Aktuell

Kündigung in Elternzeit Kirche schließt Vergleich mit lesbischer Erzieherin

Der Rechtsstreit zwischen einer lesbischen Erzieherin aus dem Landkreis Neu-Ulm und der katholischen Kirche ist vom Tisch. Es wird keine Gerichtsverhandlung geben. Beide Seiten einigten sich auf eine Abfindung.

Stand: 08.10.2012
Tanja Junginger | Bild: picture-alliance/dpa

Die Kirchenstiftung, die den Kindergarten betreibt, hatte der Erzieherin in der Elternzeit gekündigt, weil sie mit deren homosexuellen Lebenspartnerschaft nicht einverstanden war. Die Homosexualität der Kindergärtnerin verstoße gegen die katholischen Moralvorstellungen, so die Kirche in der Begründung für die Kündigung. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte im Juni diese Kündigung aber nicht zugelassen. Vor einer weiteren Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Elternzeit gab es nun die gütliche Einigung. Der Vergleich sehe vor, dass die Erzieherin die Auflösung ihres Arbeitsvertrags akzeptiert, so eine Gerichtssprecherin. Im Gegenzug erhalte sie eine Abfindung.

Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm, die ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten hatte, wollte dies nach der Geburt ihres Kindes ändern. Sie informierte ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. "Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen", so die Frau.

Augsburger Richter bremste katholische Kirche ein

Bei dem Urteil Ende Juni sagte der Richter, die Kirche dürfe einer lesbischen Erzieherin, die in einem katholischen Kindergarten arbeitet, nicht während der Elternzeit kündigen. Er betonte, die Kirche habe zwar sehr wohl das Recht, jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften könnten ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. "So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar", so der Richter. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.


0

Keine Kommentare mehr möglich.

Thomas Scherr, Dienstag, 26.Juni, 19:55 Uhr

176. Kündigung durch katholische Kirche

ch finde auch, daß die Kündigung hier nicht in Ordnung ist. Auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden schließlich christliche Werte gelebt. Menschen sind bereit, füreinander einzustehen und Verantwortung zu übernehmen.Derartige Partnerschaften abzuqualifizieren halte ich für zutiefst unchristlich. Eine Kirche, die Nächstenliebe predigt, aber eine Frau mit einem Kleinkind vor die Tür setzen will hat für mich jede Glaubwürdigkeit verloren.

Ich möchte hier aber auch eine klare Forderung an unseren Staat richten: Die meisten kirchlichen Einrichtungen werden aus Steuergldern finanziert. Wer staatliche Mittel haben will, dem muß auch die uneingeschränkte Einhaltung des Antidiskriminierungsgesetzes zur Auflage gemacht werden. Im Klartext: Wer Menschen derart diskriminiert, darf keine staatlichen Gelder mehr erhalten!

Auch sollte in diesem Fall ganz konkret geprüft werden, ob die kirchliche Trägerschaft des Kindergartens nicht beendet und der Kindergarten in staatliche oder kommunale Hände überführt werden kann. Wie man so etwas macht, das hat die Stadt Königswinter vorgemacht. Siehe hierzu:http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/katholische-kirche-kuendigt-kindergaertnerin-kommune-kuendigt-kirche-a-823317.html

Bahnfahrer, Montag, 25.Juni, 12:40 Uhr

175. Ob Homosexualität Sünde ist oder nicht

will ich überhaupt nicht zur Diskussion stellen.
Was mich an der heiligen katholischen Kirche am meisten stört ist, daß wenn man sich z.B. mit 1. Kor. 6,9 auseinandersetzt ganz offensichtlichz mit zweierlei Maß gemessen wird.

Auf der einen Seite soll eine Frau die nach geltendem deutschen Recht nichts unrechtes getan hat aus dem Dienst entfernt werden und auf der anderen Seite werden Verfehlungen einzelner (oder mehrerer), die nicht nur laut Bibel verabscheuungswürdig sind, sondern auch nach geltendem deutschem Recht Straftaten darstellen weitestgehend gedeckt. Es wird immer nur soviel "zugegeben", wie nachgewiesen ist.
Alles was Sie mit dem plakativ dargestellten Wort GEGEN herausstellen, kann ich genauso zu 100% unterschreiben.

Ganz besonders möchte ich herausstellen, daß die heilige katholische Kirche und wohl auch der Heilige Vater sich GEGEN Relativismus aussprechen.
Aus der jüngsten Vergangenheit schließe ich allerdings, daß die Übergriffe einiger Amtsträger, Verfehlungen im Sinne des Zöllibats und einige Dinge mehr RELATIV weniger dem "unchristlichen Zeitgeist" geschuldet zu sein scheinen als eine homosexuell lebende Erzieherin.
DAFÜR hätte ich gerne auch mal einige Bibelstellen genannt bekommen.

Lassen Sie uns bitte über den FAKT diskutieren, daß die Heilige katholische Kirche nicht nur offensichtlich, sondern erwiesenermaßen mi zweierlei Maß mißt.

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind genießt den Reliogionsunterricht bei einem, wegen "Kindeszeugung mit der Haushälterin" strafversetzten Pfarrer, der auf Weisung der heiligen kathoilischen Kirche dieses Kind - SEIN eigen Fleisch und Blut verleugnet.

Frage an die heilige katholische Kirche:
Warum wird dieser Pfarrer nur strafversetzt und nicht aus dem Dienst entfernt?
Von den Verbrechen an Minderjährigen ganz zu schweigen.

Marc, Montag, 25.Juni, 10:41 Uhr

174. @ Bahnfahrer Keine Rechtfertigung der Sünde, bitte!

Werter Bahnfahrer,

auch Sie werden die Homosexualität, das laut Bibel eine große Sünde darstellt und in Gottes Augen gar ein "Gräuel" ist, NIEMALS rechtfertigen können.

Sünde ist und bleibt Sünde!

Die heilige katholische Kirche und unser Heiliger Vater, Papst Benedikt XVI., stehen wie eine Wand glaubhaft, ehrlich und überzeugend GEGEN den unchristlichen Zeitgeist, GEGEN den Liberalismus, GEGEN den Modernismus, GEGEN den Relativismus und GEGEN die Sünde!!!!!

Noch einmal sage ich auch Ihnen: Unser Heiliger Vater, Papst Benedikt XVI., betont öffentlich, daß die homosexuelle Ehe "eine Bedrohung für die menschliche Würde" ist!

Diese FAKTEN sollten auch Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen!