BAYERN 3 - Ratgeber & Geld

Urteil gegen Abzocker Gewerbeauskunfts-Zentrale gestoppt

Immer wieder warnen wir vor Abzockern. Sie lauern im Internet nur darauf, Ihnen ein teures Abo unterzujubeln, ohne dass Sie es merken. Der große Schock kommt dann oft, wenn eine hohe Rechnung oder sogar eine Mahnung ins Haus flattert. Jetzt weist ein aktuelles Urteil die Betrüger in die Schranken.

Autor: Karsten Schwartz Stand: 15.02.2012
Eine Frau schockiert über  Rechnung | Bild: colourbox.com

Konkret geht es um die so genannte "Gewerbeauskunfts-Zentrale". Sie hatte tausende Briefe verschickt, die richtig amtlich aussehen - als wollte eine Behörde die Adresse von Firmen und Betrieben überprüfen. Viele Handwerksbetriebe auch in Bayern schauten nicht so genau hin, schickten das Formular zurück, und wurden plötzlich in eine nutzlose Internet-Datenbank eingetragen - für 600 Euro.

"Das Geschäftsmodell operiert damit, Dinge dunkel zu halten."

(OLG Düsseldorf)

Aber damit ist jetzt Schluss, denn das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die "Gewerbeauskunfts-Zentrale" gestoppt. Das Schreiben sei irreführend, und das ganze Geschäftsmodell unlauter und damit verboten. Wer schon auf die Firma hereingefallen ist, muss also definitiv nicht zahlen.

Natürlich gilt generell: Lesen Sie alle Schreiben immer ganz genau durch, auch (oder gerade wenn) sie besonders offiziell aussehen.

Aktenzeichen: I-20 U 100/11