Weg frei für den Rettungsschirm Beruhigt Sie das Karlsruher Urteil?
Deutschland darf sich am ESM beteiligen, aber bei einer Haftung von mehr als 190 Milliarden Euro geht nichts ohne Zustimmung des Bundestages. Was meinen Sie? Welche Folgen wird das Urteil des Verfassungsgerichts haben?
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen - und nun? Welche Konsequenzen wird das Urteil haben, das vor allem bei Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), bei vielen Bundestagsabgeordneten und bei Vertretern der Europäischen Union für Erleichterung sorgt? Deutschland kann sich am ESM, am Europäischen Stabilitätsmechanismus, beteiligen.
Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings auch ein kleines Aber geblieben, auf das sich nun vor allem die Gegner der ESM-Entscheidung berufen dürften - beispielsweise Peter Gauweiler (CSU), Herta Däubler-Gmelin (SPD, Verein "Mehr Demokratie") und die Partei "Die Linke".
Der große Vorbehalt, den die Richter formuliert haben: Für Deutschland muss völkerrechtlich sichergestellt sein, dass der Bundestag auf jeden Fall zustimmen muss, wenn eine Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro erreicht werden sollte.
Die zentrale Fragestellung im Tagesgespräch: Ist das ein wirksame Vorgabe? Worauf kommt es jetzt noch an, um die Lage in der Euro-Zone zu beruhigen?
Zu Gast bei Moderatorin Christine Krueger war dazu Prof. Clemens Fuest. Der Finanzwissenschaftler lehrt an der Universität in Oxford. Außerdem ist er Mitglied des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium. Außerdem hat sich Herta Däubler-Gmelin zu Wort gemeldet, die in Vertretung von 37.000 Bürgern vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist.
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