Körperverletzung oder Glaubensritual Wie stehen Sie zur Beschneidung?
Ist religiöse Beschneidung Körperverletzung oder eine Frage der religiösen Freiheit? Stefan Parrisius dikutierte darüber mit Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfragen. - und Weltanschauungsfragen.
Anlass zur Diskussion gab kürzlich ein Urteil des Landgerichts Köln: Das Gericht hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Auch wenn die Eltern mit dem Eingriff einverstanden sind, wiege das Selbstbestimmungsrecht des Kindes schwerer als das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Das Selbstbestimmungsrecht sieht das Gericht beeinträchtigt, da der Körper durch die Beschneidung "dauerhaft und irreparabel" verändert werde.
Beschneidung ist "dauerhafte und irreparable Veränderung"
Der Zentralrat der Juden in Deutschland und der Zentralrat der Muslime reagierten schockiert auf den Richterspruch. Präsident Dieter Graumann gab zu bedenken, dass Beschneidung von den Juden seit 4.000 Jahren praktiziert werde und dass ein Beschneidungsverbot jüdisches Leben in Deutschland praktisch unmöglich mache. Muslimische und jüdische Verbände erwägen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen das Urteil vorzugehen. Auch die Deutsche Bischofskonferenz und Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland zeigten sich befremdet.
Weltweites Befremden über deutsche Beschneidungsdebatte
Selbst im Ausland stößt das Kölner Gerichtsurteil auf Unverständnis, zum Beispiel beim israelischen Parlament. Israel werde eine solche Beschränkung jüdischer Praktiken nirgendwo auf der Welt tolerieren - und ganz sicher nicht in Deutschland, betonte der Vorsitzende des zuständigen Parlamentsausschusses der Knesset. Auch aus den USA gibt es erste Reaktionen, die von Verwunderung bis Verärgerung reichen.
Mediziner geteilter Meinung
In der Ärzteschaft gehen die Meinungen über Pro und Kontra der Beschneidung auseinander. Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery kritisiert vor allem die unsichere Rechtslage, die durch das Urteil entstanden sei. Momentan rät er Mediziniern aus juristischen Gründen von Beschneidungen ab. Dadurch bestehe allerdings die Gefahr, gibt Montgomery zu bedenken, dass Beschneidungen von Laien unter unhygienschen Bedingungen vorgenommen werden, was zu medizinischen Komplikationen führen kann.
- Die Beschneidung, die Kürzung oder Entfernung der Vorhaut am männlichen Glied aus religiösen Gründen, ist der am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff. Weltweit ist circa ein Viertel der männlichen Bevölkerung beschnitten.
- Die religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist nicht zu vergleichen mit der Genitalverstümmelungen an Mädchen, die seit 1993 als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung wird die Klitoris weggeschnitten. Außerdem werden häufig die kleinen Schamlippen entfernt oder die äußeren Schamlippen zusammengenäht - mit lebenslangen schweren gesundheitlichen Schäden für die Betroffenen.
Die Kinderurologin Antje Yael Deusel hält ihrerseits ein Beschneidungsverbot für unsinnig. Deusel, die auch Rabbinerin der Bamberger Israelitischen Kultusgemeinde "Or Chajim" ist, lehnt eine zeitliche Verschiebung des Rituals beispielsweise ins junge Erwachsenenalter aus medizinischen Gründen ab, da die Heilung dann länger dauere. Ungeachtet aller medizinischen Abwägungen ist sie der Meinung: Ein Beschneidungsverbot für Juden und Muslime, das käme einem Taufverbot für Christen gleich.
Zeichen des Bundes mit Gott
Für die Juden hat die Beschneidung den Stellenwert eines göttlichen Gebots. In der Tora ist die Beschneidung als Treuesymbol für den Bund Gottes mit seinem Volk Israel überliefert. Der Koran sagt zwar nichts über die Notwendigkeit der Beschneidung von Jungen aus, allerdings ist diese seit langem muslimische Sitte, die der Sunna entspricht.
"Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen"
Gen 17,10.
Göttliches Gebot oder überkommenes Ritual?
Ist die Beschneidung aus religiösen Gründen ein überkommenes, blutiges Ritual, das einer Körperverletzung gleichkommt? Oder fällt Beschneidung in den Bereich der religiösen Freiheit und hat eine lange Tradition? Sollte die Beschneidung in Deutschland verboten werden? Oder würde dies jüdische und muslimische Glaubenspraxis kriminalisieren? Wäre ein Beschneidungsverbot überhaupt durchsetzbar? Darüber diskutierte mit Stefan Parrisius unter anderem Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Leiter des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfragen sagt er: Die Argumentation des Landgerichts Köln sei "grober Unsinn".
Ab dem Nachmittag gibt es die komplette Sendung als Podcast zum Herunterladen.

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