Gesetzesänderung Rezeptfreie Medikamente - aber nur auf Rezept
Bislang mussten gesetzlich Krankenversicherte rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen - Spielräume für die Krankenkassen gab es keine. Diese Einschränkung wurde nun per Gesetz aufgehoben, die TK erstattet bereits Präparate - aber nur auf Rezept.
Die Bundesregierung hat den Kassen erlaubt, die Kosten für rezeptfreie Medikamente als sogenannte Satzungsleistung zu erstatten. Satzungsleistungen, das sind Zusatzleistungen der einzelnen Kassen, die über den für alle gesetzlichen Krankenkassen identischen Leistungskatalog hinausgehen. Betroffen von der Gesetzesänderung sind vor allem pflanzliche Präparate: Laut den Erfahrungen vieler Apotheker fragen viele Patienten – gerade bei leichteren Erkrankungen – nach Medikamenten auf Pflanzenbasis. Die Techniker Krankenkasse (TK) ist die erste große Kasse, die die neue Regelung anwendet. Bis zu 100 Euro werden jährlich für rezeptfreie Arzneien erstattet:
"[Das betrifft] alternative Arzneimittel der Homöopathie, der Phythotherapie, also der Pflanzenheilkunde, und der Anthroposophie. Diese Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig."
Stephan Mayer, TK-Sprecher
Ganz ohne Rezept geht es trotzdem nicht
Der Haken bei der Sache: Die Kasse will sichergehen, dass die neue Regelung nicht missbraucht wird. Patienten können daher nicht ohne weiteres auf eigene Faust in die Apotheke gehen und hinterher die Rechnung einreichen - sie brauchen nach wie vor ein Rezept.
"Deshalb ist es notwendig, dass ein Rezept erstellt wird, entweder ein Privatrezept oder ein grünes Rezept beim Arzt. Mit diesem Rezept kann man in die Apotheke gehen, das Arzneimittel holen und die Rechnung gemeinsam mit dem Rezept bei der Krankenkasse einreichen."
Stephan Mayer, TK-Sprecher
Stichwort Rezepte
Es gibt drei unterschiedliche Rezepttypen: das rosafarbene Kassenrezept, das blaue Privatrezept, das bei Privatkassen eingereicht werden kann, und das grüne Rezept. Das grüne Rezept ist eine Merkhilfe für den Patienten und informiert Apotheker, welches Arzneimittel auf ärztliche Empfehlung hin ausgegeben werden soll.
Ob sich das neue Angebot unter diesen Umständen dann noch lohnt, bleibt fraglich. Denn erst erst einmal muss der Patient zum Arzt, um sich ein Rezept zu holen – und das bedeutet, dass möglicherweise auch zehn Euro Praxisgebühr gezahlt werden müssen. Die Münchner Apothekerin Carmen Bereiter warnt außerdem vor möglichen Hamsterkäufen: Patienten sollten nicht anfangen, beim Arzt gleich nach einer Großpackung zu fragen, nur, weil man das Präparat vielleicht irgendwann gebrauchen könnte.
Allein auf weiter Flur
Zudem steht die Techniker Krankenkasse mit ihrem neuen Angebot alleine da. Die anderen großen Kassen wie Barmer, AOK oder DAK wollen es erst einmal dabei belassen, rezeptfreie Medikamente nicht zu bezahlen.

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