Kein Widerspruch eingelegt Tauziehen um gehörlose Melissa beendet
Der Streit zwischen den Eltern der gehörlosen siebenjährigen Melissa und dem Bezirk Schwaben ist zu Ende. Die Eltern legten keinen Einspruch gegen einen Ende Juli geschlossenen Vergleich ein. Streitpunkt war die Frage, wer Melissas Schulbegleiter bezahlt.
Monatelang hatten Vater und Mutter des siebenjährigen Mädchens um die Finanzierung eines Gebärdendolmetschers für ihr gehörloses Kind gekämpft. Das Mädchen besucht eine herkömmliche Grundschule in Neu-Ulm. Das schafft sie nur mit Unterstüzung des Gebärdendolmetschers. Wer jedoch langfristig den Gebärdendolmetscher für Melissa bezahlt, war unklar. Vor Gericht sagte der Bezirk Schwaben Ende Juli den Eltern schließlich in einem Vergleich zu, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Modellversuch des Freistaats mit dem Kind an der Regelschule in Neu-Ulm positiv ausfällt. Da die Eltern keinen Widerspruch einlegten, ist das Verfahren somit abgeschlossen.
Vor einem Jahr hatte der Landtag ein Gesetz beschlossen, das die Integration von behinderten Kindern auch an Regelschulen vorsieht. Doch der Fall Melissa zeigt, die Praxis sieht oft noch anders aus: Vor allem die Frage der Finanzierung führt zu Streitigkeiten.
Frage nach der besten Unterrichtsmethode
Ursprünglich hatte der Bezirk argumentiert, gehörlose Kinder seien in seinem Förderzentrum für Hörgeschädigte in Augsburg besser aufgehoben und hatte sich deshalb geweigert, die Kosten von rund 7.500 Euro für einen Gebärdensprachdolmetscher pro Monat zu übernehmen. Ein Gutachter hingegen hatte vor Gericht ausgesagt, dass Melissa in einem Förderzentrum unterfordert wäre. In ihrem Zeugnis steht, dass sie sich aktiv am Unterricht beteiligt und ihre Leistungen überdurchschnittlich sind.
"Es sind wohl alle überrascht, dass es so gut läuft."
Richterin Christiane Hohlen
Alle wollen die Inklusion - oder nicht?
Hintergrund
Der schwäbische Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert hatte schon im Vorfeld des Prozesses mehrfach betont, dass die Entscheidung des Bezirks nicht vorrangig finanziell begründet sei. Vielmehr sei es dem Bezirk darum gegangen, dass das Mädchen optimal gefördert würde. Ein Gebärdendolmetscher in der Regelschule sei dazu nicht ausreichend. Das Lesen- und Schreibenlernen etwa müsse gehörlosen Kindern anders vermittelt werden als hörenden. Es wäre besser, das Mädchen in einem Gehörlosenzentrum zu unterrichten: Dort gebe es das bessere Leistungsangebot, da die Kinder sowohl in Gebärdensprache als auch in Lautsprache gefördert würden. Das könne eine Regelschule nicht leisten. Sprechen sei aber die Voraussetzung für eine Inklusion auch außerhalb der Schule.
Pädagogin: Inklusion baut Hemmungen ab
Die Grundschulpädagogin und Expertin für Inklusion, Cornelia Rehle, von der Uni Augsburg hebt dagegen die besondere Bedeutung von Inklusion an Schulen hervor. Viele Menschen fühlten sich in Gegenwart von Behinderten hilflos und reagierten abwehrend. Mit Hilfe der Inklusion bauten Schulkinder diese Berührungsängste früh ab. "Es hat in den allermeisten Fällen sehr gute Ergebnisse gegeben", sagt Rehle.
Kosten für Schulbegleitung
Laut Birgit Böllinger, Pressesprecherin des Bezirks Schwaben, setzten sich die Kosten für Melissas Schulbegleitung wir folgt zusammen: Gebärdendolmetscher erhalten einen Stundensatz von 55 Euro gemäß der Kostensätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes zzgl. Umsatzsteuer.
Bei einem Erstklässler, der fünf Tage die Woche jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Schule ist, würden, so ein theoretisches Rechenbeispiel, pro Woche Kosten von 1.100 Euro anfallen. Zudem wird die Anfahrt der Dolmetscher vergütet. Da sich die Gebärdendolmetscher nach etwa zwei Stunden abwechseln, schlägt die Anfahrt von zwei Dolmetschern pro Kind und Schultag zu Buche. "Es kann sein, dass der Dolmetscher nicht gerade ums Eck wohnt", ergänzt Birgit Böllinger.

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Karin Kestner, Donnerstag, 26.Juli, 17:22 Uhr
2. Dolmetscher im Unterricht
Frau Birgit Böllinger gibt an, dass sich Dolmetscherinnen für Gebärdensprache nach zwei Stunden abwechseln und dadurch zusätzliche Kosten durch Fahrzeiten entstehen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. In Regelschule dolmetscht pro Tag immer nur eine Dolmetscherin - von 8:00 - 12:00 - durchgängig aus Rücksicht auf Schülerinnen, Lehrerinnen und die Kostenträger.
In der Regel fallen pro Monat ca. 5500 Euro plus Benzinkosten an.
Der Hinweis von Rainer Ziegowski, dass gl Schüler doch besser in einem Förderzentrum aufgehoben sind, zeugt von Unwissen über die Unterrichtsform. In den Förderzentren wird bis heute wenig bis gar nicht in Gebärdensprache unterrichtet. Die Lese- und Schreibkompetenzen der gehörlosen Kinder, die das Förderzentrum nach 10 Jahren verlassen, ist vergleichbar mit den Kompetenzen eines 8-10 jährigen Regelschulkindes. (siehe Artikel Prof. Claudia Becker - in UK 1-2010)
Die gehörlosen Kinder werden also nicht optimal gefördert. Es bleibt gehörlosen Kindern, die in Gebärdensprache groß geworden sind, keine Alternative als Dolmetscher im Regelschulunterrricht.
Karin Kestner
Rainer Ziegowski, Mittwoch, 25.Juli, 12:17 Uhr
1. Gehörlosendolmetscher
Die Forderung nach einem Gebärdendolmetscher ist absoluter Unsinn. Die Kinder gehören auf eine Schule für Gehörlose, wo sie optimal gefördert und auf ein völlig normales Leben vorbereitet werden. Gehörlose können fast alle Berufe ergreifen, sie können Auto fahren, sie haben, im Gegensatz zu früher, als ich noch mit Gehörlosen in einem Betrieb gearbeitet habe, hervorragende Kommunikationsmöglichkeiten. Sie können nur nicht hören, das ist alles.
Hier zeigt sich mal wieder, wie unsinnig das Gesetz ist, das allen Kindern den
Besuch einer Regelschule ermöglicht. Da werden Rechte mit der Brechstange erzwungen. Mehr nicht. Den Kindern hilft das nicht.