Werbeversprechen Staubsauger mit Traktoren-Sound
"Gefällt mir doch nicht" oder "passt nicht" reicht nicht als Begründung, wenn Verbraucher ihre Fehlkäufe ins Geschäft zurückbringen wollen. Was aber, wenn die Ware nicht das einhält, was die Werbung verspricht?
"Niedriger Stromverbrauch! Extrem saugstark! Sehr leise!", heißt es in einer Staubsaugerwerbung. Eine Verbraucherin aus Franken schlägt bei diesem Angebot für 127 Euro zu - doch schon ein halbes Jahr nach dem Kauf ist die kleine Wundermaschine gar nicht mehr "sehr leise", sondern sie klingt immer lauter: "Der hat alles übertönt, wir haben kein Wort mehr verstanden, wie ein Traktormotor! Oder wie ein Lkw!", sagt die 72-Jährige. Also bringt sie den Staubsauger zurück in den Laden - wo man sie abweist: Damit habe man als Verkäufer nichts zu tun, sie solle das Gerät zum Kundenservice des Herstellers bringen.
"Es lässt sich immer mehr feststellen, dass die Verkäufer behaupten, man müsste eine Reparatur durchführen lassen, dem ist nicht so - vorausgesetzt, es liegt ein Mangel vor und die zweijährige Gewährleistungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Der Verbraucher kann sich dann aussuchen, ob er den Staubsauger umtauschen lassen möchte, ob er ihn reparieren lässt, er könnte aber auch darauf bestehen, dass ihm ein anderer Staubsauger zur Verfügung gestellt wird."
Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern
Die Mitarbeiter im Elektro-Fachmarkt lassen sich schließlich doch überreden, den Staubsauger mit dem Traktor-Sound zur Reparatur zu schicken - aber danach klingt er immer noch ziemlich laut. Eigentlich hätte die Rentnerin Anspruch darauf, dass die Ware zwei Mal kostenlos repariert wird, bis sie so ist wie in der Werbung versprochen: "Sehr leise!", war dort zu lesen, und in großen Lettern außerdem: "Nicht zufrieden? Geld-zurück-Garantie!"
"So etwas lockt natürlich an: Man hat die Möglichkeit, die Ware auszutesten, wenn man es nicht genau liest, kann man drauf reinfallen, denn diese Garantie gilt meistens nur für kurze Zeit. Man muss bedenken: Käufe im Ladengeschäft haben an sich kein Widerrufsrecht, das heißt, die Rückgabe erfolgt nur auf Kulanz, hier ist eine Kulanz gewährt worden,von der Gestaltung der Werbung her wirkt es dann oft so,als ob es ohne Probleme gehen würde, sein Geld zurückzubekommen, aber man muss das Kleingedruckte leider lesen."
Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern
Die 72-jährige Verbraucherin muss das mit der Lupe suchen: Nur 14 Tage lang ist die Geld-zurück-Garantie gültig. Trotzdem hätten die Mitarbeiter des Elektro-Fachmarkts den Staubsauger eigentlich umtauschen müssen, denn wenn ein Staubsauger, der als leise wie ein schnurrendes Kätzchen angepriesen wird, plötzich klingt wie ein knatternder Traktor - dann ist das auf jeden Fall ein Mangel. Nachdem sich der Bayerische Rundfunk eingeschaltet hat, bietet der Staubsauger-Hersteller an: Die Verbraucherin könne das Gerät kostenlos zur Reparatur schicken, obwohl nun seit ein paar Tagen die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Wenn der Staubsauger danach immer noch klingt wie en Traktor – dann bekommt sie selbstverständlich einen Neuen.

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