Unterbringung in der Psychiatrie Landtag sieht keinen Handlungsbedarf
Im Fall des fränkischen Psychiatrie-Patienten Gustl Mollath sieht der Verfassungsausschuss des Landtages mehrheitlich keinen Handlungsbedarf. Mollath behauptet, wegen der Anschuldigungen gegen eine Bank in die Psychiatrie weggesperrt zu sein.
Vertreter von CSU, FDP, SPD und Grünen betonten die Unabhängigkeit der Justiz und dass die gerichtlichen Entscheidungen im Fall Mollath bereits zahlreichen Überprüfungen stand gehalten hätten. Das Gerichtsurteil mit dem Mollath in die geschlossene Psychiatrie eingewiese wurde, dürfe der Ausschuss nicht überprüfen und er solle es auch nicht wollen, erklärte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler, SPD.
Zuvor hatte Justizministerin Merk die Entscheidung, Mollath in der Psychiatrie unterzubringen, verteidigt. Er sei psychisch krank, habe seine Frau misshandelt, weitere Straftaten begangen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit dargestellt. Die Behauptung Mollath sei weggesperrt worden, weil er angebliche Schwarzgeldgeschäfte der Hypo-Vereinsbank angezeigt habe, sei absurd, so die Ministerin. Sie zitierte wirre Formulierungen aus der damaligen Anzeige Mollaths um zu belegen, dass die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen zu Recht nicht ernst nahm.
Auch der Ausschussvorsitzende Schindler machte deutlich dass er Mollath nicht für ein unschuldiges Justizopfer hält. Ein Bericht des ARD Magazins "Report Mainz" in dem diese Sichtweise nahe gelegt wird, lasse nach seiner Auffassung jede journalistische Sorgfaltspflicht vermissen, so Schindler.
Anwalt reicht Verfassungsbeschwerde ein
Ende Januar hatte der Anwalt Mollths Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Er hat damals Mist gebaut", erklärte Anwalt Michael Kleine-Cosack, damals gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Trotzdem stehe die jahrelange Unterbringung in der Psychiatrie in keinem Verhältnis zur Vortat, so der Jurist. Mollath sei keine Gefahr für andere und es bestehe auch keine Wiederholungsgefahr. Für Kleine-Cosack handelt es sich hier um eine unverhältnismäßige Freiheitsberaubung. "Selbst wenn seine Thesen nicht stimmen würden, wäre das noch kein Fall für die Psychiatrie", so der Anwalt.
Entmündigt und streng abgeriegelt
Mehr als fünf Jahre sitzt Mollath bisher ein. Sein unfreiwilliger Weg hatte ihn nach entsprechenden Gerichtsurteilen in die forensische Station des Bezirkskrankenhauses Bayreuth geführt, entmündigt und streng abgeriegelt von der Außenwelt. Mehrere Gutachter besagen, der Nürnberger leide an anhaltenden Wahnvorstellungen, unter anderem, Opfer des Bankensystems zu sein. Mollath sei ein gemeingefährlicher Gewalttäter, weil er seine Ex-Ehefrau schwer misshandelt habe. Noch dazu habe er unzählige Autoreifen der Freunde und Unterstützer seiner Ex-Frau zerstochen. Psychisch krank zu sein, das bestreitet Mollath vehement, permanent.
Abgeordnete bewerten Fall unterschiedlich
Justizministerin Beate Merk (CSU)
"In einem Rechtsstaat wird keiner willkürlich untergebracht, weil er Strafanzeige gestellt hat." Eidesstattliche Angaben eines früheren Richters und Mitglieds der Republikaner im Nürnberger Stadtrat, die Staatsanwaltschaft habe die Strafanzeigen aufgrund einer Anordnung "aus der Politik" unterdrückt, seien "blanker Unsinn". Merk wies darauf hin, dass die Unterbringung Mollaths auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde - und seither regelmäßig von Gutachter überprüft wird. Zwischen Mollaths Strafanzeige und seiner Unterbringung in der Psychiatrie bestünden keinerlei Verbindungen.
Florian Streibl (Freie Wähler)
"Wenn Gustl Mollath unschuldig ist, ist das ein Justizskandal ersten Ranges." Der Sohn des früheren Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU), der mit seinen Freien Wählern den Dringlichkeitsantrag initiiert hatte, forderte umfassende Aufklärung der geäußerten Vorwürfe.
Inge Aures (SPD)
Die SPD wies auf Datenschutz-Aspekte und Persönlichkeitsrechte hin. Daher sei der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz der einzig richtige Ort, an dem der Fall nicht-öffentlich behandelt werden könne. Aures sprach von einer "Gratwanderung" bei der Lektüre der Akten - man wisse hier selbst nicht, was richtig und was falsch sei. Entscheidend sei der Schutz der Menschenwürde.
Jürgen W. Heike (CSU)
Zum Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler: "So eine Sache ins Plenum zu bringen, ist einem so hohen Haus nicht angemessen." Heike wies weiter darauf hin, dass es dem Landtag nicht zustehe, Gerichtsverfahren zu überprüfen. Fragen seien aber tatsächlich noch offen, zum Beispiel die jetzt publik gewordenen Zweifel eines Schöffen im damaligen Mollath-Prozess oder die eidesstattliche Versicherung eines Freundes von Mollath. Heike regte die Anpassung des SPD-Antrags auf die finale Form an. Der Antrag der Freien Wähler werde in dieser Art und Weise nicht akzeptiert.
Christine Stahl (Grüne)
"Flächendeckend sind Banken an Steuerhinterziehung beteiligt." Ihr sei deswegen nicht klar, warum Mollaths Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft nicht untersucht worden seien. Habe Mollath doch genaue Details genannt. Überhaupt sei Steuerhinterziehung heutzutage viel denkbarer als noch vor zehn Jahren. Damals habe es noch "kein Unrechtsbewusstsein" gegeben.
Andreas Fischer (FDP)
"Aufklärung ist dort sinvoll, wo es unsere Aufgabe ist." Man müsse die beiden Fälle, die Strafanzeige Mollaths und seine Einweisung in die Psychiatrie, unbedingt getrennt behandeln.
Franz Schindler (SPD)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz nannte es "unmöglich,wie dieser Fall ins Plenum gezogen worden ist". Mollath sei nicht der Erste, der in der Psychiatrie sitze und behaupte, er sei unschuldig. Den Landtag erreichten täglich derlei Eingaben, in 100 Prozent der Fälle sei die Einweisung aufgrund von Sachverständigen-Gutachten getroffen worden. Bei Mollath gebe es sogar eine Vielzahl dieser Untersuchungen. Außerdem appellierte Schindler an die Abgeordneten, man dürfe nicht den Eindruck erwecken, gerichtliche Entscheidungen aufheben zu wollen.
Erstmals Vorermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth leitete Vorermittlungen gegen die Bank ein, die Mollath schon seit acht Jahren der Schwarzgeld-Aktivitäten beschuldigt. "Wir haben die Bank angeschrieben und einige Fragen gestellt", sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Unter anderem solle die Bank erklären, was mit dem "weisungswidrigen Verhalten" gemeint sei, mit dem das Geldinstitut nach der Überprüfung der Mollath-Vorwürfe personelle Konsequenzen gezogen haben will.
Gabriels-Gorsolke sagte dem BR, die Unterstellung, eine Vielzahl von Staatsanwälten, Richtern und Sachverständigen hätte sich zusammengetan, um den Verurteilten über Jahre unterzubringen, sei abwegig. Gleiches gelte für den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth habe aufgrund politischen Drucks nicht ermittelt. Es bestehe keinerlei Zusammenhang zwischen der von Mollath erstatteten Anzeige gegen die Bank wegen Steuerhinterziehung und seiner Unterbringung in dem Psychiatrischen Krankenhaus.
Wirklich alle gegen Mollath?
Das aufgeflammte Medien-Interesse ist dem Patienten nach seinen Schilderungen nicht gut bekommen: Zur gleichen Zeit begannen, wie er dem Bayerischen Rundfunk in einem Brief schildert, "prompt massive Drohungen gegen mich und üble Nachrede durch Mitgefangene." Auch hätten ihn zwar Chefarzt und Stationsärztin in Sachen BR-Interview aufgesucht - aber auf seine Bitte um Hilfe "süffisant lächelnd nicht reagiert".
Ausgangspunkt: Steuerhinterziehungs-Verdacht
Ein entgleistes Justiz- und Regierungssystem prangern die Unterstützer Mollaths an. Ihre Sicht der Dinge: Der heute 55-Jährige soll mundtot gemacht werden - weil er zu viel weiß, zu viel weiß über die massenhafte Verschiebung des Schwarzgelds in die Schweiz durch die auch in Nürnberg ansässige Großbank. Darin verwickelt: Mollaths Ex-Frau, damals für die Bank als Anlage- und Vermögensberaterin tätig. Mollath bezichtigt sie einer Hauptrolle bei der Steuerhinterziehung im großen Stil sowie zahlreicher Kurierfahrten zu den Eidgenossen. Seine Frau will er bei den Geld-Transporten mehrmals begleitet haben.
Mollaths Anschuldigungen lange unbeachtet
Der gelernte Ingenieur und Sportwagen-Händler Mollath hatte die Nürnberger Staatsanwaltschaft Ende 2003 in einer Strafanzeige mit seitenweise detaillierten, teilweise auch wirren Fakten zu den angeblichen krummen Geschäften seiner Gattin und ihrer Kompagnons überhäuft. Die Staatsanwaltschaft beurteilte die Informationen als zu pauschal und damit nicht ausreichend für eine Anzeige.
Bei der Bewertung von Mollaths Geisteszustand waren die Staatsanwälte freigiebiger, so sehen es seine Unterstützer. Als Mollaths Frau neben Gewaltvorwürfen auch Bewusstseinsstörungen ihres Mannes ins Spiel brachte, sei sein Martyrium erst richtig losgegangen. Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens: Mollath habe sich in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem aufgebaut. Seine Angaben zu den Schwarzgeldverschiebungen entsprängen einer wahnhaft psychischen Störung. Mollaths Version: Seine Ex-Frau habe angekündigt, ihn im Fall einer Strafanzeige fertigzumachen - und dies auch umgesetzt.
2006 wird Mollath vom Vorwurf freigesprochen, er habe seine Frau geschlagen, gewürgt, eingesperrt. Ein teuer bezahlter Sieg, denn der Urteilsspruch lautete auf Schuldunfähigkeit aufgrund einer Geisteskrankheit. Folge: Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen besagter Gemeingefährlichkeit.
"Wenn man sich vergegenwärtigt, wie lange er jetzt in der Irrenanstalt sitzt, wo andere, die vielleicht einen versuchten Totschlag gemacht haben oder Ähnliches, längst wieder auf freiem Fuß sind: Da ist die Grenze der Unverhältnismäßigkeit inzwischen auch überschritten."
Mollaths Anwalt, Hans-Berndt Ziegler, gegenüber dem BR
Kampf um Freilassung
Schlötterer spricht von Vorsatz
Wilhelm Schlötterer, einer der gewichtigsten Kämpfer für Mollath, ging gegenüber dem BR sogar soweit, das Nürnberger Gericht und der psychiatrische Gutachter hätten Mollath "vorsätzlich" in die geschlossene Anstalt gebracht.
Die, die für Mollath kämpfen, z.B. der frühere Ministerialrat und Volljurist Wilhelm Schlötter, halten im April dieses Jahres mit einem Gutachten von Dr. Friedrich Weinberger dagegen. Den Befund des Bundesverdienstkreuz-Trägers und Vorsitzenden der Walter-von Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie lehnt das Gericht aber ab. Weinberger stuft die bisherigen Diagnosen als allesamt falsch ein – absichtlich oder fahrlässig, sei dahingestellt. Vor allem der Realitätsgehalt von Mollaths Angaben sei nicht geprüft worden, Mollath müsse unverzüglich freikommen.
Und das betroffene Geldinstitut? Das gestand mittlerweile ein, nach Mollaths Vorwürfen einige der von ihm Beschuldigten, auch seine Ex-Frau, entlassen zu haben. Jetzt flatterte ihr die Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus.

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