Bayern 2 - radioWissen


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Wer sich nicht wehrt ...

Von: Volker Eklkofer / Sendung: Claudia Heissenberg

Stand: 08.07.2019 | Archiv

Ethik und PhilosophieRS, Gy

Vermutlich seit es Regeln für das menschliche Zusammenleben gibt, spätestens aber seit Herrschende ihre Ansprüche durchsetzen, wird über das Widerstandsrecht diskutiert - und "Selbsthilfe" der Bürger praktiziert.

Politischer Widerstand kann ein Akt sozialer Notwehr sein, Bürger begehren gegen Machthaber auf, deren Handeln als illegitim empfunden wird. Die Spanne reicht dabei von gewaltfreien Aktionen bis hin zu Revolte und Tyrannenmord. Ob und wann die Menschen das Recht zum Widerstand, zum Auflehnen gegen das staatliche Herrschaftsmonopol haben, ist seit der Antike umstritten.

Denker der Politik wie John Locke treten für das Widerstandrecht ein, Nicolò Macchiavelli lehnt es ab und auch Immanuel Kant will sich weder auf juristische noch auf moralische Sachlagen einlassen, die Widerstand rechtfertigen. Aktive Widerständler schaffen hingegen Fakten, indem sie das Widerstandrecht festschreiben lassen, wie zum Beispiel die englischen Barone 1215 in der Magna Charta Libertatum.

Selbst in Demokratien wird um das Widerstandrecht gerungen. Im Rechtsstaat, meinen einige Juristen, kann es keinen gerechtfertigten Widerstand geben, weil es kein Recht gegen das Recht gibt. Dennoch gelangte 1968 ein Widerstandsartikel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Ungeachtet aller Debatten über das Für und Wider des Agierens der Bürger gegen die Herrschenden hat sich gezeigt, dass Widerstand eine wichtige Rolle spielt: Er macht Defizite von Herrschaftssystemen deutlich, beeinflusst den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung, erzeugt Druck und löst zuweilen Umdenkprozesse im Regierungslager aus.


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