Was Ihnen als Kunde zusteht
Einfach ist es, wenn alles passt: Sie finden ein tolles Produkt, zahlen an der Kasse und haben eine Menge Spaß mit dem Gekauften. Schwierig wird es aber, wenn das Produkt dann doch nicht zusagt. Weil es zum Beispiel dem Beschenkten nicht gefällt oder sogar kaputt ist. Dann nämlich sollte man sich auskennen.
Welche Rechte hat man wann?
Vor einer Woche hat Gisela Müller sich einen mp3-Player zugelegt. Aber schon jetzt zeigt das Gerät erste Macken am Kopfhörerausgang. Sehr ärgerlich, wollte Gisela Müller ihn doch mit in den Urlaub nehmen und sich damit die Fahrt mit der Bahn versüßen. Also schnell noch umtauschen. Oder muss sie ihn erst reparieren lassen? An wen soll sie sich jetzt wenden: den Hersteller oder das Kaufhaus? Und was wäre, wenn sie das Gerät im Internet bestellt hätte?
Ihre Rechte beim Einkaufen
Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt zwei Jahre und nimmt den Händler in die Pflicht. Produktmängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, müssen vom Händler beseitigt werden. Allerdings tritt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr in Kraft: Dann muss der Käufer nachweisen, dass das Produkt von Anfang an schadhaft war, was oft schwierig ist.
Garantie
Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, die er zu seinen Konditionen im Rahmen des Kaufvertrages zusichert.
Umtausch
Die meisten Läden nehmen Waren innerhalb von 14 Tagen zurück, wenn man den Kassenzettel vorweisen kann. Das ist allerdings reine Kulanz des Händlers. Ein Recht auf Rückgabe gibt es nur im Versandhandel.
Rückgaberecht
Bei Bestellungen im Internet, Katalog oder per Telefon gilt: Innerhalb von 14 Tagen darf das Produkt ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Liegt der Wert des Produkts über 40 Euro, muss der Verkäufer für die Versandkosten aufkommen.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sich wehren: Beschweren Sie sich bei schlechtem Service! Es muss Ihnen nicht peinlich sein, schließlich ist der Kunde immer noch König. Doch eine Studie der privaten Zeppelin University zeigt, dass deutsche Kunden häufig zu wenig Zeit haben, sich zu beschweren, und glauben, eine Beschwerde würde sowieso nichts bewirken.
Mündige Kunden gefragt
Beim Thema Reklamationen gibt es in Deutschland großen Nachholbedarf. 16.000 Verbraucher wurden von der Zeppelin University in diesem und im letzten Jahr befragt. Dabei stellten die an der Studie beteiligten Forscher Dr. Christian Brock und Tim Eberhardt fest: "Von denjenigen Kunden, die einen triftigen Grund zur Beschwerde gehabt hätten, haben sich 2008 knapp die Hälfte und 2009 mehr als die Hälfte nicht beschwert". Also: Rechte kennen und nutzen!
Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrages
Juristische Details über die Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags, sowie Rechte und Pflichten von Händler und Käufer finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Bayern.

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