BAYERN 3 - Ratgeber & Tipps

Winterschlussverkauf Auch bei Schnäppchen gibt's Rechte

Schnäppchen, Rabatte, Preisnachlass! Die Geschäfte brauchen Platz für Frühjahrs- und Sommerware. Auch Möbel, Elektrogeräte und Haushaltswaren sind reduziert. Aber lassen Sie sich bitte keinen Ramsch andrehen.

Von: Joachim Dangel Stand: 21.01.2013
Schaufenster im Schlussverkauf | Bild: picture-alliance/dpa

Manchmal beziehen sich satte Rabatte auf völlig überhöhte Preisempfehlungen, und das angebliche Schnäppchen ist in Wirklichkeit ein teurer Flop. Also auch am Wühlkorb immer Preise und Qualität vergleichen.

Umtausch ausgeschlossen?

Viele Händler haben beim WSV Schilder mit dem Hinweis "Umtausch ausgeschlossen" aufgestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei Problemen Pech gehabt haben. Die Aussage bezieht sich nur auf den Kulanzumtausch, wenn die Ware einwandfrei ist. Oder wenn das Produkt gerade wegen eines offensichtlichen Fehlers reduziert wurde.

Wenn aber weitere Mängel auftauchen haben Sie selbstverständlich die gleichen Rechte wie immer: Der Händler muss das in Ordnung bringen - auch wenn es sich um ein runtergesetztes Schnäppchen handelt.

Gibt's dann das Geld zurück?

Nicht unbedingt. Zuerst darf der Händler versuchen, die Ware zu reparieren. Oder er bietet ein Ersatzgerät an. Klappt beides nicht, dann kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder die Ware gegen Geld zurückgeben.


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