Bayern 2 - Notizbuch

Verbraucherärger Zorn statt Zimmer

Ein muffiges Fünf-Bett-Zimmer im Dachspitz anstatt der reservierten Einzel- und Doppelzimmer? Wenn Hoteliers nicht das bieten können, was vereinbart wurde, dann müssen sich die Gäste das nicht gefallen lassen.

Stand: 13.09.2012
Hotel | Bild: Colourbox.com

Bei ihrer Abschlussfahrt wollte sich eine Gruppe von Architekten und Bauingenieuren etwas besonderes gönnen, schließlich hatten sie anstrengende Prüfungen in ihrem Aufbaustudium hinter sich. Also haben sie Einzel- und Doppelzimmer in der "Komfort-Kategorie" in einem kleinen Hotel in Bamberg reserviert. Doch als sie dort ankamen, hieß es an der Rezeption plötzlich: Die Reservierung sei verloren gegangen. Der Gastwirt bot seinen sieben Gästen an, sie könnten ja stattdessen ein Doppel- und ein Fünferzimmer beziehen. Doch das entsprach überhaupt nicht den Vorstellungen der Gäste: "Es war ein Dachspitz, den man mit einer Hühnerleiter begeht, es roch total muffig und sah aus, als ob es schon länger nicht mehr vermietet worden wäre", erinnert sich die 33-jährige Hannah L.

Schlechter Service kann teuer werden für den Gastwirt

Bei Diskussionen mit Hoteliers lässt sich manchmal ein Sonderpreis aushandeln.

Für die Gruppe stand fest: Dieses Zimmer kommt für sie nicht in Frage. Wenn, dann wollten sie es zu einem wesentlich günstigeren Preis beziehen. Doch der Wirt stellte sich quer: Er sei Geschäftsmann, das könne er sich nicht leisten, die Gruppe könne ja wieder nach Hause fahren. Doch solche Drohungen können teuer für Gastwirte werden. In solchen Fällen wären sie schadensersatzpflichtig für die Fahrtkosten der Hotelgäste, sagt Silvia Schattenkirchner, Reiserechtsexpertin beim ADAC: "Der Wirt geht mit dem Gast einen Beherbergungsvertrag ein und er ist verpflichtet, diesen Vertrag auch einzuhalten." Wenn er selbstverschuldet nicht die Leistung bringen kann, die gebucht wurde, dann hat der Gast Anspruch auf Ersatz.

Hotel überbucht? Dann...

Anderes Zimmer im Hotel

Der Gastwirt muss dafür sorgen, dass die Gäste ein Ersatz-Zimmer bekommen, möglichst in der gleichen Kategorie. Sollte das nicht möglich sein, muss das Zimmer in der schlechteren Kategorie entsprechend günstiger sein. Gäste können hier Sonderpreise aushandeln.

Anderes Hotel

Der Gastwirt ist dazu verpflichtet, dem Gast eine Alternativ-Unterbringung in einem anderen Hotel zu vermitteln, vorausgesetzt, er erfüllt selbstverschuldet nicht den Beherbergungsvertrag, den er mit dem Gast geschlossen hat. Das wäre dann der Fall, wenn der Gast ein Zimmer reserviert hat und dafür auch eine Bestätigung erhalten hat, sich aber vor Ort herausstellt, dass das Zimmer schon belegt ist.

Mehrkosten bezahlen

Hat der Gast ein anderes Hotel bezogen, muss der Hotelier gegebenenfalls für die Mehrkosten aufkommen. Das gilt aber nur dann, wenn es sich um ein Zimmer in einer ähnlichen Kategorie handelt - der Gast kann hier also nicht das Zimmer in der Pension gegen ein 5-Sterne-Hotel tauschen und dann die Kosten vom Gastwirt verlangen.

Tourismusbehörde informieren

Wer den Verdacht hat, vom Hotelier abgezockt worden zu sein, der sollte sich an die Tourismusbehörde oder an die Touristeninformation wenden. Wenn sich die Beschwerden über ein bestimmtes Hotel häufen, dann wird die Behörde mit dem Hotel in Kontakt treten und ihm schlimmstenfalls die Erlaubnis entziehen. Eine weitere Maßnahme: Das Hotel aus dem offiziellen Gastgeberverzeichnis der Stadt herausnehmen.

Abzock-Masche oder Versehen?

Hotelgast Hannah L. kommt das Verhalten des Bamberger Hoteliers vor wie eine Show:

"Zuerst hieß es, er sei restlos ausgebucht. Dann hatte er plötzlich doch noch Betten frei für genau sieben Personen. Und als er dann gemerkt hat, dass wir das Fünferzimmer nicht wollen, hat er auf einmal noch ein Einzelzimmer aus dem Hut gezaubert, das zufällig auch noch frei wurde."

Hotelgast Hannah L.

Gerade zur Oktoberfest-Zeit gibt es auch Hoteliers in München, die ihre Hotels extra überbuchen.

Einem Hotelier Betrugsabsichten nachzuweisen, ist schwierig, fest steht aber: Schwarze Schafe der Branche überbuchen extra ihre Zimmer, weil sie davon ausgehen, dass es immer Gäste gibt, die spontan wieder abspringen. Stehen dann doch die Gäste vor der Tür, muss der Gastwirt bei anderen Hotels nachfragen, ob sie noch etwas frei haben. Auch hier fühlte sich die Reisegruppe getäuscht: Der Hotelier behauptete, Bamberg sei restlos ausgebucht. In der Touristeninformation stellte sich aber heraus: Es gab doch noch ein Hotel, das sieben Betten frei hatte - allerdings nicht so günstig wie die ursprünglich mit Frühbucherrabatt reservierten Zimmer. Die Reisegruppe stellt dem Hotelier jetzt ihre Mehrkosten in Rechnung - immerhin etwa 60 Euro pro Person. Sie haben Anspruch darauf, dass der Hotelier sie ihnen bezahlt.


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