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Frauenrechte in BRD und DDR

Von: Christian Sepp / Sendung: Ulrike Beck

Stand: 23.05.2019 | Archiv

GeschichteRS, Gy

Die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft halten viele heute für selbstverständlich. Doch ein Blick in die Geschichte zeigt, wie mühsam der Prozess der Frauenemanzipation auch in Deutschland war.

Die erste Frauenbewegung

Die erste Frauenbewegung in Deutschland, deren Wurzeln bis weit in das 19. Jahrhundert zurückreichen, konnte eines ihrer wichtigsten Ziele umsetzen, als im November 1918 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde. Damit erlangte die weibliche Bevölkerung in Deutschland zum ersten Mal eine staatsbürgerliche Gleichberechtigung. 90 Prozent der Frauen machten von ihrem ersten Stimmrecht Gebrauch und 37 weibliche Abgeordnete zogen in die Weimarer Nationalversammlung ein. Das Familienrecht setzte den Frauen im Alltag allerdings noch viele Grenzen. Beim Ehemann lag das alleinige Entscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, er bestimmte darüber, ob seine Frau einem Beruf nachgehen durfte und verwaltete ihr Vermögen. Die für die rechtliche Lage der Frauen positive Entwicklung der 1920er Jahre endete mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Im Dritten Reich war die Rolle der Frau in erster Linie auf ihr Dasein als Mutter begrenzt.

Frauenrechte in der Bundesrepublik

Nach dem Ende des NS-Regimes erarbeitete der Parlamentarische Rat, in dem allerdings nur vier Frauen vertreten waren, eine Verfassung für die westlichen Besatzungszonen. Es ist in erster Linie das Verdienst der SPD-Politikerin Elisabeth Selbert, dass Artikel 3 mit der Formulierung »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Doch erst neun Jahre später wurde dieser Grundsatz im Gleichberechtigungsgesetz von 1958 umgesetzt. Dieses Gesetz kippte zwar das alleinige Entscheidungsrecht des Mannes in allen Eheangelegenheiten, zementierte aber weiterhin die sogenannte Hausfrauenehe, indem die Zuständigkeit der Ehefrau für den Haushalt gesetzlich festgeschrieben blieb. Erst die Studentenproteste der 68er-Bewegung brachten einen Wertewandel in Deutschland mit sich und ließen eine neue Frauenbewegung entstehen, in deren Mittelpunkt der Kampf um eine Reform des Paragrafen 218, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte, stand. In den 1970er Jahren wurde der Paragraf mehrfach reformiert, ebenso wurde das Ehe- und Familienrecht überarbeitet. Die Reform trat 1977 in Kraft und ersetzte das Prinzip der Hausfrauenehe durch das partnerschaftliche Prinzip. Jetzt brauchte eine Frau nicht mehr die Einwilligung ihres Mannes, um ein Konto eröffnen oder eine Arbeitsstelle antreten zu können.

Frauenrechte in der DDR

Anders entwickelte sich die Rollenverteilung in der DDR. Das Hauptziel der Politik in Ostdeutschland war es, die Frau in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dies hatte nicht nur ideologische Gründe, sondern entsprang auch einer ökonomischen Notwendigkeit. So lag der Anteil der arbeitenden Frauen Ende der 1980er Jahre bei 78,1 Prozent - damit gehörte die DDR in puncto weiblicher Erwerbstätigkeit zu den Spitzenreitern weltweit. Über ihre Familienplanung durften die Frauen in Ostdeutschland ab 1972 selbst entscheiden. Die sogenannte »Wunschkindpille« gab es auf Rezept, ein Schwangerschaftsabbruch war straffrei.


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