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Urheberrechtsdebatte Wie es nach der ACTA-Ablehnung weitergeht

Still und heimlich sollte ACTA die europäischen Gremien passieren. Nach Protesten wütender Bürger und auf Druck von Lobbyisten lehnte das Parlament den Urheberrechtsvertrag jedoch ab. Vom Tisch ist ACTA damit noch lange nicht.

Von: Florian Regensburger Stand: 06.07.2012
Ein EU-Parlamentarier der Grünen während der Sitzung am 4. Juli, in der das Parlament ACTA abgelehnt hat. | Bild: picture-alliance/dpa

"ACTA? Hat das irgendetwas mit Attac zu tun?" – solche oder so ähnliche Sätze hörte man noch im vergangenen Dezember als Reaktion auf das Wort mit den vier Buchstaben. Damals hatte der Fischereiausschuss des EU-Rates das klammheimlich hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen zum Schutz vor Marken-, Produkt und Urheberrechtspiraterie in seiner heutigen Form als Beschlussvorlage durchgewunken. Diese hat neben billig nachgebauten Luxus-Armbanduhren und gefälschten Medikamenten auch die Online-Piraterie zum Gegenstand.

Privatpolizei durch die Hintertür?

Nur wenige empörten sich zunächst: Das Abkommen kriminalisiere nebenbei Millionen ganz normaler Internetnutzer, zum Beispiel, wenn diese Musik oder Filme im Internet ansehen und herunterladen. Die Netzanbieter könnten gezwungen sein, die Identität ihrer Kunden an Film- und Musikkonzerne sowie Rechteverwerter herauszugeben - eine Art Privatpolizei könne entstehen. Zudem werde die staatliche Zensur des Internets erleichtert. Diese Argumente riefen die "Netzgemeinde" auf den Plan. Dieses vor allem von weniger netzaffinen Zeitgenossen als solches ausgemachte Kollektiv der Menschen, die im Internet ihre Meinung äußern, sich dort informieren und miteinander diskutieren, regte sich auf.

Die Welle der Empörung wuchs – auch über die virtuelle Welt hinaus: Im sozialen Netzwerk Facebook bildeten sich zahlreiche Anti-ACTA-Gruppen, mit heute teils hohen fünfstelligen Mitgliederzahlen. Internetaktivisten wie die von der "Digitalen Gesellschaft" betrieben eifrig Öffentlichkeitsarbeit - kaum eine Pressemitteilung des Vereins in den vergangenen Monaten, die sich nicht um ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) dreht. Naturgemäß machten auch die Piraten ACTA zu einem zentralen Thema. Die Partei half mit, die Anti-ACTA-Demos im Februar zu organisieren, bundesweit mit über hunderttausend Teilnehmern.

ACTA-Ablehnung ein Sieg auch der Lobbyisten

Die Empörten legten den Finger in die Wunden des ACTA-Regelwerks voll schwammiger Formulierungen. Von "Durchsetzungsverfahren" für ein "wirksames Vorgehen" gegen die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten ist die Rede, und davon, dass Verfahren "fair und gerecht" sein müssten. Dieses Verbleiben des Vertragstextes beim Ungefähren öffnet Spekulationen und Interpretationen Tür und Tor: Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung und gerichtliche Schnellverfahren ohne Anhörung des Beschuldigten könnten möglich werden, Rechteinhaber umfangreiche persönliche Daten von Netzbetreibern abfragen und auf derer Grundlage selbst Strafzahlungen festsetzen – diese Auslegung wäre aus Perspektive der ACTA-Kritiker sicher der Worst Case. Die Befürchtung ist aber nicht unberechtigt: Der Text schließt diese Möglichkeiten nicht explizit aus. Er zieht keine klare Grenze zwischen dem, was Rechteinhaber und Ermittler dürfen, und Maßnahmen, die zu weit gehen.

Anti-ACTA-Demonstranten (Archivbild)

Doch die Ablehnung von ACTA ist nicht allein ein Erfolg von wütenden Bloggern und Demonstranten, die sich um ihre Bürgerrechte sorgen. Sie ist auch ein Sieg von Lobbyisten der Internetwirtschaft. Etwa der deutsche Branchenverband Eco betrieb offensive Öffentlichkeitsarbeit gegen ACTA. Die Provider würden durch ACTA zu "Hilfssherrifs der Rechteinhaber", dies zerstöre das Verhältnis zu den Kunden, heißt es in einer Pressemitteilung vom Februar – mit der Überschrift: "ACTA gefährdet deutsches Wirtschaftswachstum". In der Tat entstünde den Netzanbietern durch erweiterte Speicher- und Auskunftspflichten im Bezug auf Nutzerdaten ein erhöhter bürokratischer, technischer und finanzieller Aufwand.

Breite Mehrheit gegen ACTA im EU-Parlament

Die Proteste im Netz, auf der Straße und in Brüssel zeigten Wirkung. Im EU-Parlament hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ACTA nicht beschlussreif ist. Die europäischen Parlamentarier lehnten die Vorlage in ihrer Sitzung am Mittwoch mit einer breiten Mehrheit von 478 gegen 39 Stimmen ab, bei 165 Enthaltungen. Zuvor hatten bereits fünf Fachausschüsse ihre Ablehnung bekundet. Etwa der Ausschuss für Energie, Forschung und Industrie hatte seine Ablehnung unter anderem damit begründet, dass ACTA "materielle Güter und digitale Dienste gleich behandelt und somit ein allgemeines Durchsetzungsinstrument darstellt, das nicht auf die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Bereichs zugeschnitten ist". Das heißt: Es gelten die gleichen Regeln für eine gefälschte Rolex aus Taiwan und die Kopie eines Musikstücks im Cyberspace.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht davon aus, dass das Übereinkommen, das die EU mit den USA, Japan, Australien und sieben weiteren Staaten ausgehandelt hatten, nun überarbeitet wird. Vor allem im Bereich Urheberrecht, den auch sie für "sehr schwammig formuliert" hält, gebe es in der aktuellen Fassung Unklarheiten, wie manche Passagen zu interpretieren seien. Bis eine neue Beschlussvorlage die Runde durch die Gremien machen kann, muss nachverhandelt werden. Referenten müssen an Formulierungen feilen und für klare Verhältnisse sorgen. Im Raum steht auch eine Aufteilung der Bereiche Patente und Urheberrecht in zwei separate Abkommen. Die EU-Kommission will aber zunächst das ausstehende juristische Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zu ACTA abwarten und sich mit den Partnerstaaten abstimmen, bevor über weitere Schritte befunden wird. Dieses Gutachten wird aber nicht vor 2013 erwartet.

In den nächsten Wochen und Monaten steht bei der EU-Kommission erst einmal die Überarbeitung der Richtline IPRED zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte an. Diese wirft im Bezug auf die Durchsetzungsverfahren ähnliche Fragen auf wie ACTA. Bevor womöglich ein neuer, überarbeiteter ACTA-Entwurf kommt – ob mit altem oder neuem Namen – wird sich auch weiterhin trefflich streiten lassen ums Urheberrecht, die Gratiskultur und die Freiheit im Netz.


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