Beitragsentlastungstarif Nicht für jeden eine Entlastung
Privatversicherte genießen so einige Privilegien. Die haben allerdings ihren Preis - und je älter die Versicherten werden, desto mehr steigen auch ihre Beitragssätze. Sogenannte Beitragsentlastungstarife sollen Abhilfe schaffen. Doch tun sie das tatsächlich?
Wer jetzt etwas mehr einzahlt, der kommt im Alter bei den Versicherungsbeiträgen günstiger weg. So funktioniert das Prinzip des Beitragsentlastungstarifs, den die Privaten Krankenkassen anbieten. Klingt gut, doch die Sache hat einen Haken: Es handelt sich um einen Zusatzbeitrag, der zusätzlich zu den regulären Versicherungskosten fällig wird - ein Leben lang. Die tatsächliche Entlastung berechnet sich aus der Differenz zwischen regulärem und Entlastungsbetrag.
"Ich hatte mal eine Verbraucherin bei mir, die sollte mit 56 Jahren 100 Euro Beitrag bezahlen dafür, dass sie um 187 Euro entlastet wird. Die Entlastung würde nach 67 beginnen, also nach elf Jahren. Ab 67 Jahren zahlt sie 187 Euro weniger. Allerdings muss sie natürlich trotzdem die 100 Euro Entlastungsbetrag weiter zahlen."
Stefan Nuding, Verbraucherzentrale Bayern
Bis zum Renteneintritt würde die Versicherte in diesem Fall also monatlich 100 Euro mehr bezahlen, danach aber nur 87 Euro weniger. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie alt man wird. Und wer kann das schon vorhersagen?
Genau durchrechnen
Stefan Nuding von der Verbraucherzentrale Bayern rät nicht kategorisch davon ab, mit seinem Krankenversicherer einen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Allerdings sollte man sich davor alles gründlich durchrechnen und sich informieren, ob es nicht andere, bessere Anlagemöglichkeiten gibt.
"Wenn man sich das mal durchrechnet und durchkalkuliert, stellt man allerdings fest, dass man mit einer angenommenen Verzinsung von drei Prozent 87 Jahre alt werden muss, damit man das erreicht. Das heißt, man kann das auch auf klassischem Wege der Geldanlage hinbekommen."
Stefan Nuding, Verbraucherzentrale Bayern
Vielleicht lohnt sich auch ein Tarifwechsel: Private Krankenversicherungen bieten oft neuere Tarife an, die günstiger sind als der alte. Und wenn eine Beitragserhöhung ansteht, hat der Versicherte sogar ein gesetzliches Recht auf eine sogenannte Umtarifierung. Versicherungsschutz, Anrechnung der Altersrückstellung und Rechte aus dem alten Vertrag bleiben dabei erhalten.

Wetter
