkehr bringen wollte. Eine rechtlich nötige "Absegnung der Keulung der Tiere" durch das Jusitzministerium stehe allerdings noch aus, so Bayer. Das Justizministerium sei zwar nicht für die Anordnung der Keulung zuständig. Die müsste beispielsweise die Regierung von Schwaben genehmigen.
Wohl aber, so die Aussage vom Bauerverband, müsste das Justizministerium prüfen, ob eine Tötung tierschutzrechtlich legal ist, damit die Bauern im Nachhinein rechtlich nicht angreifbar sind. Der Bauernverband wolle nun entsprechenden Druck machen. Laut Gesetz könne eine Tötung auch im Sinne des Tierschutzgesetzes angeordnet werden, wenn ein "vernünftiger Grund" vorliege, so Bayer.
Behörden: Keine Anweisung
Umweltministerium, Justizministerium und LGL teilten mit, es gebe keine offizielle Anweisung, die Schweine zu keulen. Das Fleisch dieser Tiere dürfte im Sinne des Verbraucherschutzes nicht mehr in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Laut Claudia Schuller vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seien dies die einzigen Angaben, die das Amt machen könne - für die Schlachtung sei man nicht zuständig.
Tierschützer wollen Umweltminister anzeigen
Der Verein "Tierfreunde" kritisierte die Tötung der Schweine als "illegal". Die Tiere seien weder krank, noch gehe von ihnen eine Ansteckungsgefahr aus. Der Verein will nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Umweltminister Marcel Huber (CSU) erstatten.
Ehrmann will entschädigen
Das Antibiotikum war versehentlich ins Abfallprodukt "Weißwasser" geraten. Dieses fällt bei der Yoghurt-Herstellung an und wird als Futtermittel verwendet. Die Großmolkerei Ehrmann hat bereits zugesagt, für sämtliche Kosten, die den Landwirten diesbezüglich entstanden sind, aufzukommen.

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