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Wahlrechtsänderung Künftig höchstens 15 Überhangmandate

Ein Beitrag von: Wendler, Achim Stand: 25.07.2012
Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie den aktuellen Flash Player und aktiviertes JavaScript. Schild "Wahlrecht" vor Bundesadler | Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das derzeitige Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Überhangmandate und negatives Stimmgewicht können ein Wahlergebnis nämlich so weit beeinflussen, dass eine Partei mehr Sitze bekommt als die Wähler ihr zu geben beabsichtigen.


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