Revision abgelehnt Breno bleibt in Haft
Der brasilianische Fußballprofi Breno bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision, die die Anwälte gegen das Urteil vom Landgericht eingelegt hatten. Damit bleibt es bei der Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Der Abwehrspieler, der zur Tatzeit beim FC Bayern München unter Vertrag stand, hatte laut Urteilsspruch im Jahr 2011 in dem von ihm angemiete Haus in Grünwald bei München ein Feuer gelegt. Der Fußballer wurde deshalb wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Dagegen hatten die Anwälte Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste daraufhin prüfen, ob die Revision zulässig und begründet war. Dem ist nicht der Fall. Die Verteidigung Brenos hatte argumentiert, dass die Frage der Unzurechnungsfähigkeit in der Hauptverhandlung zu wenig berücksichtigt worden sei, weil Breno in der Tatnacht nicht nur Alkohol, sondern auch Tabletten genommen habe.
Gericht: Strafmilderung ja, Unzurechnungsfähigkeit nein
"Geben Sie Breno eine Chance", hatte der Verteidiger des früheren Starkickers vor dem Urteilsbeschluss gebeten. Die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann folgte im Strafmaß eher der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Gefängnis für angemessen gehalten hatte. Zwar wirkten sich Brenos starker Alkohol- Medikamentenkonsum strafmindernd aus; gegen den Angeklagten spräche aber die Höhe des Schadens und die Gefahr für die Nachbarn. Es sei nur den günstigen klimatischen Bedingungen in der Brandnacht zu verdanken gewesen, dass das Feuer nicht auf die ganze Siedlung übergriff.
Unmittelbar nach der Verkündung der Strafe wurde Breno, der zuvor auf freiem Fuß war, im Gerichtssaal festgenommen. Nach Angaben Datzmanns wird er nach zweieinhalb Jahren Haft in Deutschland wohl in seine brasilianische Heimat abgeschoben. Wenige Monate nach dem Urteil war bekannt geworden, dass Breno ein Angebot des brasilianischen Klubs FC Sao Paulo vorliege.
Die Plädoyers: Härte und Zweifel
Staatsanwalt Nikolaus Lanz hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Breno in der Nacht zum 20. September 2011 seine gemietete Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald vorsätzlich in Brand gesteckt hat - mit Feuerzeugen und möglicherweise auch mit einem Brandbeschleuniger. Breno habe nach dem Brand keine Reue gezeigt. Dabei habe er sich bei dem Feuer nicht sicher sein können, dass sich seine Frau, die drei Kinder und sein damaliger Manager nicht mehr im Haus befanden.
Verteidiger Werner Leitner forderte hingegen einen Freispruch für den ehemaligen FC Bayern-Profi. "Es bleiben Zweifel daran, was in dieser Chaos-Nacht tatsächlich diesen Brand ausgelöst hat." Dabei bezog er sich vor allem auf die Aussagen der Brandsachverständigen, die zwar Indizien für eine Brandstiftung, aber keine definitiven Beweise lieferten. Für den Fall eines Schuldspruchs hatte der Verteidiger dargelegt, dass sich sein Mandant in der Tatnacht aufgrund psychischer Belastungen sowie Alkohol- und Medikamentenkonsums in einer Situation befunden habe, die seine Schuldfähigkeit einschränke.
Überraschendes Schlusswort des Angeklagten
Unmittelbar vor dem Urteilsspruch hatte sich Breno in einem etwa zehnminütigem Schlusswort auf portugiesisch beim FC Bayern, bei seinen Fans und bei seiner Familie entschuldigt. Ausdrücklich bedankte er sich auch bei der Polizei, seinen Nachbarn und der Feuerwehr, die durch das rasche Eingreifen bei dem Brand in Grünwald Schlimmeres verhindert habe.
"Ich bin ein Mensch, der an Gott glaubt und ich danke ihm, dass er meine Familie geschützt hat. (...) Ich weiß, es ist alles sehr schwierig im Augenblick und ich verspreche dem Gericht, dass ich mich nicht entziehen werde - nicht diesem Verfahren und auch nicht meiner Verantwortung."
Breno vor der Urteilsverkündung

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