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Wasserrecht in Bayern Das kühle Nass - ein heißes Eisen

"Grundstück mit eigenem Bachlauf", "Garten mit eigener Quelle" - solche Anzeigen im Immobilienteil klingen verlockend. Doch mit dem Wasser sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Die sind im Wasserrecht geregelt.

Autor: Andreas Höfig Stand: 11.03.2012

Natürliches Quellwasser ist begehrt bei Gärtnern, Bauern und Teichwirten. Doch Wasser läuft auch immer irgendwohin. Wer es nicht nutzt, muss sich darum kümmern, dass es keine feuchten Wiesen oder einen nassen Baugrund in der Nachbarschaft verursacht. Quellfassungen und Leitungen müssen unterhalten und eventuell erneuert werden. Und immer wieder gibt es Streit ums Wasser: Alte mündliche Vereinbarungen über Nießbrauch (das lebenslange Recht, das Wasser auf dem eigenen Grundstück zu nutzen), die über Jahrzehnte geduldet wurden gebären plötzlich langwierige, kostspielige Prozesse.

Einfach den Rüssel reinhängen und absaugen - das geht nicht

Man kennt das eigentlich aus dem Wilden Westen, wo Cowboys ihren Viehherden mit gezücktem Colt den Weg zur Tränke freischießen. Aber auch in der Fränkischen Schweiz wird heftig ums Wasser gerungen. "So einfach mit dem Tankwagen an einen Bach zu fahren und den Rüssel reinzuhängen - des geht fei ned! Auch des Wasser g´hört irgendjemand!" - so der Originalton eines fränkischen Bauern. Und was passiert, wenn das Wasser verschmutzt wird? Durch Gülle, durch Dünger, durch Chemie?

Wasserbuch regelt die Verhältnisse

Klarheit schafft zum Beispiel das Wasserbuch, das mit dem Grundbuch vergleichbar ist. Darin müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz erteilte Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte und alte Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen sowie Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete eingetragen werden. Die Wasserbücher werden von den unteren Wasserbehörden geführt. Das sind in der Regel die Umweltämter der Kreise und kreisfreien Städte. Zeit für Bayern mit einem Feature über Ermittlungen, Beweisaufnahmen und einem Plädoyer in Sachen Wasserrecht.