Bayern 2 - Notizbuch

Flugticket-Kauf Ein teurer Tippfehler

Ein kleiner Buchstabendreher im eigenen Namen oder ein falsches Datum: Wer online einen Flug bucht, überprüft am besten drei Mal, ob alle Daten korrekt sind. Was aber, wenn sich doch ein Fehler eingeschlichen hat?

Autor: Christiane Hawranek Stand: 27.01.2012
Flugtickets | Bild: picture-alliance/dpa

Es ist fünf Uhr morgens, die Warteschlange am Flugschalter ist lang. Erst jetzt merkt einer der Passagiere, dass sein Name auf dem Ticket falsch geschrieben ist: Steffan Schmidt statt Stefan Schmidt. Wird er trotzdem mit nach Rom fliegen dürfen? "Normalerweise ja", sagt Silvia Schattenkirchner, Reiserechtsexpertin beim ADAC: "Selbst Passagiere, die ihr Ticket verloren haben, dürfen an Bord, denn die Crew hat ja trotzdem die Daten gespeichert." Entscheidend ist, ob der Fluggast trotz des Tippfehlers identifizierbar ist: Wenn es eindeutig ist, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt, tauschen die meisten Fluggesellschaften das Ticket auch kurz vor Abflug noch aus.

Bearbeitungsgebühr von 50 Euro

Wer sich beim Flugticketkauf vertippt, riskiert, lange Zeit in Telefonwarteschleifen zu hängen.

Merkt der Fluggast gleich nach dem Buchen, dass ihm ein Fehler passiert ist, sind einige Fluggesellschaften kulant: Sie stellen kostenlos ein neues Ticket aus. "Später kostet das in der Regel 50 Euro Bearbeitungsgebühr, das ist nachzulesen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften", sagt Silvia Schattenkirchner. Verbraucher, die die Auskunft bekommen, sie müssten den Flug stornieren und einen Neuen buchen, diesmal mit korrektem Namen, sollten auf jeden Fall nachhaken, rät die Juristin. Leider stellen sich die Mitarbeiter bei einigen Fluggesellschaften quer, wenn Verbraucher ihre Flugdaten ändern wollen. Wer sich beispielsweise beim Datum vertippt hat, sollte zunächst versuchen, den Flug umzubuchen.

Gebühren zurück verlangen

Ist das nicht möglich, gibt es noch eine zweite Möglichkeit: Den Flug verfallen zu lassen und dann einen Teil der Gebühren wieder zurück zu verlangen. "Zunächst einmal wissen viele Verbraucher nicht, dass sie dazu berechtigt sind", sagt der Reiserechtsexperte Klaus Heimgärtner vom ADAC: "Und leider heißt Recht haben bei den Fluggesellschaften nicht immer auch Recht bekommen." Wer sich beim Buchen vertippt, ist zu einer sogenannten "Irrtumsanfechtung" berechtigt. Problematisch wird es nur, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz im Ausland hat, wo oftmals andere Rechtsnormen gelten. Vielen Verbrauchern ist es auch schlicht zu mühsam, viel Zeit mit den Telefon-Warteschleifen der Fluggesellschaften zu verbringen.

"Man muss unterscheiden zwischen dem Ticketpreis, den die Fluggesellschaft erhebt dafür, dass ich befördert werde – aber der letztendlich der Fluggesellschaft zugute kommt für Personalkosten, die Flugzeugvorhaltekosten und dergleichen und 2. den personenbezogenen Steuern und Gebühren, die für die öffentliche Hand und für die Flughäfen anfallen, denn diese werden nur erhoben, wenn ein Fluggast tatsächlich befördert wird. Wenn ich meinen Flug verpasse wegen Stau, weil ich verschlafen habe oder weil ich diesen Flug gar nicht wahrnehmen wollte und mich beim Buchen vertippt habe, dann kann ich die personenbezogenen Gebühren zurückverlangen, der Flugpreis verfällt aber."

Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC