Börsenbriefe Gier alleine ist nicht strafbar
Über die Entwicklung von Aktien und Börsen lässt sich nur spekulieren. Sogenannte Börsenbriefe geben vielversprechende Tipps und Kaufempfehlungen. Doch Vorsicht: Die Versprechen auf schnellen Gewinn gehen meist nicht auf.
"Mit unentdeckten Trendaktien lassen sich Renditen von 100 Prozent und mehr erzielen - Überdurchschnittliche Aktiengewinne in jeder Börsenphase - Performance-Übersicht mit bis zu 217% Gewinn!"
Zitate aus Börsenbriefen
Anlageberatung oder Bauernfängerei?
Stichwort Börsenbrief
Als Börsenbrief bezeichnet man üblicherweise An- und Verkaufsempfehlungen für bestimmte Aktien und Wertpapiere. Sie werden regelmäßig von echten oder sogenannten Experten veröffentlicht - gratis oder gegen Gebühr - und meist über Email-Verteiler kommuniziert.
Viele Anleger vertrauen blind der reißerischen Werbung, mit der Börsenbriefe ihre Kunden häufig locken - und verlieren dabei nicht selten einen Großteil des eingesetzten Kapitals. Auch wenn die Versprechen zum Teil dreist sind: Strafbar ist es nicht, die Gier der Anleger zu schüren. Auch die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überprüft lediglich, ob sich hinter Aktienempfehlungen zugleich kriminelle Absichten verbergen, erklärt Regina Schierhorn, Leiterin des Referats für die Verfolgung von Marktmanipulation bei der Bafin:
"Nämlich dergestalt, dass auf der einen Seite in Börsenbriefen die Aktie hochgeredet wird, mit den blumigsten Versprechungen, hohen Kursgewinnen. In Wirklichkeit dienen diese Informationen nur dazu, die Anleger anzulocken, sie dazu zu bringen, die Aktie interessant zu finden. Der dritte Teil des Plans der Manipulateure ist dann, dass man die vor den Empfehlungen bereits billig eingekauften Aktien über die Börse an die Anleger veräußert, und zwar mit erheblichen Kursgewinnen."
Regina Schierhorn
Manipulationen nehmen zu
Nicht nur wegen leichtfertiger Aktienempfehlungen können also Anleger ihr Geld verlieren. Auch das Risiko verborgener, krimineller Machenschaften ist nicht unerheblich. Skepsis und Misstrauen sind grundsätzlich angebracht. Alleine 2011 wurden von der Bafin 166 Untersuchungen wegen Marktmanipulation angestellt, in 104 Fällen kam es zur Anzeige. Regina Schierhorn rät grundsätzlich, sich möglichst aktiv selbst Informationen zu beschaffen, bevor man Aktien erwirbt.
Gratwanderung zwischen Pech und Verbrechen
Denn je weniger Informationen ein Anleger hat, umso riskanter werden seine Entscheidungen. Nur bei Verdacht auf Marktmanipulationen geht die Bafin entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Ob Anleger getäuscht und geschädigt wurden oder einfach nur Börsenpech hatten, müssen dann im Zweifelsfall Gerichte entscheiden.

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