Neue Energie-Abrechnung Verbrauch und Kosten auf einen Blick
Strom- und Gasrechnungen müssen einfach und verständlich sein - so steht es im Gesetz. Nach Ende aller Übergangsfristen wird das jetzt Wirklichkeit: Die neue Rechnung listet den Verbrauch klarer auf. Das erleichtert vieles: Sparen, Vergleichen und sogar den Anbieterwechsel.
Abrechnungen für Strom und Gas, die ab jetzt ins Haus flattern, sehen anders aus als bisher. Grund ist das Energiewirtschaftsgesetz, das im August letzten Jahres novelliert wurde. Es schreibt vor, dass Verbraucher auf einen Blick sehen müssen, wie viel Energie sie verbrauchen, was das kostet und an wen sie sich wenden können, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist. Außerdem kommt die Stromrechnung pünktlicher: Spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Verbrauchszeitraums - also üblicherweise nach Ablauf des Kalenderjahrs - muss sie im Briefkasten liegen.
Tipp
Alle Versorger müssen nun jedem ihrer Kunden anbieten, den Verbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich oder jährlich abzurechnen. Bevorzugen Sie Anbieter, die für häufigere Abrechnungen faire Preise kalkulieren!
Mehr Informationen, die Energiesparen erleichtern
Auf der Rechnung findet man künftig nicht nur den aktuellen Verbrauch, sondern auch den Verbrauch des vorangegangenen Jahres im Vergleich. Vorgeschrieben ist auch eine Grafik auf der Rechnung, die den eigenen Verbrauch vergleicht mit ähnlichen Verbrauchern. Eine vierköpfige Familie etwa kann ihren Stromverbrauch direkt mit dem Durchschnittsverbrauch einer vierköpfigen Familie vergleichen. Oder ein Single, der in einer Einzimmerwohnung lebt, kann sehen, dass Leute wie er durchschnittlich 1.200 bis 1.400 Kilowattstunden Strom verbrauchen.
Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Energielieferanten, seine Anschrift sowie seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse angegeben sein - dazu die Vertragsdauer, die geltenden Preise sowie die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit und die Kündigungsfrist, ebenso die Zählernummer. Dadurch soll es leichter möglich sein, den Anbieter zu wechseln.
Erleichterter Anbieterwechsel
Der Wechsel des Versorgers darf künftig nicht mehr als drei Wochen in Anspruch nehmen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen späteren Lieferzeitpunkt. Die Frist beginnt ab dem Tag, an welchem dem Netzbetreiber die Anmeldung des neuen Lieferanten zur Netznutzung zugeht. Wer wechseln will - den Anbieter oder nur den Tarif -, gilt als "Sondervertragskunde". Für diese sollen die Verträge nun einfacher und verständlicher werden. Beim Vertragsabschluss per Post, Telefon oder Internet gelten die Vorschriften des Fernabsatzrechts. Daher der Tipp: Wenn der neue Anbieter erst einen sehr verzögerten Liefertermin bestätigt, dann sollte man von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und sich einen schnelleren Anbieter suchen.
Besseres Energiesparen mit intelligenten Stromzählern
Wer "Smart Metering" macht, also einen intelligenten Stromzähler hat, der bekommt mit der neuen Abrechnung vielleicht den besten Überblick: Der Versorger muss jeden Monat informieren, wie der aktuelle Verbrauch ist. Diese reine Verbrauchsinformation ist kostenlos. Wer allerdings eine echte monatliche Abrechnung wünscht, muss mit einem geringen Entgelt rechnen.
Zentrale Anlaufstellen für Verbraucher
Falls es doch Unklarheiten oder sogar Streit gibt mit dem Stromversorger, dann reicht in Zukunft ein Blick auf die Rechnung: Da steht die Adresse des Verbraucherservice von der Bundesnetzagentur und die Adresse der Schlichtungsstelle Energie. Voraussetzung für die Schlichtung ist aber, dass es man schon einen Einigungsversuch mit dem Versorger unternommen hat.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de

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