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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das derzeitige Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Überhangmandate und negatives Stimmgewicht können ein Wahlergebnis nämlich so weit beeinflussen, dass eine Partei mehr Sitze bekommt als die Wähler ihr zu geben beabsichtigen.
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