Süßstoff Wahlrecht
Hier gibt es den Süßstoff vom 28. Juli zum Nachlesen!
Süß: Ach, ich bin so müd. Und Müdigkeit ist in unserer Gesellschaft an sich nicht gern gesehen. Wer müde ist, belastet mit Leistungsschwäche den Volkskörper. Doch eine Art von Müdigkeit ist inzwischen unausgesprochen fast akzeptiert: Die Demokratiemüdigkeit. Wer die Bedeutung der vierjährigen Bekreuzigung des Wahlzettels bezweifelt erntet verständnisvolle Blicke. Denn es gilt inzwischen als Common Sense: Des Wählers tun ist sinnlos. Wem das bislang aber doch zu defätistisch war, der ist diese Woche vom Verfassungsgericht erinnert worden:
Andreas Voßkuhle: „(…) mit Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Regelungen des Bundeswahlgesetzes, (…) wegen Verletzung der Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl für verfassungswidrig erklärt.“
Süß: Genau. Unsere Bundesregierung ist verfassungswidrig zustande gekommen. Aber sie regiert. Da noch den Glauben an die segensreiche Wirkung der Demokratie aufrecht zu erhalten, ist keine so leichte Aufgabe. Im Gegenteil. Die Aufgabe regt eben zum Aufgeben an. Denn auch die dringend notwendige Renovierung des Wahlgesetzes die Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht hat, ist nun vom Verfassungsgericht für untauglich erklärt worden.
Andreas Voßkuhle: „Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.“
Süß: Ist das peinlich? Also man meint, dass sollte es sein. Aber was sagt der Bundestagspräsident ...?
Norbert Lammert: „Ja, also der Vorgang ist ja nun so außergewöhnlich nicht.“
Süß: Ja, leider nicht. Ob bei der Versorgung von Asylanten, bei Milliarden Rettungsschirmen, das Verfassungsgericht hat in letzter Zeit schon öfter mal die Notbremse ziehen müssen, um den Gesetzgeber an diesen lästigen Text zu erinnern, der die Grundlage unseres Staatswesen ist. Aber dennoch wird man nicht Demokratie motivierter, wenn man den Verantwortlichen für das Gesetzesdebakel so zuhört.
Günter Krings: „Das ist natürlich eine sehr komplizierte Aufgabe, insofern ist die Klarstellung jetzt zur Frage auch der Überhangmandate vom Verfassungsgericht sehr wichtig, weil dann vielleicht ein paar Lösungsvarianten ausfallen und wir uns dann auf zwei, drei verschiedene Varianten in der Diskussion beschränken können.“
Süß: Das klingt so würde der Herr Krings von der CDU, der als Rechtsexperte das abgeschmetterte Wahlrecht maßgeblich gestaltet hat, meinen, er hätte in ein paar unwesentlichen Details kleine Fehler gemacht. Aber noch mal. Unsere Bundesregierung regiert aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes. Und die Neuauflage war in WESENTLICHEN Punkten wieder verfassungswidrig. Und der Herr Grosse-Brömer von der CDU meint aber dennoch …
Michael Grosse-Brömer: „Und deswegen bin ich ganz dankbar; wir haben neben Kritikpunkten eben auch klare Punkte, wo das Gericht sagt: ja, mit denen kann man weiter arbeiten ...“
Süß: Klingt wie: Da kriegen wir mit ein paar Tricks schon weiterhin Vorteile für die CDU reingeschmuggelt.
Kurt Beck: „Wir schlagen vor, auf Überhangmandate ganz zu verzichten.“
Süß: Sagt Herr Beck von den Grünen. Doch der Verdacht will nicht von mir weichen, er sagt es auch, weil die Grünen keine Überhangmandate bekommen haben. Beim derzeitigen Stand der Debatte ist es nicht leicht Wahl-wach zu werden. Naja, ist auch erst nächstes Jahr, jetzt schaun mir erst mal Olympia. Schönes Wochenende.
Es gilt das gesprochene Wort.

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