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Bestechung von Abgeordneten Warum sich deutsche Abgeordnete ungern in die Taschen schauen lassen

Käufliche Abgeordnete? Nicht bei uns? Tatsächlich haben es Palamentarier in kaum einem westlichen Land so leicht, zusätzlich zu "verdienen" wie in Deutschland. Netzpolitik.org hat nun ein Gutachten des Bundestags veröffentlicht, das mehr Kontrolle fordert.

Von: Christian Schiffer Stand: 16.10.2012
Bundestagsabgeordnete, denkt an euer Wahlversprechen! | Bild: picture-alliance/dpa

Wie verhindert man, dass sich Abgeordnete bestechen lassen? Dieses Problem haben so ziemlich alle Parlamente. 161 Länder haben deswegen das internationale Abkommen zur Abgeordnetenbestechung ratifiziert. Zu der illustren Runde der Staaten, die das nicht getan haben, gehören Länder wie Saudi Arabien, Nordkorea, Syrien und eben Deutschland. Bei uns gilt: Ein Abgeordneter ist nur dann bestechlich, wenn er sich vor einer Abstimmung kaufen lässt. Bekommt er das Dankeschön erst nach der Abstimmung, fällt das hierzulande nicht unbedingt unter Korruption, etwa wenn ein Gesundheitspolitiker nach einer Abstimmung viel Geld bekommt als Berater der Pharmaindustrie.

Wenn jede Zigarettenpause strafbar wird

Im Bundestag 1986

Die Abgeordneten der Union und FDP befürchten jedoch, dass nach einer strengeren Regelung jede Zigarettenpause mit einem Lobbyvertreter strafbar sein könnte. Auch die im politischen Berlin so beliebten parlamentarischen Abende, auf denen Politiker und Verbandsvertreter zusammen kommen, könnten dann zum Problem werden. Für die Sorgen der Koalition hat Christian Humborg von Transparency International kein Verständnis:

"Man hört immer wieder, dass es dann viele unberechtigte Strafverfolgungen von Abgeordneten geben würde, mit entsprechenden Reputationsverlusten. Aber genau deswegen gibt es in Deutschland das Immunitätsrecht. Wenn man die Argumente hört, hat man das Gefühl, dass manche der Debatte seit Jahren nicht richtig zugehört haben."

Christian Humborg von Transparency International

Das geheime Gutachten

Es verwundert nicht, dass die schwarz-gelben Abgeordneten nicht wollen, dass über das unangenehme Korruptionsthema diskutiert wird. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat schon vor vier Jahren gesagt: Der Bundestag muss stärker darauf achten, dass Abgeordnete unabhängig urteilen können und gefordert, dass das Gesetz zu Abgeordentenbestechung verschärft wird. Dieses Gutachten wird aber bis heute nicht veröffentlicht. Der einzelne Bürger kann zwar aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in das Papier nehmen, aber es darf nicht offen zugänglich sein. Eine wirkliche Diskussion kommt so nicht in Gang. Der Bundestag bleibt dabei: Das Gutachten soll unter Verschluss bleiben. Die Internetseite fragdenstaat.de wollte das Papier veröffentlichen, der Bundestag dagegen hat gesagt:

"Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen."

Bundestag

Netzpolitik.org hat das Papier trotzdem veröffentlicht und zwar hier:
Das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert
Die Seite fürchtet auch einen Rechtsstreit nicht. Christian Humborg von Transparency International will, dass Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes generell öffentlich sind:

"Der US-Kongress veröffentlicht mittlerweile Gutachten. Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags werden dagegen nur ausgewählte Gutachten veröffentlicht. Ich finde, dass die Gutachten nach einer bestimmten Zeit veröffentlicht werden sollten. Die Allgemeinheit hat dafür gezahlt und es ist ja auch wichtig zu sehen aus welchen Quellen sich die Abgeordneten ihre Meinung bilden."

Christian Humborg von Transparency International


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