Bares Geld wert Steuern sparen mit der Nebenkostenabrechnung
Mieter haben auch in diesem Jahr Angst vor der "zweiten Miete", der Nebenkostenabrechnung. Es drohen Nachzahlungen. Was wenig bekannt ist: Mieter können sich einen Teil des Geldes vom Finanzamt wieder zurückholen.
Das Zauberwort heißt "haushaltsnahe Dienstleistungen". Darunter fallen unter anderem Gartenpflege, Winterdienst, Hausreinigung und Hausmeistertätigkeiten, also regelmäßig anfallende Arbeten. Und die lassen sich auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie der Vermieter oder die Hausverwaltung bezahlt haben.
"Voraussetzung ist, dass ihnen der Vermieter - als Mieter haben sie da übrigens einen Anspruch darauf - dass ihnen ihr Vermieter, diese haushaltsnahen Dienstleistungen bescheinigt und sie dann dies bei ihrem Finnabnzamt nachweisen können. Der Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter, dass er das auch bekommt."
Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer Bayern
20 Prozent der Kosten absetzbar
Beispiel-Rechnung
In der Nebenkostenabrechnung sind als Hausmeisterkosten 500 Euro anteilig für die Mietwohnung angegeben. Dann lassen sich davon 20 Prozent, also 100 Euro von der Steuer einmalig absetzen.
Das heißt, der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen diese Kosten, beispielweise für den Hausmeister, in der Nebenkostenabrechnung explizit ausweisen. Diese Kosten werden dem Mieter in der Regel anteilig pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet Allerdings lässt sich die Steuerersparnis nur auf die Lohnkosten anwenden. 20 Prozent davon können abgesetzt werden. Allerdings gibt es insgesamt einen Höchstbetrag: bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind das maximal 4.000 Euro. Dieser Betrag gilt immer nur pro Haushalt das bedeutet also, wenn zwei Single-Personen zusammenleben, dann kann jeder von den Höchstbeträgen nur die Hälfe absetzen.
Der extra Aufwand, sich die Kosten beim Vermieter bescheinigen zu lassen, lohnt sich. Es handelt sich nämlich um eine echte Steuerersparnis Und der Steuerbonus lässt sich noch dazu sehr einfach abholen: Die angefallenen Kosten werden ganz einfach im Mantelbogen der Steuererklärung in der Zeile 75 eingetragen. So kann die Nebenkostenabrechnung bares Geld wert sein.

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